Brüssel I-Verordnung (Neufassung)

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Zypern

Brussels I recast


*muss ausgefüllt werden

Artikel 65 Absatz 3 – Informationen darüber, wie nach innerstaatlichem Recht die in Artikel 65 Absatz 2 der Verordnung genannten Wirkungen der Entscheidungen bestimmt werden können.

Entfällt.

Artikel 74 – Beschreibung der einzelstaatlichen Vollstreckungsvorschriften und -verfahren

Eine ausführliche Beschreibung der Verfahren ist unter Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung zu finden.

Artikel 75 Buchstabe a – Name und Anschrift der Gerichte, an die die Anträge gemäß Artikel 36 Absatz 2, Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 zu richten sind

In Zypern bei den Bezirksgerichten (Επαρχιακά Δικαστήρια).

Bezirksgericht Nikosia

  • Charalambos Mouskos Street, 1405 Nicosia, Cyprus
  • Tel.: (+357) 22865518
  • Fax: (+357) 22304212 / 22805330
  • E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy

Bezirksgericht Limassol

  • 8 Lord Byron Avenue, P.O. Box 54619, 3726 Limassol, Cyprus
  • Tel.: (+357) 25806100 / 25806128
  • Fax: (+357) 25305311
  • E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy

Bezirksgericht Larnaca

Bezirksgericht Paphos

  • Corner of Neophytou & Nicos Nicolaides, 8100 Paphos, P.O. Box 60007, Cyprus
  • Tel.: (+357) 26802601
  • Fax: (+357) 26306395
  • E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy

Bezirksgericht Famagusta

  • 2 Sotiras Street, Megaro Tzivani, 5286 Paralimni, Cyprus
  • Tel.: (+357) 23730950 / 23742075
  • Fax: (+357) 23741904
  • E-Mail: chief.reg@sc.judicial.gov.cy

Artikel 75 Buchstabe b – Name und Anschrift der Gerichte, bei welchen ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung gemäß Artikel 49 Absatz 2 einzulegen ist

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Griechisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

In Zypern beim Obersten Gerichtshof Zyperns (Ανώτατο Δικαστήριο Κύπρου).

Oberster Gerichtshof

Artikel 75 Buchstabe c – Name und Anschrift der Gerichte, bei welchen ein weiterer Rechtsbehelf gemäß Artikel 50 einzulegen ist

In Zypern beim Obersten Gerichtshof Zyperns (Ανώτατο Δικαστήριο Κύπρου).

Oberster Gerichtshof

Artikel 75 Buchstabe d – Sprachen, die für die Übersetzung von Bescheinigungen betreffend Entscheidungen, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche zugelassen sind

- in Zypern: Griechisch und Englisch.

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a – Zuständigkeitsvorschriften nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung

- in Zypern: Artikel 21 des Gerichtsgesetzes (Gesetz Nr. 14/60).

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b – Regeln für die Streitverkündung nach Artikel 65 der Verordnung

Entfällt.

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe c – Übereinkünfte nach Artikel 69 der Verordnung

  • der 1982 geschlossene Vertrag zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Zypern über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen;
  • das 1981 geschlossene Abkommen zwischen der Republik Zypern und der Volksrepublik Ungarn über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen;
  • das 1984 geschlossene Abkommen zwischen der Republik Zypern und der Hellenischen Republik über die rechtliche Zusammenarbeit in Zivil-, Familien-, Handels- und Strafsachen;
  • das 1983 geschlossene Abkommen zwischen der Republik Zypern und der Volksrepublik Bulgarien über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen;
  • der 1984 geschlossene Vertrag zwischen der Republik Zypern und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, das nun auch zwischen Zypern und Slowenien in Kraft ist;
  • das 1996 geschlossene Abkommen zwischen der Republik Zypern und der Republik Polen über die rechtliche Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen.
Letzte Aktualisierung: 04/03/2024

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