Prüfung meines Antrags in diesem Land

Bulgarien

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

In der Republik Bulgarien können Sie eine staatliche Entschädigung für materielle Schäden erhalten, die als direkte Folge der folgenden Straftaten entstanden sind:

  • Terrorismus, Mord, versuchter Mord, vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, Missbrauch, Vergewaltigung, Menschenhandel;
  • auf Anordnung oder Entscheidung einer kriminellen Vereinigung begangene Straftaten;
  • andere vorsätzliche Gewalttaten, die als inhärente Konsequenz zum Tode oder zu schwerer Körperverletzung geführt haben.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Ist das Opfer infolge einer Straftat verstorben, steht die Entschädigung den Nachkommen oder dem Ehepartner/Lebensgefährten des Opfers zu.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Nein, das können Sie nicht. Die Nachkommen bzw. der Ehepartner/Lebensgefährte des Opfers können nur dann eine Entschädigung erhalten, wenn das Opfer infolge einer Straftat verstorben ist.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ausländischen Staatsangehörigen kann in den Fällen eine Entschädigung gewährt werden, die in den von der Republik Bulgarien unterzeichneten internationalen Abkommen vorgesehen sind.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein, das können Sie nicht. Die Entschädigung wird von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gezahlt, in dem die Straftat verübt wurde.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, das müssen Sie. Es wird keine Entschädigung geleistet, wenn das Opfer die Straftat nicht bei den zuständigen Behörden angezeigt hat, es sei denn, das Opfer war dazu aus berechtigten Gründen nicht in der Lage.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Ja, das müssen Sie. Opfer von Straftaten können einen Schadensersatzanspruch geltend machen, nachdem das Strafverfahren durch eine rechtskräftige Entscheidung der Justizbehörden abgeschlossen wurde, das heißt nach

  • einer strafrechtlichen Verurteilung (auch bei Verhandlung des Falles in Abwesenheit des Angeklagten);
  • einer außergerichtlichen Einigung;
  • einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichts zur Einstellung des Strafverfahrens, ausgenommen in Verfahren, die auf der Grundlage von Artikel 24 Absatz 1 Unterabsätze 1, 7, 8a und 9 der Strafprozessordnung (Nakazatelno-protsesualen kodeks) eingestellt werden;
  • einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichts zur Aussetzung des Strafverfahrens, weil der Täter nicht ermittelt wurde.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Eine solche Anforderung besteht zwar nicht, allerdings wird keine Entschädigung geleistet, wenn das Opfer anderweitig entschädigt wurde.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Siehe die Antwort auf die Frage: „Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?“

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Entschädigungsanträge müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die einschlägige Entscheidung der Justizbehörde rechtskräftig wird, eingereicht werden.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Unter die Entschädigung fallen gesamtschuldnerisch als direkte Folge der Straftat entstandene materielle Schäden. Dazu gehören:

  • Behandlungskosten, ausgenommen solche, die aus Mitteln der Nationalen Krankenkasse finanziert werden;
  • Verdienstausfälle;
  • Prozesskosten;
  • Verlust der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts;
  • Bestattungskosten;
  • sonstige materielle Schäden.

Das Opfer muss alle geltend gemachten materiellen Schäden durch geeignete Unterlagen belegen.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Opfer von Straftaten haben Anspruch auf eine einmalige Entschädigungszahlung des Staates.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Entschädigung wird nicht gewährt, wenn

