Insolvenzregister

Deutschland

Diese Seite gibt einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister in Deutschland.

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Deutschland

Deutsches Insolvenzregister

Die öffentlichen Bekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte werden gemäß § 9 Insolvenzordnung auf der Internetseite Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachungen sind rechtsverbindlich und öffentlich zugänglich.

Das Register wird von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz verwaltet und beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Ja.

Suche im Insolvenzregister

Die Suche ist nur über die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen möglich. Die einzelnen Suchschritte werden, soweit erforderlich, auf der Internetseite erläutert. Informationen sind nur auf Deutsch erhältlich. Zu beachten ist, dass eine uneingeschränkte Suche in den Daten aller deutschen Insolvenzgerichte nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist es erforderlich, bei der Suche den Sitz des Insolvenzgerichts und mindestens eine der folgenden Angaben einzugeben: den Namen bzw. die Firma, den Sitz bzw. den Wohnsitz des Schuldners, das Aktenzeichen des Verfahrens oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.

Entstehungsgeschichte

Die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen stellt seit dem 1. April 2002 Informationen über Insolvenzen zur Verfügung. Genaue Angaben dazu, für welche Zeiträume und Verfahren die Daten verfügbar sind, können auf der Internetseite eingesehen werden.

Die zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich auf Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Links zum Thema

deutsches Insolvenzregister

Letzte Aktualisierung: 05/11/2020

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