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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Nach spanischem Recht werden zivilrechtliche Forderungen generell zusammen mit der Straftat im Strafverfahren untersucht, um eine Entschädigung für erlittene Schäden und Verletzungen geltend zu machen. Aus diesem Grund bietet das örtliche Ermittlungsgericht (Juzgado de Instrucción) geschädigten Personen die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten. So können Opfer im Rahmen des Strafverfahrens Forderungen geltend machen oder sich das Recht vorbehalten, aufgrund der erlittenen Schäden ein Zivilverfahren anzustrengen.

Wenn Sie als Opfer im Rahmen des Strafverfahrens Forderungen geltend machen wollen, können Sie entscheiden, ob die Zivilklage in Ihrem Namen durch die Staatsanwaltschaft erhoben werden soll (dies geschieht auch, wenn Sie keine Wahl treffen) oder ob Sie persönlich am Verfahren teilnehmen möchten (durch einen Rechtsanwalt und einen Bevollmächtigten).

Entscheiden Sie sich dafür, außerhalb des Strafverfahrens Schadensersatz zu fordern, müssen Sie ein Zivilverfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften anstrengen.

Bei grenzüberschreitenden Fällen, wenn die Straftat beispielsweise in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzland des Opfers begangen wurde, kann sich das Opfer auf die Rechtsvorschriften seines Heimatlandes berufen und nach diesen Rechtsvorschriften vor dem Strafgericht, das den Fall verhandelt, Schadensersatz gegen den Täter geltend machen.

In Spanien gelten für Gewaltverbrechen, Sexualdelikte und terroristische Straftaten besondere Entschädigungsregelungen.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Bei in Spanien begangenen Gewaltverbrechen und Sexualdelikten, die das Kriterium des Vorsatzes erfüllen und zum Tod, zu schwerer Körperverletzung oder zu Schäden der körperlichen oder geistigen Gesundheit geführt haben, sieht das spanische Recht besondere Entschädigungen vor. Auch Opfer von Sexualdelikten haben Anspruch auf Entschädigung, selbst wenn diese Straftaten ohne Gewaltanwendung verübt werden.

Generell besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn zum Zeitpunkt der Straftat folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • das Opfer besitzt die spanische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats;
  • das Opfer besitzt zwar weder die spanische Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Mitgliedstaats, hat jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien;
  • das Opfer besitzt die Staatsangehörigkeit eines Landes, das spanischen Staatsangehörigen innerhalb seines eigenen Hoheitsgebiets ähnliche finanzielle Unterstützung gewährt.

Im Todesfall gelten diese Bedingungen in Bezug auf die Staatsbürgerschaft bzw. den Aufenthalt für die berechtigten Personen und nicht für die verstorbene Person.

Bei schwerer Körperverletzung oder bei schweren Schäden der körperlichen oder geistigen Gesundheit sind die direkten Opfer, d. h. die Personen, die die Verletzungen bzw. Schäden erlitten haben, die berechtigten Personen.

Ein Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht bei Verletzungen, die die körperliche Unversehrtheit oder die körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigen und die beim Opfer zu einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten oder zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (einer Minderung der Leistungsfähigkeit um mindestens 33%) führen.

Bei terroristischen Straftaten gibt es mehrere Arten staatlicher Unterstützung zur Entschädigung der Opfer. Dabei ist eine direkte Verbindung zwischen der terroristischen Straftat und dem erlittenen Schaden nachzuweisen.

Die folgenden Schäden und Verletzungen begründen einen Anspruch auf Entschädigung:

  • Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Gesundheit sowie Ausgaben für die medizinische Behandlung, für Prothesen und Operationen;
  • diese Ausgaben werden der betroffenen Person nur dann erstattet, wenn sie nicht ganz oder anteilig von ihrer staatlichen oder privaten Sozialversicherung übernommen werden;
  • Beschädigung des Wohnsitzes natürlicher Personen, von gewerblichen oder industriellen Anlagen, von Partei- oder Gewerkschaftszentralen oder von Hauptsitzen sozialer Organisationen;
  • Kosten für eine Ersatzunterbringung in der Zeit, in der Reparaturarbeiten am gewöhnlichen Wohnsitz natürlicher Personen erfolgen;
  • Schäden an privaten Pkw sowie an Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung am Boden eingesetzt werden, mit Ausnahme von öffentlichen Fahrzeugen.

Abgesehen von Körperverletzungen werden die Entschädigungen für die vorstehend genannten Schäden nachranging zu den von einer anderen Behörde oder von Versicherungen auf der Grundlage eines Vertrags ausgezahlten Entschädigungen geleistet. In diesen Fällen entspricht die Entschädigung der Differenz zwischen dem Betrag, der von den genannten Behörden oder Versicherungen ausgezahlt wird, und der offiziell durchgeführten Bewertung.

Der Betrag der Entschädigung wird anhand des entstandenen Schadens ermittelt (Schwere der Verletzungen und Art der darauf zurückzuführenden Behinderung, Tod usw.).

Sonstige Entschädigungen:

  • Studienbeihilfe: Wenn Studierende, deren Eltern oder Vormund durch eine terroristische Straftat verletzt werden oder wenn diese Personen aufgrund ihrer Verletzungen ihren üblichen Beruf nicht mehr ausüben können;
  • sofortige psychologische und psychopädagogische Unterstützungsmaßnahmen, sowohl für die Opfer als auch deren Angehörige;
  • außerordentliche Unterstützungsleistungen, mit denen die Opfer selbst oder deren Angehörige zusätzliche Hilfe in Ausnahmefällen erhalten, wenn sie ansonsten durch die reguläre Unterstützung nicht oder nur unzureichend abgedeckt wären.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten, die direkt zum Tod des Opfers führen, können die indirekten Opfer eine Entschädigung erhalten, wenn das Opfer zum Zeitpunkt des Verbrechens die spanische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besaß oder zum Zeitpunkt des Verbrechens seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien oder in einem Staat hatte, der spanischen Staatsangehörigen innerhalb seines Hoheitsgebiets ähnliche finanzielle Unterstützungen gewährt.

Die folgenden Personen können als indirekte Opfer eine Entschädigung erhalten:

  • der Ehepartner der verstorbenen Person, sofern die Eheleute nicht gesetzlich getrennt waren, oder die Person, die mit der verstorbenen Person mindestens die letzten zwei Jahre vor ihrem Tod in einer eheähnlichen Beziehung zusammengelebt hat, wobei das Kriterium des Zusammenlebens ausreichend ist, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind;
  • Personen, die der vorsätzlichen Tötung gleich welcher Form überführt worden sind, haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es sich bei der getöteten Person um den Ehepartner oder eine Person handelt, zu der sie in stabiler, eheähnlicher Beziehung standen oder gestanden haben;
  • das Kind der verstorbenen Person, das von dieser Person abhängig war und bei ihr gelebt hat, wobei davon ausgegangen wird, dass Minderjährige oder behinderte Erwachsene finanziell abhängig sind;
  • der Elternteil der verstorbenen Person, das von dieser Person finanziell abhängig war, sofern die oben aufgeführten Situationen nicht zutreffen;
  • die Eltern von Minderjährigen, die als unmittelbare Folge der Straftat verstorben sind, gelten ebenfalls als indirekte Opfer, die nach spanischem Recht Anspruch auf Entschädigung haben.

Verstirbt ein Minderjähriger oder eine Person mit Behinderung als direkte Folge der Straftat, haben die Eltern bzw. der Vormund des Minderjährigen lediglich Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Bestattungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.