  • das Opfer innerhalb der fünf Jahre vor Einreichen des Entschädigungsantrags wegen einer der unter der ersten Frage aufgeführten Straftaten verurteilt wurde;
  • die Straftat in einer Situation extremer emotionaler Belastung begangen wurde, die aus einer rechtswidrigen Handlung des Opfers erwachsen ist, die schwerwiegende Folgen für den Täter oder seine Angehörigen hatte oder hätte haben können;
  • die Straftat unter Überschreitung der Grenzen der Notwehr begangen wurde.
  • Hat das Opfer selbst zum strafrechtlichen Ergebnis beigetragen, verringert sich der Entschädigungsbetrag, der andernfalls zu zahlen gewesen wäre.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Alle Opfer von Straftaten haben dieselben Rechte. Die finanzielle Situation des Opfers hat keinen Einfluss auf die Geltendmachung einer staatlichen Entschädigung.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Der Staat gewährt eine Entschädigung bei nach dem 30. Juni 2005 begangenen Straftaten, die unter die bei der ersten Frage genannten Kategorien fallen.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Das Opfer muss alle geltend gemachten materiellen Schäden durch geeignete Unterlagen belegen.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Die vom Staat zu leistende Entschädigung wird in bar ausgezahlt und darf 10 000 BGN nicht übersteigen. Wird die Entschädigung für den Unterhalt von Hinterbliebenen einer infolge einer Straftat verstorbenen Person gewährt, die jünger als 18 Jahre sind, liegt der Entschädigungshöchstbetrag für jeden Unterhaltsberechtigten bei 10 000 BGN.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Ja, das müssen Sie. Das Opfer muss den Entschädigungsbetrag und die geltend gemachten Schäden im Entschädigungsantrag angeben.

Werden Entschädigungsleistungen, die ich aus anderen Quellen (z. B. aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) für mir entstandene Verluste erhalte, von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Ja, solche Entschädigungsleistungen werden abgezogen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein, das können Sie nicht.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Nein, das können Sie nicht.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

  • Eine Kopie der Entscheidung der zuständigen Justizbehörde mit der entsprechenden Begründung im Falle einer Verurteilung;
  • einen Strafregisterauszug, wenn es sich bei der Person nicht um einen bulgarischen Staatsangehörigen handelt;
  • eine Kopie eines Ausweisdokuments;
  • eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung der Person, die in Bulgarien Anspruch auf Entschädigung hat;
  • ein Dokument zur rechtlichen Vertretung oder Vormundschaft;
  • einen Erbschein, wenn es sich bei dem Entschädigungsberechtigten um das Kind, einen Elternteil oder den Ehepartner eines infolge einer Straftat Verstorbenen handelt;
  • beglaubigte Kopien der Belege für Ausgaben, wie Arztkosten (ausgenommen Kosten, die von der Nationalen Krankenkasse getragen werden), Bestattungskosten usw.;
  • ein Dokument zur Bestätigung der Einkünfte, die das Opfer in den sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Straftat aus Beschäftigungsverhältnissen oder gleichwertigen Vereinbarungen erzielt hat;
  • eine Bescheinigung des Gerichts über die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren entstandenen Kosten;
  • Belege für sonstige materielle Schäden;
  • eine Bestätigung darüber, dass das Opfer nicht anderweitig für die infolge der Straftat erlittenen materiellen Schäden entschädigt wurde.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein, dafür fallen keine Gebühren an.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Der beim Justizministerium der Republik Bulgarien angesiedelte Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

JUSTIZMINISTERIUM DER REPUBLIK BULGARIEN

Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten

Anschrift: Slavyanska 1, 1040 Sofia, Republik Bulgarien

Internet: https://www.compensation.bg

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Nein, das müssen Sie nicht.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Der Entschädigungsantrag wird innerhalb eines Monats nach dem Eingangsdatum geprüft. Diese Frist kann gegebenenfalls um bis zu drei Monate verlängert werden.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Entscheidungen des Nationalrats für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten können nicht angefochten werden.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Das Standardformular für den Entschädigungsantrag erhalten Sie beim Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten, bei den Bezirksgouverneuren, den Ermittlungsbeamten und bei Opferhilfeorganisationen. Ein elektronisches Formular für den Entschädigungsantrag ist auf der Website des Nationalrats abrufbar unter https://www.compensation.bg.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Nationalrats für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten unter https://www.compensation.bg.

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Opferhilfeorganisationen bieten Opfern von Straftaten Unterstützung in praktischen Fragen und helfen bei der Ausarbeitung des Entschädigungsantrags.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Ja, der bulgarische Verband der Opferhilfeorganisationen bietet Unterstützung.

Tel.: +359 29819300

Letzte Aktualisierung: 25/07/2022

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