Insolvenzregister

Estland

Diese Seite bietet einen Überblick über die Informationen zu Insolvenzverfahren im estnischen Handelsregister und in den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded).

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Estland

Welche Informationen sind in Estland zu Insolvenzverfahren erhältlich?

Estland hat kein eigenes Insolvenzregister. Informationen zu Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahren gegen natürliche und juristische Personen finden sich in den elektronischen Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded). Angaben zur Insolvenz von juristischen Personen und Selbstständigen sind auch im estnischen Handelsregister und im Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen enthalten.

Nachstehend einige Beispiele für von den Gerichten und Insolvenzverwaltern veranlasste Einträge in den Amtlichen Bekanntmachungen:

  • Zeit und Ort der Prüfung eines Antrags auf Insolvenzeröffnung und Verfügungsverbot
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Einberufung einer Gläubigerversammlung
  • Genehmigung eines vorläufigen Verteilungsvorschlags
  • Beendigung eines Insolvenzverfahrens
  • Genehmigung eines Schuldentilgungsplans

Ein vollständiges Verzeichnis der zu veröffentlichenden Bekanntmachungen findet sich auf der Website der Amtlichen Bekanntmachungen.

In das estnische Handelsregister und das Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen werden folgende auf einem gerichtlichen Beschluss basierende Vorgänge eingetragen:

  • Einstellung eines Insolvenzverfahrens ohne Feststellung der Insolvenz;
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie Name und persönliche Kennnummer des Insolvenzverwalters mit der Angabe, dass er das Unternehmen vertritt;
  • Abweisung eines Insolvenzantrags zusammen mit einem Eintrag über die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  • Abweisung eines Insolvenzantrags und Löschung des Unternehmens aus dem Register;
  • Abschluss eines Insolvenzverfahrens und Löschung des Unternehmens aus dem Register oder Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  • befristeter Vergleich und Eintrag über die einstweilige Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  • Aufhebung des Vergleichs und Neueröffnung des Insolvenzverfahrens mit einem Vermerk darüber, dass das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter vertreten wird;
  • Ende der Vergleichsfrist und Entlastung des Insolvenzverwalters;
  • Bestellung eines besonderen Insolvenzverwalters nach dem Gesetz über gedeckte Schuldverschreibungen (pandikirjaseadus) sowie Name und persönliche Kennnummer des Insolvenzverwalters mit der Angabe, dass er das Kreditinstitut hinsichtlich der Verwaltung des betreffenden Portfolios einschließlich der Verfügung darüber vertritt.

Nicht in das Register eingetragen werden Handels- oder Tätigkeitsverbote, die einem Schuldner oder der zu seiner Vertretung bevollmächtigten Person auferlegt werden.

Das estnische Handelsregister enthält folgende Informationen zu insolventen juristischen Personen:

  • Name der juristischen Person
  • Registernummer
  • Anschrift
  • Angaben zum Insolvenzverwalter
  • Angaben zur den Mitgliedern der Geschäftsführung
  • Angaben zum besonderen Insolvenzverwalter (nach dem Gesetz über gedeckte Schuldverschreibungen)
  • Datum des Insolvenzbeschlusses sowie Nummer des Beschlusses oder Aktenzeichen der Zivilsache.

Ist der Zugang zu den Insolvenzdaten kostenlos?

Registerdaten können online und in Notarkanzleien eingesehen werden.

Der Zugang zu den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) ist kostenlos.

Für die Online-Suche nach juristischen Personen, Selbstständigen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen, nach Informationen zu Gerichtsverfahren oder den Zugang zu Registerkartendaten wird keine Gebühr erhoben. Alle anderen Abfragen, einschließlich nach archivierten Registerkartendaten, sowie der Zugriff auf Jahresberichte, Satzungen und andere Dokumente sind hingegen gebührenpflichtig. Die Gebührensätze für die Verwendung der Computerdaten im Handelsregister sind in einer Verordnung des Justizministers festgelegt.

Für die Einsichtnahme in Registerdaten und Aktenunterlagen in einer Notarkanzlei wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühren sind im Gesetz über Notargebühren festgelegt. Danach muss die Notarkammer dafür Sorge tragen, dass öffentliche Akten und Geschäftsakten kostenlos bei einem Notar in den Provinzen Harjumaa, Tartumaa, Pärnumaa und Ida-Virumaa eingesehen werden können.

Angaben zu Handelsverboten werden veröffentlicht und können kostenlos online abgefragt werden.

Suche nach Informationen über Insolvenzen

In den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) kann mit dem Namen oder der persönlichen Kennnummer/Registernummer einer natürlichen oder juristischen Person nach insolvenzbezogenen Informationen gesucht werden. Auch eine allgemeine Suche nach Stichwörtern ist möglich. Mit der Suchfunktion können alle veröffentlichten Bekanntmachungen zu laufenden Insolvenzverfahren leicht aufgefunden werden. Am Ende des Verfahrens werden alle Bekanntmachungen archiviert mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die den Abschluss des Verfahrens betreffen. Diese Bekanntmachungen bleiben drei Jahre öffentlich zugänglich.

Juristische Personen oder Selbstständige können im elektronischen Handelsregister anhand des Firmennamens, des Eigennamens oder der Handelsregisternummer ausfindig gemacht werden. Der Statusangabe ist zu entnehmen, ob die betreffende Person insolvent ist oder nicht.

Das Handelsregister ist über die Suchschnittstelle des E-Justiz-Portals mit den Insolvenzregistern der Mitgliedstaaten verbunden, sodass Unternehmen, Kreditgeber und Anleger, die in anderen Mitgliedstaaten investieren wollen, direkt in deren Insolvenzregistern Hintergrundprüfungen vornehmen können. Durch die Bereitstellung einer mehrsprachigen Plattform ist die Suche nach Informationen über Insolvenzen in anderen Ländern transparenter und einfacher geworden. Die Informationen stehen kostenlos zur Verfügung. Das Portal verfügt über eine allgemeine Suchfunktion, sodass im gesamten Registerverbund eine Suche mit dem Namen des Schuldners möglich ist. Außerdem gibt es eine erweiterte Suchfunktion, die vom jeweiligen Landesregister abhängt. In Kürze (wohl noch 2021) werden die Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) mit dem E-Justiz-Portal verbunden sein, das alle Pflichtinformationen über Insolvenzverfahren nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält.

Im estnischen Register ist eine Suche mit dem Namen des Schuldners und seiner persönlichen Kennnummer bzw. mit der Registernummer möglich.

Insolvenzdatenbestand

In Estland stehen Informationen über Insolvenzen seit dem 1. September 1995 zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 06/09/2021

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