Bei Sexualdelikten, bei denen die geistige Gesundheit des Opfers beeinträchtigt wird, werden im Rahmen der Entschädigung auch Kosten für therapeutische Behandlungen übernommen, die das Opfer im Rahmen der gesetzlichen Obergrenze frei wählen kann.

Im Falle terroristischer Straftaten, die zum Tod des direkten Opfers führen, können folgende Personen eine Entschädigung erhalten:

  • der Ehepartner der verstorbenen Person;
  • ein unverheirateter Partner, mit dem die verstorbene Person mindestens die letzten beiden Jahre vor dem Tod zusammengelebt hat;
  • ein unverheirateter Partner, mit dem die verstorbene Person Kinder hatte;
  • die Eltern der verstorbenen Person, wenn sie von der Person finanziell abhängig waren; sind keine Eltern vorhanden, haben folgende Personen (in der angegebenen Reihenfolge) Anspruch: Enkelkinder, Geschwister und Großeltern der verstorbenen Person, die von der Person finanziell abhängig waren;
  • gibt es keine der vorgenannten Anspruchsberechtigten: die Kinder, ansonsten die Eltern, die von der verstorbenen Person nicht finanziell abhängig waren.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Bei Gewaltverbrechen oder Sexualdelikten, die zu schweren Körperverletzungen des Opfers geführt haben oder dessen körperliche oder geistige Gesundheit schwerwiegend beeinträchtigt haben, können nur direkte Opfer eine Entschädigung erhalten, d. h. diejenigen, denen diese Verletzungen oder Schäden zugefügt wurden. Indirekte Opfer haben nur im Falle des Todes des direkten Opfers im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen Anspruch auf Entschädigung.

Bei terroristischen Straftaten sind folgende Personen berechtigt, gesetzliche Ansprüche und Leistungen zu erhalten:

  • die verstorbene Person oder diejenigen, die infolge der terroristischen Straftat körperliche und/oder geistige Schäden erlitten haben;
  • Personen, denen materieller Schaden entstanden ist, wenn diese nicht als Opfer der terroristischen Straftat gelten oder aus einem anderen Grund Anspruch auf finanzielle Unterstützung, Leistungen oder Entschädigung haben;
  • Personen, die im Falle des Todes des Opfers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und nach der gesetzlichen Rangfolge aufgrund ihres verwandtschaftlichen Verhältnisses (Angehörige) bzw. aufgrund des Zusammenlebens oder einer abhängigen Beziehung mit der verstorbenen Person Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder Rechte haben;
  • Personen, die nachweisen können, dass sie direkt und wiederholt von einer terroristischen Organisation bedroht oder genötigt wurden;
  • Verletzte, die verschiedene Stufen der Behinderung erlitten haben, bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad;
  • unverletzt gebliebene Opfer terroristischer Angriffe haben Anspruch auf Medaillen und Ehrungen. Sie haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Bei Gewaltverbrechen oder Sexualdelikten:

Ja, wenn Ihr Heimatland spanischen Staatsangehörigen in seinem Hoheitsgebiet ähnliche finanzielle Unterstützung gewährt. Diese Anerkennungspraxis, bei der Sie sich auf die geltenden Gesetze Ihres Heimatlandes berufen, ist nachzuweisen. Es handelt sich hierbei um ein Dokument, das Sie beispielsweise dem Antrag auf endgültige Entschädigung für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit oder Behinderungen beifügen müssen. Die spanischen Verwaltungsbehörden prüfen den Inhalt und die Gültigkeit der ausländischen Gesetze, auf die Sie sich berufen, und inwieweit diese Gesetze in Ihrem konkreten Fall anwendbar sind.

Damit die finanzielle Unterstützung bzw. die Leistungen und Entschädigungen, die nach spanischem Recht vorgesehen sind, bei terroristischen Straftaten greifen, müssen diese terroristischen Straftaten nach dem 1. Januar 1960 auf spanischem Hoheitsgebiet oder innerhalb der gerichtlichen Zuständigkeit Spaniens verübt worden sein.

Wenn Sie unter den Folgen terroristischer Straftaten leiden, die nach dem 1. Januar 1960 auf spanischem Hoheitsgebiet oder innerhalb der gerichtlichen Zuständigkeit Spaniens verübt worden sind, können Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit die gesetzlich vorgesehene Entschädigung erhalten.

Nach spanischem Recht gibt es auch in folgenden Fällen finanzielle Unterstützung:

für spanische Staatsangehörige, die im Ausland Opfer terroristischer Gruppen werden, die üblicherweise in Spanien agieren, oder Opfer terroristischer Straftaten gegen den spanischen Staat oder spanische Interessen werden;

spanische Opfer von terroristischen Straftaten, die außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets verübt wurden und die nicht im vorausgehenden Absatz berücksichtigt sind;

Teilnehmer an friedenssichernden und anderen Sicherheitsmaßnahmen, die zu spanischen Kontingenten im Ausland gehören und Opfer eines terroristischen Angriffs werden.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Im Falle von Gewaltverbrechen und Sexualdelikten gilt spanisches Recht für vorläufige und endgültige Verfahren zur Bearbeitung und Gewährung der Entschädigung direkter und indirekter Opfer von gesetzlichen Straftaten, wenn die Straftat in Spanien begangen wurde und der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.

Wenn der Antrag auf staatliche Entschädigung nach den spanischen Rechtsvorschriften an die Anlaufstelle in dem Land gerichtet wird, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss die Behörde, die in Spanien über den Antrag entscheidet (d. h. die Generaldirektion für Personalausgaben und Renten der öffentlichen Hand (Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas) des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung (Ministerio de Hacienda y Función Pública)) den Antragsteller und die Anlaufstelle über Folgendes unterrichten:

  • den Eingang des Antrags auf Entschädigung, den Namen der zuständigen Untersuchungsbehörde, die Frist, innerhalb derer eine Entscheidung ergeht, und – wenn möglich – den voraussichtlichen Termin für die Entscheidung;
  • die Entscheidung über den Abschluss des Falls.

Darüber hinaus kann die Generaldirektion für Personalausgaben und Renten der öffentlichen Hand als entscheidende Stelle die Anlaufstelle des Staates, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, um Zusammenarbeit ersuchen, um gegebenenfalls eine Anhörung des Antragstellers oder anderer Personen zu veranlassen.

Zu diesem Zweck kann sie die Anlaufstelle auffordern, der Untersuchungsbehörde alle für die Anhörung (insbesondere per Telefon oder Videokonferenz) erforderlichen Informationen und Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die anzuhörende Person dem zustimmt.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten, obwohl das Strafverfahren in solchen Fällen möglicherweise bereits auf Veranlassung der zuständigen Behörden eröffnet wurde und eine Anzeige bei der Polizei nicht erforderlich ist.

Im Allgemeinen gilt, dass für die Gewährung einer Entschädigung eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichts ergangen sein muss, gegen die kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden kann. Während des Verfahrens haben die Opfer von Verbrechen oder berechtigte Personen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Überbrückungshilfe. Sie können Überbrückungshilfe beantragen, sobald Sie bei der zuständigen Behörden Anzeige erstattet haben bzw. ein Strafverfahren von den zuständigen Behörden eingeleitet worden ist. Im letzteren Fall müssen Sie selbst keine Anzeige mehr erstatten.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Im Fall von Gewaltverbrechen und Sexualdelikten müssen Sie dem Antrag auf Entschädigung eine Kopie der rechtskräftigen und endgültigen Entscheidung des Gerichts beifügen. Dabei kann es sich um ein Urteil, ein Versäumnisurteil, einen Beschluss zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Täters oder um einen Beschluss zur Abweisung der Klage handeln.

