Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Gerichtsgebühren unterliegen dem Gesetz Nr. 549/1991 über Gerichtsgebühren. Der Anhang des Gesetzes enthält eine Gebührenaufstellung. Gebühren sind Einnahmen des Staatshaushalts.

Gebühren werden dem zuständigen Gericht per Banküberweisung überwiesen. Gebühren bis 5000 CZS können auch mit Gebührenmarken bezahlt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für geringfügige Forderungen sind die Gerichtsgebühren im Einklang mit den allgemeinen Vorschriften zu bezahlen. Diese gelten auch für andere Zivilverfahren.

Wie viel muss ich zahlen?

Die Verfahrensgebühren sind entweder als fester Betrag zu entrichten bzw. werden anhand eines Prozentsatzes eines festgelegten Geldbetrags ermittelt. Der Prozentsatz ergibt sich aus der Multiplikation der Grundgebühr und des Gebührensatzes. Individuelle Gebührensätze sind in der Gebührenaufstellung im Anhang des Gesetzes Nr. 549/1991 über Gebührensätze aufgeführt.

Im Hinblick auf das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen stützt sich die relevante Grundregel auf das Kriterium der Geldleistung. Die Gebühr für einen Antrag auf Einleitung eines Zivilverfahrens bei finanziellen Forderungen bis zu 20 000 CZK beträgt 1000 CZK.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Ist bei Einreichung eines Antrags auf Einleitung eines Verfahrens, eines Rechtsbehelfs, einer Berufung in dritter Instanz oder vor dem Obersten Gericht die Gebühr nicht bezahlt, fordert das Gericht den Antragsteller auf, die Gebühr innerhalb einer vom Gericht festgesetzten Frist von maximal 15 Tagen zu bezahlen. Das Gericht kann in Ausnahmefällen eine kürzere Frist festsetzen. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass die Gebühr bezahlt wurde, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine Zahlung der Gebühr nach Ablauf der Frist bleibt unberücksichtigt.

Stellt das Berufungsgericht fest, dass die Entscheidung der Rechtssache, für die Berufung beantragt wurde, noch keine Gebühr bei der Einreichung bezahlt wurde, so fordert es den Antragsteller auf, die Gebühr innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen. Das Berufungsgericht kann in Ausnahmefällen eine kürzere Frist festsetzen. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass die Gebühr bezahlt wurde, setzt das Berufungsgericht das Verfahren aus. Eine Zahlung der Gebühr nach Ablauf der Frist bleibt unberücksichtigt. Für das Berufungsgericht gelten dieselben Vorschriften.

Wird die Entscheidung zur Aussetzung des Verfahrens aufgrund der ausbleibenden Zahlung der Gebühren endgültig, erlischt die Zahlungspflicht.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Gebühren werden dem zuständigen Gericht per Banküberweisung überwiesen. Die Bankverbindung kann auf der Website des jeweiligen Gerichts im Internetportal abgerufen werden https://www.justice.cz/. Gebühren bis 5000 CZS können auch mit Gebührenmarken bezahlt werden.

Rechtssachen, die Verfahrensgebühren betreffen, werden von dem zuständigen erstinstanzlichen Gericht entschieden.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Wird die Gebühr auf das Bankkonto des zuständigen Gerichts oder durch Gebührenmarken beim zuständigen Gericht bezahlt, ist die Pflicht zur Zahlung der Gerichtsgebühren durch den Antragsteller erfüllt. Weitere Unterlagen sind dem Gericht nicht zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

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