Entschädigung durch den Täter

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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Das Strafgericht kann dem Opfer einer Straftat im Strafverfahren zwar eine begrenzte Entschädigung zusprechen, sofern der Beschuldigte für schuldig befunden wird, diese Möglichkeit ist jedoch insgesamt nur sehr selten und in den letzten Jahrzehnten gar nicht in Anspruch genommen worden.

Das Opfer ist in solchen Fällen berechtigt, den Straftäter auf zivilrechtlichem Wege auf Schadensersatz zu verklagen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Der Antrag sollte nach Abschluss des Strafverfahrens in Form einer Zivilklage vorgebracht werden. Zu beachten ist, dass dieser Schritt unabhängig und getrennt vom Strafverfahren erfolgt.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Sie können für jeden erlittenen Verlust oder Schaden Entschädigung beantragen, indem Sie die einzelnen Arten von Schäden angeben, zum Beispiel Körperverletzungen, Schmerzen oder Leiden, entgangene Gewinne und gesetzliche Zinsen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Ja, die Klageschrift. Dieses Formular sollte beim Sekretariat der Kanzlei des Gerichts eingereicht werden. Der Antragsteller kann darin entweder seinen vollständigen Antrag vorbringen oder alternativ eine Kurzbeschreibung wiedergeben und diese später um einen ausführlicheren Schadensbericht ergänzen.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Als Belege gelten alle Unterlagen, die den erlittenen Schaden nachweisen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Ja, für Leistungen, die mit dem Antrag verbunden sind, fallen Gebühren und Kosten an, wobei sich deren Höhe nach der beanspruchten Entschädigungssumme richtet.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Sie können in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsbeistand bekommen, sofern Sie anspruchsberechtigt sind, d. h. wenn Sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen. In Zivilsachen ist der Rechtsbeistand mit Menschenrechtsverletzungen im Rahmen gesetzlich festgelegter Konventionen verbunden. Der Rechtsbeistand umfasst eine kostenfreie rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung und steht auch Personen zu, die in einem anderen Land leben.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Nicht zutreffend – siehe oben.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Nicht zutreffend – siehe oben.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Um die Vollstreckung des Urteils über die Entschädigung zu gewährleisten, wird das Urteil dem Beklagten (dem Straftäter) zugestellt, der dem Urteil nachzukommen hat. Sollte der Straftäter dem Urteil nicht nachkommen, kann der Antragsteller (das Opfer) ein Vollstreckungsverfahren anstrengen, um den Beklagten zur Erfüllung der Auflagen zu zwingen.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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