Im Fall von terroristischen Straftaten sind für die Gewährung finanzieller Unterstützungen und Leistungen nach spanischem Recht folgende Voraussetzungen zu erfüllen: entweder wurde Ihnen durch ein rechtskräftiges Urteil eine zivilrechtliche Entschädigung aufgrund der Straftat und deren Folgen zugesprochen, oder es ist noch kein Urteil ergangen, aber die entsprechende gerichtliche Voruntersuchung wurde durchgeführt oder das Strafverfahren eingeleitet.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten müssen Sie dem Antrag auf Entschädigung eine Kopie der rechtskräftigen und endgültigen Entscheidung des Gerichts beifügen. Dabei kann es sich um ein Urteil, ein Versäumnisurteil, einen Beschluss zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Täters oder um einen Beschluss zur Abweisung der Klage handeln.

Dies bedeutet, dass Sie für Ihren Antrag auf Entschädigung den mutmaßlichen Straftäter verklagen müssen.

Im Fall von terroristischen Straftaten sind für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung und Leistung nach spanischem Recht folgende Voraussetzungen zu erfüllen: entweder wurde Ihnen durch ein rechtskräftiges Urteil eine zivilrechtliche Entschädigung aufgrund der Straftat und deren Folgen zugesprochen, oder es ist noch kein Urteil ergangen, aber die entsprechende gerichtliche Voruntersuchung wurde durchgeführt oder das Strafverfahren eingeleitet.

Damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Unterstützungen und Leistungen beantragen können, muss also entweder das Strafverfahren bereits eröffnet oder zumindest die entsprechende gerichtliche Voruntersuchung abgeschlossen sein.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten können Sie keinen Antrag auf Entschädigung stellen, wenn der Straftäter nicht ermittelt wurde. Grund hierfür ist, dass Sie Ihrem Antrag eine Kopie der rechtskräftigen und endgültigen Verurteilung des Straftäters beifügen müssen. Wenn das Strafverfahren noch läuft, d. h. wenn noch kein rechtskräftiges und endgültiges Urteil ergangen ist, können Sie eine Überbrückungshilfe beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie oder Ihre berechtigten Personen sich in einer prekären finanziellen Lage befinden.

Wenn der mutmaßliche Täter nicht vor Gericht erscheint, müssen Sie Ihrem Antrag auf finanzielle Unterstützung das entsprechende Versäumnisurteil beifügen.

Ihrem Antrag auf Überbrückungshilfe müssen Sie einen Bericht der Staatsanwaltschaft beilegen, aus dem hervorgeht, dass Anscheinsbeweise dafür vorliegen, dass der Tod, die Verletzungen oder die Schäden durch ein (vorsätzlich begangenes) Gewaltverbrechen verursacht wurde(n).

Bei terroristischen Straftaten können Sie nach entsprechender gerichtlicher Voruntersuchung oder Eröffnung des Strafverfahrens finanzielle Unterstützungen und Leistungen nach spanischem Recht beantragen.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten müssen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung im Allgemeinen innerhalb eines Jahres nach der Tat stellen.

Bei terroristischen Straftaten müssen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung für Personen- oder Sachschäden im Allgemeinen innerhalb eines Jahres ab Eintreten des Schadens stellen.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

a) Für das Opfer:

– materielle Schäden

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten wird Entschädigung bei Tod, schwerer Körperverletzung oder schwerwiegenden Schäden der körperlichen oder geistigen Gesundheit gewährt.

Als schwere Körperverletzung gelten Verletzungen, die die körperliche Unversehrtheit oder die körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigen und beim Opfer zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führen.

Die Körperverletzung oder die Schäden der körperlichen oder geistigen Gesundheit müssen so schwerwiegend sein, dass sie eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten im Sinne der spanischen Sozialversicherungsgesetze nach sich ziehen. Bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit liegt eine Minderung der Leistungsfähigkeit um mindestens 33% vor.

Im Falle terroristischer Straftaten deckt die übliche Entschädigung Folgendes ab:

  • Tod: Der Staat erstattet den berechtigten Personen bis zum gesetzlichen Höchstbetrag die Kosten für Überführung, Beerdigung und/oder Feuerbestattung von Personen, die infolge eines terroristischen Angriffs verstorben sind, sofern diese Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden.

Des Weiteren haben berechtigte Personen in bestimmten Fällen Anspruch auf:

  • außerordentliche Zahlung eines zivilrechtlich begründeten und in einem rechtskräftigen endgültigen Urteil festgelegten Schadensersatzes aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen;
  • Zahlung von Schadensersatz für materielle Schäden;
  • Unterstützung der medizinischen Behandlung und zusätzliche gesundheitliche und psychosoziale Betreuung;
  • Studienbeihilfe;
  • Unterstützung im Zusammenhang mit der Unterbringung;
  • außerordentliche Unterstützung in Notlagen;
  • Auszeichnung mit dem Königlichen Orden für die Anerkennung der Opfer von Terrorismus (Real Orden de Reconocimiento Civil a las Víctimas del Terrorismo).
  • Personenschäden:

Personen, die körperliche Schäden erlitten haben, haben Anspruch auf Ersatz ihrer Ausgaben für ärztliche Behandlung, Prothesen und Operationen im Zusammenhang mit dem terroristischen Angriff. Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit dieser Eingriffe nachgewiesen wird und die Ausgaben nicht von einem staatlichen oder privaten Versorgungsträger der jeweiligen Personen übernommen werden.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Schwerbehinderung;
  • dauerhafter allgemeiner Erwerbsunfähigkeit;
  • dauerhafter spezifischer Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben);
  • dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit: in diesem Fall wird ein finanzieller Festbetrag als Entschädigungen gewährt.

Des Weiteren haben berechtigte Personen in bestimmten Fällen Anspruch auf:

  • außerordentliche Zahlung jedes zivilrechtlich begründeten und rechtskräftig festgelegten Schadensersatzes aufgrund körperlicher oder geistiger Schäden;
  • Zahlung von Schadensersatz für materielle Schäden;
  • Unterstützung der medizinischen Behandlung und zusätzliche gesundheitliche und psychosoziale Betreuung; Studienbeihilfe;
  • Unterstützung im Zusammenhang mit der Unterbringung;
  • außerordentliche Unterstützung in Notlagen;
  • Auszeichnung mit dem Königlichen Orden für die Anerkennung der Opfer von Terrorismus (Real Orden de Reconocimiento Civil a las Víctimas del Terrorismo).
  • Dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen: In diesem Fall orientiert sich die Höhe der Entschädigung an der Einstufung der Verletzung. Zur Einstufung der Verletzung wird die Regelung für Opfer von Verkehrsunfällen herangezogen. Dabei richtet sich die Höhe der Entschädigung nach einer auf dem Sozialversicherungsgesetz basierenden Tabelle zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge für Behinderungen, Verstümmelungen, Entstellungen und für nicht zur Behinderung führende Verletzungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Was Spätfolgen (darunter körperliche, intellektuelle, sensorische, organische und kosmetische Beeinträchtigungen, die aus einer Verletzung resultieren und nach Abschluss des Genesungsprozesses verbleiben) anbelangt, so werden unter anderem künftige medizinische Behandlungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Kosten aufgrund des Verlusts der persönlichen Unabhängigkeit abgedeckt.

