Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Estland

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Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie durch einen Vorfall, der nach nationalem Recht eine Straftat darstellt, geschädigt worden sind, wenn Sie also beispielsweise eine Verletzung erlitten haben oder Ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen worden ist. Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen von Rechts wegen vor, während und nach dem Gerichtsverfahren bestimmte Rechte zu.

In Estland beginnt ein Strafverfahren mit der Untersuchung der Straftat durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. In dieser Phase werden Beweise über die Straftat und den mutmaßlichen Täter erhoben. Reichen die Beweise aus, wird die Hauptverhandlung eröffnet. Sie endet mit der Verurteilung oder dem Freispruch des Angeklagten. Bei einer Verurteilung entscheidet das Gericht auch über die zivilrechtliche Schadensersatzforderung des Opfers gegen den Täter. Bei einem Freispruch hingegen wird die Schadensersatzklage abgewiesen. Das Gericht kann der Zivilklage zur Gänze oder teilweise stattgeben oder die Klage abweisen. Sind die Prozessparteien mit dem Urteil nicht einverstanden, können sie Rechtsmittel vor einem übergeordneten Gericht einlegen.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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