Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Sie werden als Opfer einer Straftat betrachtet, wenn Sie zu Schaden gekommen sind, z.B. wenn Sie verletzt wurden oder Ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen wurde, und wenn die zugrunde liegende Handlung eine Straftat nach deutschem Recht darstellt. Als Opfer einer Straftat haben Sie vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung eigene Rechte.

In Deutschland beginnen Strafverfahren mit Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, die auch aufgrund einer Anzeige des oder der Verletzten eingeleitet werden können. Falls keine ausreichenden Gründe für eine Anklage gegen eine Beschuldigte oder einen Beschuldigten vorliegen, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Liegen dagegen genügend Beweise vor, wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Beschuldigte/den Beschuldigten bei einem Gericht erheben. Sie kann das Verfahren aber auch ausnahmsweise einstellen, z.B. wenn die/der Beschuldigte den materiellen Schaden wieder ausgeglichen oder bestimmte Auflagen und Weisungen erfüllt hat.

Eröffnet das Gericht nach Erhebung der Anklage das Hauptverfahren, so prüft es in einer Verhandlung die gegen die Angeklagte/den Angeklagten vorliegenden Beweise. Wenn es von der Schuld des/r Angeklagten überzeugt ist, verurteilt es sie/ihn und bestimmt die Strafe. Das Gericht kann das Verfahren in geeigneten weniger schwerwiegenden Fällen auch einstellen, etwa wenn die/der Angeklagte Reue zeigt und an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilgenommen hat. Reichen die Beweise gegen die Angeklagte/den Angeklagten nicht aus, muss das Gericht sie/ihn freisprechen. Das Strafverfahren kann im Fall eines Urteils aufgrund eines Rechtsmittels bei einem höheren Gericht fortgesetzt werden.

Als Opfer können Sie in unterschiedlicher Weise am Strafverfahren beteiligt sein, als Zeuge/Zeugin oder auch in einer aktiveren Rolle, indem Sie selbst Privatkläger/in oder Nebenkläger/in werden und dadurch eine Reihe Ihnen zustehender Rechte wahrnehmen können. Als Privatkläger/in treten Sie dabei an die Stelle der Staatsanwaltschaft, als Nebenkläger/in treten Sie neben der Staatsanwaltschaft auf.

Die folgenden Informationsblätter, die Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Link erreichen, leiten Sie durch die verschiedenen Stufen des Verfahrens, sie beschreiben Ihre Rechte als Opfer einer Straftat, bei der Anzeige und im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren oder nach Abschluss der ersten Gerichtsinstanz. Informieren Sie sich weiterhin über Entschädigungsansprüche sowie Hilfe und Unterstützung, die Sie erhalten können.

Naturgemäß ermöglichen die Informationsseiten nur eine erste Orientierung über die vielfältigen Regelungen. Zudem gibt es Besonderheiten bei Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Beschuldigte, auf die hier nur am Rande eingegangen werden kann.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 08/10/2021

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