Auch eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit ist abgedeckt, etwa wenn das Opfer aufgrund der medizinischen Behandlung seinen üblichen Beruf oder seine gewohnten Tätigkeiten nicht ausüben kann.

Ebenso haben die Opfer von Terrorismus, die unter dauerhaften Verletzungen ohne Behinderungen leiden Anspruch auf:

  • außerordentliche Zahlung jedes zivilrechtlich begründeten und rechtskräftig festgelegten Schadensersatzes aufgrund körperlicher oder geistiger Schäden;
  • Zahlung von Schadensersatz für materielle Schäden;
  • Unterstützung der medizinischen Behandlung und zusätzliche gesundheitliche und psychosoziale Betreuung;
  • Befreiung von Studiengebühren;
  • Unterstützung im Zusammenhang mit der Unterbringung;
  • außerordentliche Unterstützung in Notlagen;
  • Auszeichnung mit dem Königlichen Orden für die Anerkennung der Opfer von Terrorismus (Real Orden de Reconocimiento Civil a las Víctimas del Terrorismo).
  • Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit: Ein Opfer gilt als „vorübergehend erwerbsunfähig“, wenn es aufgrund einer medizinischen Behandlung seinen üblichen Beruf oder seine gewohnten Tätigkeiten nicht ausüben kann.

Des Weiteren haben Opfer in Einzelfällen auch Anspruch auf weitere Hilfe aufgrund dauerhafter Behinderungen bzw. dauerhafter Verletzungen ohne bleibende Behinderung. Studienbeihilfen sind hiervon ausgenommen.

  • Entführung: Die Entschädigung für Entführungen beinhaltet einen Festbetrag und eine Entschädigung für Verletzungen, die das Opfer bei der Entführung erlitten hat.

Ferner haben berechtigte Personen gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung für Verletzungen, die sie bei der Entführung erlitten haben. Gleichzeitig haben diese Personen Anspruch auf:

  • außerordentliche Zahlung eines zivilrechtlich begründeten und in einem rechtskräftigen endgültigen Urteil festgelegten Schadensersatzes aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen;
  • Zahlung von Schadensersatz für materielle Schäden;
  • Unterstützung der medizinischen Behandlung und zusätzliche gesundheitliche und psychosoziale Betreuung;
  • Unterstützung im Zusammenhang mit der Unterbringung;
  • außerordentliche Unterstützung in Notlagen;
  • Auszeichnung mit dem Königlichen Orden für die Anerkennung der Opfer von Terrorismus (Real Orden de Reconocimiento Civil a las Víctimas del Terrorismo).
  • Materielle Schäden: Diese Entschädigung ist nachrangig zu Zahlungen anderer Behörden oder Versicherungen. Eventuelle Zahlungen werden von der Entschädigung abgezogen.

Schäden an staatlichem Vermögen werden nicht ersetzt.

Berechtigte Personen haben Anspruch auf:

Entschädigung für Gebäudeschäden:

  • Schäden an den Strukturen, der Ausstattung und den Möbeln am gewöhnlichen Aufenthalt natürlicher Personen werden insoweit als erforderlich ersetzt, um den Ort in seinen früheren bewohnbaren Zustand zurückzuversetzen, wobei bestimmte Elemente von der Entschädigung ausgenommen sind. Als „gewöhnlicher Aufenthalt“ gilt im Allgemeinen die Wohnung, die für mindestens sechs Monate im Jahr den Wohnsitz einer Person oder einer Familieneinheit bildet.
  • Schäden am nicht gewöhnlichen Aufenthalt werden zu 50 % erstattet, wobei die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Gebäudeschäden maßgeblich ist.

Ersatzunterbringung:

  • Falls betroffene Personen ihr Heim vorübergehend verlassen müssen, weil aufgrund eines terroristischen Angriffs Reparaturen erforderlich sind, übernimmt das Innenministerium gegebenenfalls einen Teil der Kosten für die Ersatzunterbringung.

Entschädigung für Schäden an gewerblichen oder industriellen Niederlassungen:

  • Die Entschädigung deckt die Reparaturen ab, die erforderlich sind, um den Betrieb in diesen Niederlassungen wieder aufzunehmen. Erstattet werden bis zur gesetzlichen Obergrenze auch Ausgaben für beschädigte Möbel und Ausstattung.

Entschädigung für Fahrzeugschäden:

  • Schäden an privaten Pkw sowie an Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung auf der Straße eingesetzt werden, können ersetzt werden.
  • Entscheidend ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls pflichtversichert war (sofern eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist).
  • Die Entschädigung deckt die Ausgaben für die Reparatur ab. Auch bei Zerstörung des Fahrzeugs kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
  • Studienbeihilfe: Werden bei einem terroristischen Angriff Studierende, deren verwitwete oder unverheiratete Partner oder die Kinder der verstorbenen Person oder deren Eltern, Geschwister oder Vormund so verletzt, dass diesen Personen die Ausübung ihrer gewöhnlichen Tätigkeit unmöglich wird, wird nach geltendem Recht Studienbeihilfe gewährt.

Der Staat ist für die Entschädigung der Opfer von Terrorismus zuständig. In Ausnahmefällen übernimmt der Staat auf Grundlage der zivilrechtlichen Haftung die entsprechende Entschädigung im Todesfall oder für körperliche oder psychische Schäden. Abgedeckt werden: Tod, Schwerbehinderung, dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit, dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben), dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen, sowie Entführung.

- psychologische Schäden

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten, bei denen das Opfer geistige Beeinträchtigungen (psychische Schäden) erleidet, deckt die Entschädigung die Kosten für therapeutische Behandlungen ab, die das Opfer im Rahmen der gesetzlichen Obergrenze frei wählen kann.

Bei terroristischen Straftaten erhalten die Opfer im Zusammenhang mit psychischen Schäden unverzüglich und kostenlos die erforderliche psychische und psychiatrische Hilfe, solange dies für eine möglichst rasche und effektive Genesung erforderlich ist.

Diese Hilfe richtet sich sowohl an direkte Opfer als auch an gefährdete Personen und deren Angehörige oder Personen, mit denen sie zusammenleben.

b) Rechte von berechtigten Personen oder Angehörigen der Opfer

– materielle Schäden

Bei Gewaltverbrechen oder Sexualdelikten haben die Eltern eines minderjährigen Opfers, das infolge des Verbrechens verstorben ist, als indirekte Opfer Anspruch auf Entschädigung.

In diesen Fällen ist die Entschädigung auf die Bestattungskosten begrenzt, die die Eltern oder der Vormund des verstorbenen Kindes tatsächlich gezahlt haben, wobei die gesetzliche Obergrenze gilt.

Auch Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufbahrung, der Überführung, der Beerdigung oder der Feuerbestattung gelten als erstattungsfähige Bestattungskosten.

Bei terroristischen Straftaten übernimmt der Staat die Kosten für Überführung, Beerdigung, Erd- und/oder Feuerbestattung der Personen, die bei diesen terroristischen Angriffen verstorben sind, sofern diese nicht von einer Versicherung übernommen werden. Auch hier gilt die gesetzliche Obergrenze.

- psychologische Schäden:

  • Schaden oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers

Bei terroristischen Straftaten haben nicht nur die direkten Opfer Anspruch auf Erstattung der Kosten für psychologische und psychiatrische Hilfe, sondern auch deren Angehörige oder Personen, mit denen sie zusammenleben. Es ist möglich, dass diese infolge der terroristischen Angriffe ebenfalls psychische Schäden erleiden, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt manifestieren. Aus diesem Grund haben sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für die psychologische Unterstützung. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung; zudem gilt für die individuelle Behandlung eine Obergrenze.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten kann die Entschädigung im Allgemeinen nicht über der im Urteil festgesetzten Höhe liegen.

Die Höhe der Entschädigung wird anhand einer Reihe von Vorschriften ermittelt, darf jedoch den im Urteil festgesetzten Betrag nicht überschreiten.

  • Im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit wird nach Ablauf der ersten sechs Monate und solange die betroffene Person erwerbsunfähig ist, ein Betrag ausgezahlt, der dem zweifachen Wert des aktuellen staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples, IPREM) entspricht. Die Auszahlung der Beträge erfolgt monatlich.

Der IPREM wird jährlich festgesetzt und dient dazu, die Höhe bestimmter Leistungen bzw. den Schwellenwert zu ermitteln, der für das Anrecht auf Leistungen, Ansprüche oder staatliche Dienste zugrunde gelegt wird;

  • Im Falle einer Behinderung ist der Höchstbetrag der Entschädigung an den IPREM-Monatsbetrag geknüpft, der zum Zeitpunkt der Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung gilt. Zudem richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Grad der Beeinträchtigung:
    • dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: 40 Monatszahlungen
    • dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben): 60 Monatszahlungen
    • dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit: 90 Monatszahlungen
    • Schwerbehinderung: 130 Monatszahlungen
  • Im Todesfall beträgt die Entschädigung maximal 120 Monatszahlungen in Höhe des IPREM, der zum Zeitpunkt des Todes galt.

Die Entschädigung für Bestattungskosten, die die Eltern oder der Vormund von Minderjährigen oder behinderten Personen erhalten, die direkt infolge einer Straftat verstorben sind, deckt die tatsächlich gezahlten Ausgaben bis zu einer Höhe von fünf Monatsraten des zum Zeitpunkt des Todes aktuell gültigen IPREM ab.

Bei der Erstattung der Kosten für therapeutische Behandlungen der Opfer von Sexualdelikten aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer geistigen Gesundheit gelten folgende Kriterien:

  • Wenn der Antrag auf Entschädigung vor Beginn der Behandlung gestellt wird, kann die Auszahlung eines Betrags vereinbart werden, der einem IPREM-Monatsbetrag entspricht. Wenn dieser Betrag die Behandlung nicht abdeckt, können darüber hinausgehende Kosten auf Antrag der betroffenen Person durch eine Einmalzahlung oder durch weitere Zahlungen erstattet werden, bis die Behandlung beendet bzw. der festgelegte Höchstbetrag erreicht ist.
  • Wenn der Antrag auf Entschädigung nach Beginn der Behandlung gestellt wird, werden die Ausgaben der betroffenen Person zusammen mit künftigen Ausgaben für denselben Zweck erstattet, bis die Behandlung beendet bzw. der festgelegte Höchstbetrag erreicht ist.
  • Ist die Behandlung bei Antragstellung bereits nachweislich beendet, erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Ausgaben bzw. dem zulässigen Höchstbetrag. Wenn die Behandlung nachweislich wieder aufgenommen werden muss und der Höchstbetrag noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, dass weitere Kosten ebenfalls übernommen werden.

Bevor die endgültige rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Strafverfahren ergeht, können Sie als Opfer oder Ihre berechtigten Personen eine Überbrückungshilfe erhalten, sofern Sie nachweisen, dass Sie bzw. Ihre berechtigten Personen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Diese Hilfe kann als Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlung gewährt werden.

Bei terroristischen Straftaten:

  • Im Todesfall erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die Kosten für Überführung, Beerdigung und/oder Feuerbestattung von Personen, die infolge eines terroristischen Angriffs verstorben sind, werden bis zum gesetzlichen Höchstbetrag als Einmalzahlung erstattet, sofern diese Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden.

  • Bei Personenschäden: Bei Schwerbehinderung, dauerhafter allgemeiner Erwerbsunfähigkeit, dauerhafter spezifischer Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben) und dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die Entschädigung dauerhafter Verletzungen ohne bleibende Behinderung erfolgt auf der Grundlage des Richtsatzes entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen.

  • Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sind die monatlichen Teilzahlungen auf höchstens 18 Monate begrenzt.
  • Bei einer Entführung erhält das Opfer zusätzlich zu einer Einmalzahlung, die als Entschädigung für erlittene Verletzungen gilt, eine Zahlung für jeden Tag der Entführung. Diese Zahlung ist auf den Betrag der Entschädigung für eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit begrenzt.
  • Bei materiellen Schäden: Diese Entschädigung ist nachrangig zu Zahlungen anderer Behörden oder Versicherungen. Eventuelle Zahlungen werden von der Entschädigung abgezogen.

Schäden an staatlichem Vermögen werden nicht ersetzt.

Im Allgemeinen erfolgt die Auszahlung der gesetzlichen Entschädigung als Einmalzahlung. Hiervon ausgenommen ist die finanzielle Unterstützung für eine Ersatzunterbringung: Diese Unterstützung wird monatlich gezahlt. Die Beträge werden bei einer Unterbringung im Hotel auf Tagesbasis bzw. auf Monatsbasis berechnet, falls die Unterkunft angemietet wird.

Berechtigte Personen haben Anspruch auf:

Entschädigung für Gebäudeschäden:

  • Schäden an den Strukturen, der Ausstattung und den Möbeln am gewöhnlichen Aufenthalt natürlicher Personen werden insoweit als erforderlich ersetzt, um den Ort in seinen früheren bewohnbaren Zustand zurückzuversetzen, wobei bestimmte Elemente von der Entschädigung ausgenommen sind. Als „gewöhnlicher Aufenthalt“ gilt im Allgemeinen die Wohnung, die für mindestens sechs Monate im Jahr den Wohnsitz einer Person oder einer Familieneinheit bildet.
  • Schäden am nicht gewöhnlichen Aufenthalt werden zu 50 % erstattet, wobei die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Gebäudeschäden maßgeblich ist.

Ersatzunterbringung:

  • Falls betroffene Personen ihr Heim vorübergehend verlassen müssen, weil aufgrund eines terroristischen Angriffs Reparaturen erforderlich sind, übernimmt das Innenministerium gegebenenfalls einen Teil der Kosten für die Ersatzunterbringung.

Entschädigung für Schäden an gewerblichen oder industriellen Niederlassungen:

  • Die Entschädigung deckt die Reparaturen ab, die erforderlich sind, um den Betrieb in diesen Niederlassungen wieder aufzunehmen. Erstattet werden bis zur gesetzlichen Obergrenze auch Ausgaben für beschädigte Möbel und Ausstattung.

Entschädigung für Fahrzeugschäden:

  • Schäden an privaten Pkw sowie an Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung auf der Straße eingesetzt werden, können ersetzt werden.
  • Entscheidend ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls pflichtversichert war (sofern eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist).
  • Die Entschädigung deckt die Ausgaben für die Reparatur ab. Auch bei Zerstörung des Fahrzeugs kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
  • Studienbeihilfe: Werden bei einem terroristischen Angriff Studierende, deren verwitwete oder unverheiratete Partner oder die Kinder der verstorbenen Person oder deren Eltern, Geschwister oder Vormund so verletzt, dass diesen Personen die Ausübung ihrer gewöhnlichen Tätigkeit unmöglich wird, wird nach geltendem Recht Studienbeihilfe gewährt.

Es werden Teilzahlungen im Falle vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Behinderung gewährt, die durch einen terroristischen Angriff nach Maßgabe des spanischen Rechts verursacht wurden.

In Fällen, in denen aufgrund der Schwere der erlittenen Verletzungen davon auszugehen ist, dass sie künftig zu einer dauerhaften allgemeinen Erwerbsunfähigkeit, einer dauerhaften spezifischen Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben) oder einer lebenslangen Behinderung führen werden, können Teilzahlungen bis zum Erreichen der gesetzlichen Obergrenze gewährt werden.

In Ausnahmefällen übernimmt der Staat auf Grundlage der zivilrechtlichen Haftung die entsprechende Entschädigung für den Tod oder für körperliche oder psychische Schäden. Abgedeckt werden: Tod, Schwerbehinderung, dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit, dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben), dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen, sowie Entführung. Diese außerordentliche Unterstützung wird in der Regel als Einmalzahlung gewährt, außer bei dauerhaften Verletzungen ohne bleibende Behinderung und Entführung.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Bei Gewaltverbrechen oder Sexualdelikten kann die staatliche Entschädigung unter bestimmten Umständen verweigert oder verringert werden, wenn eine vollständige oder teilweise Gewährung der Entschädigung ungerecht wäre oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. Dies gilt für folgende Fälle, wobei die Umstände gerichtlich festgestellt werden müssen:

  • Wenn das Verhalten der anspruchsberechtigten Person direkt oder indirekt zur Straftat oder zu einer Verschlimmerung der Verletzungen beitrug;
  • Wenn die anspruchsberechtigte Person Verbindungen zum mutmaßlichen Täter hat oder einer gewalttätigen Organisation angehört;

Wenn eine Person, die infolge der Straftat verstorben ist, aus einem der genannten Gründe ihren Anspruch auf Entschädigung vollständig oder teilweise verwirkt hat, können berechtigte Personen als indirekte Opfer in einer finanziellen Notlage auf die Entschädigung zugreifen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten wird bei der Ermittlung der Höhe Ihrer Entschädigung Ihre finanzielle Situation berücksichtigt. Dabei werden berücksichtigt:

  • jegliches Einkommen auf Jahresbasis, über das die berechtigte Person verfügt bzw. über das alle berechtigten Personen (im Falle einer Entschädigung im Todesfall) gemeinsam verfügen, gemäß der entsprechenden Staffelung;
  • jegliches Einkommen auf Jahresbasis, über das das Opfer zum Zeitpunkt der erlittenen Verletzungen oder Schäden verfügt hat (Entschädigung für Behinderungen), gemäß der entsprechenden Staffelung.

Ihre finanzielle Situation wird auch bei der Bewertung berücksichtigt, ob Sie als berechtigte Person sich in einer finanziellen Abhängigkeit befinden, die die entsprechende Entschädigung nach sich zieht. Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Überbrückungshilfe erhalten, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergeht, mit der das Strafverfahren endet.

Um bei terroristischen Straftaten den Anspruch auf Entschädigung im Todesfall zu ermitteln, wird die finanzielle Abhängigkeit der berechtigten Person gegenüber der infolge der terroristischen Straftat verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes berücksichtigt. Zugrunde gelegt wird dabei das insgesamt von der verstorbenen Person bezogene Jahreseinkommen.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Nein.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten kann die Höhe der Entschädigung nicht über dem im Urteil festgesetzten Betrag liegen. Für die Berechnung der Entschädigung gilt:

  • Im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit wird nach Ablauf der ersten sechs Monate und solange die betroffene Person erwerbsunfähig ist, ein Betrag ausgezahlt, der dem zweifachen Wert des aktuellen staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples, IPREM) entspricht. Die Auszahlung der Beträge erfolgt monatlich.
  • Im Falle einer Behinderung ist der Höchstbetrag der Entschädigung an den IPREM-Monatsbetrag geknüpft, der zum Zeitpunkt der Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung gilt. Zudem richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Grad der Beeinträchtigung:
    • dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: 40 Monatszahlungen
    • dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben): 60 Monatszahlungen
    • dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit: 90 Monatszahlungen
    • Schwerbehinderung: 130 Monatszahlungen

Um die in diesen Fällen geltende Entschädigung zu berechnen, werden die folgenden Ausgleichskoeffizienten sukzessive auf die Höchstbeträge der jeweiligen Entschädigung angewendet:

  • jegliches Einkommen auf Jahresbasis, über das das Opfer zum Zeitpunkt der Verletzungen oder der Beeinträchtigung seiner Gesundheit verfügt hat. Dabei gilt folgende Staffelung:
    • Einkommen unterhalb des zu diesem Zeitpunkt geltenden staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (Indicador público de renta de efectos múltiples, IPREM): Ausgleichskoeffizient = 1;
    • zwischen 101% und 200% des genannten IPREM-Betrags: Ausgleichskoeffizient = 0,90;
    • zwischen 201% und 350% des genannten IPREM-Betrags: Ausgleichskoeffizient = 0,80;
    • über 350% des genannten IPREM-Betrags: Ausgleichskoeffizient = 0,70;
  • Zahl der Personen, die am Tag der Verletzung finanziell vom Opfer abhängig waren, nach den gesetzlichen Kriterien, wenn diese mit dem Opfer zusammenwohnten und auf Kosten des Opfers lebten und vorausgesetzt, dass diese Personen nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, das – auf Jahresbasis umgerechnet – am Tag der Verletzung mehr als 150% des geltenden jährlichen IPREM-Betrags entspricht, gemäß der folgenden Staffelung:
    • bei 4 oder mehr abhängigen Personen wird ein Ausgleichskoeffizient von 1 angewendet;
    • bei 3 abhängigen Personen wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,95 angewendet;
    • bei 2 abhängigen Personen wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,90 angewendet;
    • bei einer abhängigen Person wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,85 angewendet;
    • gibt es keine abhängigen Personen, so wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,80 angewendet;
    • im Todesfall beträgt die Entschädigung maximal 120 Monatszahlungen in Höhe des zum Zeitpunkt des Todes geltenden IPREM.

Um die in diesem Fall geltende Entschädigung zu berechnen, werden die folgenden Ausgleichskoeffizienten sukzessive auf die Höchstbeträge der jeweiligen Entschädigung angewendet:

  • jegliches Einkommen auf Jahresbasis, über das die berechtigte Person oder alle berechtigten Personen gemeinsam (falls es mehrere sind) zum Zeitpunkt des Todes des Opfers verfügten. Dabei gilt folgende Staffelung:
    • Einkommen unterhalb des zu diesem Zeitpunkt geltenden staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (Indicador público de renta de efectos múltiples, IPREM): Ausgleichskoeffizient = 1;
    • zwischen 101% und 200% des genannten IPREM-Betrags: Ausgleichskoeffizient = 0,90;
    • zwischen 201% und 350% des genannten IPREM-Betrags: Ausgleichskoeffizient = 0,80;
    • über 350% des genannten IPREM-Betrags: Ausgleichskoeffizient = 0,70;
  • Zahl der Personen, die zum Zeitpunkt des Todes des Opfers finanziell vom Opfer abhängig waren oder andere begünstigte Personen. Wer als „begünstigte Person“ berücksichtigt wird, ergibt sich aus den geltenden Rechtsvorschriften, dabei wird vorausgesetzt:
    • die begünstigte Person wohnte zum Zeitpunkt des Todes auf Kosten des Opfers oder anderer begünstigter Personen mit dem Opfer oder den begünstigten Personen zusammen und
    • bezieht kein Einkommen, das – auf Jahresbasis umgerechnet – mehr als 150% des IPREM beträgt, der zum Zeitpunkt des Todes des Opfers galt. Dabei gilt folgende Staffelung:
      • bei 4 oder mehr abhängigen Personen wird ein Ausgleichskoeffizient von 1 angewendet;
      • bei 3 abhängigen Personen wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,95 angewendet;
      • bei 2 abhängigen Personen wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,90 angewendet;
      • bei einer abhängigen Person wird ein Ausgleichskoeffizient von 0,85 angewendet;

Die Entschädigung für Bestattungskosten, die die Eltern oder der Vormund von Minderjährigen oder behinderten Personen, die unmittelbar infolge einer Straftat verstorben sind, erhalten, deckt die tatsächlich gezahlten Ausgaben bis zu einer Höhe von fünf Monatsraten des zum Zeitpunkt des Todes geltenden IPREM ab.

Bei Sexualdelikten, bei denen die geistige Gesundheit des Opfers geschädigt wird, deckt die Entschädigung auch die Kosten für therapeutische Behandlungen ab, die das Opfer frei wählen kann. Die Höhe der Entschädigung ist hier auf fünf Monatszahlungen des IPREM beschränkt, der zum Zeitpunkt des rechtsmedizinischen Gutachtens über die therapeutisch behandelbare Schädigung der geistigen Gesundheit des Opfers, gilt.

Bevor die endgültige rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Strafverfahren ergeht, können Sie als Opfer oder Ihre berechtigten Personen eine Überbrückungshilfe erhalten, sofern Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihre berechtigten Personen in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Bei terroristischen Straftaten:

  • Im Todesfall erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Personen, die Anspruch auf diese Entschädigung haben, erhalten für alle berücksichtigten Kinder oder Minderjährigen, die zum Todeszeitpunkt finanziell vom Opfer abhängig waren, jeweils zusätzlich zur Entschädigung zwanzig Monatszahlungen des zum Zeitpunkt des Terrorangriffs geltenden IPREM.

Eine Person gilt als abhängig von der verstorbenen Person, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes vollständig oder teilweise auf Kosten der verstorbenen Person gelebt und kein Einkommen bezogen hat, das – auf Jahresbasis umgerechnet – mehr als 150% des zu diesem Zeitpunkt geltenden IPREM betrug.

Die Entschädigung deckt bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag auch die Kosten für Überführung, Beerdigung und/oder Feuerbestattung von Personen, die infolge eines terroristischen Angriffs verstorben sind, sofern diese Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden. Die Kosten werden nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen erstattet. Den Rechnungen sind die Versicherungspolicen, über die solche Kosten erstattet werden, oder eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass keine solchen Versicherungen bestehen, beizulegen.

  • Bei Personenschäden: Bei Schwerbehinderung, dauerhafter allgemeiner Erwerbsunfähigkeit, dauerhafter spezifischer Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben) und dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die Entschädigung dauerhafter Verletzungen ohne bleibende Behinderung erfolgt auf der Grundlage des Richtsatzes entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen.

Die berechtigten Personen haben Anspruch auf Entschädigung sowie auf eine zusätzliche Pauschale in Höhe von zwanzig Monatszahlungen des relevanten IPREM für alle berücksichtigten Kinder oder Minderjährigen, die zum Zeitpunkt des maßgeblichen Terrorangriffs finanziell vom Opfer abhängig waren.

  • Bei einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit wird für die Dauer der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit und für maximal 18 Monate eine Entschädigung in Höhe des zweifachen Werts des IPREM ausgezahlt.
  • Bei einer Entführung erhalten die Opfer die gesetzlich vorgesehene Entschädigung. Darüber hinaus erhält das Opfer als Entschädigung für die bei der Entführung erlittenen Verletzungen zusätzlich und bis zur Obergrenze für die dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit für jeden Tag der Entführung eine Zahlung in Höhe des dreifachen Werts des zu diesem Zeitpunkt geltenden IPREM.
  • Materielle Schäden: Diese Entschädigung ist nachrangig zu Zahlungen anderer Behörden oder Versicherungen. Eventuelle Zahlungen werden von der Entschädigung abgezogen.

Die beiden Entschädigungen können zusammen niemals den Wert des verursachten Schadens überschreiten.

Schäden an staatlichem Vermögen werden nicht ersetzt.

Berechtigte Personen haben Anspruch auf:

Entschädigung für Schäden an Wohngebäuden:

  • Schäden an den Strukturen, der Ausstattung und den Möbeln am gewöhnlichen Aufenthalt natürlicher Personen werden insoweit als erforderlich ersetzt, um den Ort in seinen früheren bewohnbaren Zustand zurückzuversetzen, wobei bestimmte Luxuselemente von der Entschädigung ausgenommen sind.
  • Schäden am nicht gewöhnlichen Aufenthalt werden zu 50% erstattet, wobei die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Gebäudeschäden maßgeblich ist.

Ersatzunterbringung:

  • Falls betroffene Personen ihr Heim vorübergehend verlassen müssen, weil aufgrund eines terroristischen Angriffs Reparaturarbeiten erforderlich sind, kann das Innenministerium einen Teil der Ausgaben für die Ersatzunterbringung übernehmen. Für solche Fälle kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Die Unterstützung wird bei einer Unterbringung im Hotel auf Tagesbasis bzw. auf Monatsbasis berechnet, falls die Unterkunft angemietet wird.

Entschädigung für Schäden an gewerblichen oder industriellen Niederlassungen:

  • Die Entschädigung deckt die Reparaturen ab, die erforderlich sind, um den Betrieb in diesen Niederlassungen wieder aufzunehmen. Erstattet werden bis zur gesetzlichen Obergrenze auch Ausgaben für beschädigte Möbel und Ausstattung.

Entschädigung für Schäden an Fahrzeugen:

  • Schäden an privaten Pkw sowie an Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung auf der Straße eingesetzt werden, können ersetzt werden.
  • Entscheidend ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls pflichtversichert war (sofern eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist).
  • Die Entschädigung deckt die erforderlichen Ausgaben für Reparaturen ab.
  • Studienbeihilfe: Werden bei einem terroristischen Angriff Studierende, deren verwitwete oder unverheiratete Partner oder die Kinder der verstorbenen Person oder deren Eltern, Geschwister oder Pflegeeltern in einer Weise verletzt, die diesen Personen die Ausübung ihrer gewöhnlichen Tätigkeit unmöglich macht, wird nach geltendem Recht Studienbeihilfe gewährt.

Um diese Entschädigung in Anspruch nehmen zu können, darf ein Anspruchsberechtigter keine Qualifikation besitzen oder die gesetzlichen Anforderungen für deren Erlangung erfüllen, die über dem Niveau der Studien liegt, für die eine Beihilfe beantragt wird.

Bei Sprachkursen oder Kursen der Oberstufe oder ähnlichen bzw. höheren Ausbildungswegen gelten in Bezug auf die akademischen Anforderungen für die Einschreibung und die erzielten Ergebnisse die spanischen Rechtsvorschriften für Stipendien und Studienbeihilfen.

Allerdings wendet das Innenministerium bei Studierenden, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung besondere Unterstützung benötigen, beispielsweise in Form eines angepassten Lehrplans oder verlängerter Fristen, einen Ausgleichskoeffizienten von 0,60 an, um die mindestens von den Empfängern der Studienbeihilfe zu erzielenden akademischen Leistungen zu berechnen.

In Ausnahmefällen übernimmt der Staat auf Grundlage der zivilrechtlichen Haftung die entsprechende Entschädigung für den Tod oder für körperliche oder psychische Schäden. Abgedeckt werden: Tod, Schwerbehinderung, dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit, dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben), dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen, sowie Entführung.

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich wie folgt:

  • Ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen, das aufgrund der zivilrechtlichen Haftung eine Entschädigung entweder für den Tod oder für körperliche oder geistige Verletzungen gewährt, die zu den genannten Notlagen führten, erhält die berechtigte Person eine Einmalzahlung in der gesetzlichen Höhe;
  • Wenn in dem endgültigen rechtskräftigen Urteil keine Zahlung aufgrund einer zivilrechtlichen Haftung für die körperlichen oder geistigen Verletzungen festgesetzt oder gewährt wird, wird außer in folgenden Fällen eine Entschädigung in Form einer Einmalzahlung geleistet:
    • dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen: In diesem Fall orientiert sich die Höhe der Entschädigung an der Einstufung der Verletzung. Zur Einstufung der Verletzung wird die Regelung für Opfer von Verkehrsunfällen herangezogen. Dabei richtet sich die Höhe der Entschädigung nach einer auf dem Sozialversicherungsgesetz basierenden Tabelle zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge für Behinderungen, Verstümmelungen, Entstellungen und für nicht zur Behinderung führende Verletzungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
    • Entführung: Zusätzlich erhält das Opfer für jeden Tag der Entführung eine Zahlung in Höhe des aktuellen staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (IPREM), deren Betrag eine Entschädigung für eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nicht überschreiten darf.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten kann die Höhe der Entschädigung im Allgemeinen nicht über dem im Urteil festgesetzten Betrag liegen.

Die Höhe der Entschädigung wird anhand einer Reihe von Vorschriften ermittelt, darf jedoch den im Urteil festgesetzten Betrag nicht überschreiten.

  • Im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit wird nach Ablauf der ersten sechs Monate und solange die betroffene Person erwerbsunfähig ist, ein Betrag ausgezahlt, der dem zweifachen Wert des aktuellen staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen(Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples, IPREM) entspricht. Die Auszahlung erfolgt monatlich.
  • Im Falle einer Behinderung ist der Höchstbetrag der Entschädigung an den IPREM-Monatsbetrag geknüpft, der zum Zeitpunkt der Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung gilt. Zudem richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Grad der Beeinträchtigung:
    • dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: 40 Monatszahlungen
    • dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben): 60 Monatszahlungen
    • dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit: 90 Monatszahlungen
    • Schwerbehinderung: 130 Monatszahlungen
  • Im Todesfall beträgt die Entschädigung maximal 120 Monatszahlungen in Höhe des zum Zeitpunkt des Todes geltenden IPREM.

Die Entschädigung für Bestattungskosten, die die Eltern oder der Vormund von Minderjährigen oder behinderten Personen, die unmittelbar infolge einer Straftat verstorben sind, erhalten, deckt die tatsächlich gezahlten Ausgaben bis zu einer Höhe von fünf Monatsraten des zum Zeitpunkt des Todes geltenden IPREM ab.

Bei der Erstattung der Kosten für therapeutische Behandlungen der Opfer von Sexualdelikten aufgrund von Beeinträchtigungen ihrer geistigen Gesundheit gelten folgende Kriterien:

  • Wenn der Antrag auf Entschädigung vor Beginn der Behandlung gestellt wird, kann die Auszahlung eines Betrags vereinbart werden, der einem IPREM-Monatsbetrag entspricht. Wenn dieser Betrag die Behandlung nicht abdeckt, können darüber hinausgehende Kosten auf Antrag der betroffenen Person durch eine Einmalzahlung oder durch weitere Zahlungen erstattet werden, bis die Behandlung beendet bzw. der festgelegte Höchstbetrag erreicht ist.
  • Wenn der Antrag auf Entschädigung nach Beginn der Behandlung gestellt wird, werden die Ausgaben der betroffenen Person zusammen mit künftigen Ausgaben für denselben Zweck erstattet, bis die Behandlung beendet bzw. der festgelegte Höchstbetrag erreicht ist.
  • Ist die Behandlung bei Antragstellung bereits nachweislich beendet, erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Ausgaben bzw. dem zulässigen Höchstbetrag. Wenn die Behandlung wieder aufgenommen werden muss und der Höchstbetrag noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, dass weitere Kosten ebenfalls übernommen werden.

Bevor die endgültige rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Strafverfahren ergeht, können Sie als Opfer oder Ihre berechtigten Personen eine Überbrückungshilfe erhalten, sofern Sie nachweisen, dass Sie bzw. Ihre berechtigten Personen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Diese Hilfe kann als Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlung gewährt werden.

Bei terroristischen Straftaten:

  • Im Todesfall beträgt die Entschädigung 250 000 EUR. Anspruchsberechtigte erhalten für alle berücksichtigten Kinder oder Minderjährigen, die zum Todeszeitpunkt finanziell von dem Opfer abhängig waren, jeweils zusätzlich zur Entschädigung zwanzig Monatszahlungen des zum Zeitpunkt des Terrorangriffs geltenden IPREM.

Die Kosten für Überführung, Beerdigung und/oder Feuerbestattung von Personen, die infolge eines terroristischen Angriffs verstorben sind, werden bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 EUR in Form einer Einmalzahlung erstattet, sofern diese Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden.

  • Bei Personenschäden: Bei Schwerbehinderung, dauerhafter allgemeiner Erwerbsunfähigkeit, dauerhafter spezifischer Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben) und dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erfolgt die Entschädigung als Einmalzahlung. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
    • Schwerbehinderung: 500 000 EUR
    • dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit: 180 000 EUR
    • dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben): 100 000 EUR
    • dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit: 75 000 EUR
  • Die Entschädigung bei dauerhaften Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen, erfolgt auf der Grundlage des Richtsatzes entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen bis zu dem für eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit geltenden Höchstbetrag (75 000 EUR).
  • Bei einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit wird für die Dauer der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit und maximal 18 Monate eine Entschädigung in Höhe des zweifachen Werts des IPREM ausgezahlt.
  • Bei einer Entführung erhält das Opfer eine Einmalzahlung in Höhe von 12 000 EUR und zudem für jeden Tag der Entführung eine Zahlung in Höhe des dreifachen Werts des zu diesem Zeitpunkt geltenden IPREM, wobei die Obergrenze dafür der Entschädigung für eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit (75 000 EUR) entspricht.
  • Bei materiellen Schäden: Diese Entschädigung ist nachrangig zu Zahlungen anderer Behörden oder Versicherungen. Eventuelle Zahlungen werden von der Entschädigung abgezogen.

Schäden an staatlichem Vermögen werden nicht ersetzt.

Im Allgemeinen erfolgt die Auszahlung der gesetzlichen Entschädigung als Einmalzahlung. Hiervon ausgenommen ist die finanzielle Unterstützung für eine Ersatzunterbringung: Diese Unterstützung wird monatlich gezahlt. Die Beträge werden bei einer Unterbringung im Hotel auf Tagesbasis bzw. auf Monatsbasis berechnet, falls die Unterkunft angemietet wird.

Berechtigte Personen haben Anspruch auf:

Entschädigung für Gebäudeschäden:

  • Schäden an den Strukturen, der Ausstattung und den Möbeln am gewöhnlichen Aufenthalt natürlicher Personen werden insoweit als erforderlich ersetzt, um den Ort in seinen früheren bewohnbaren Zustand zurückzuversetzen, wobei bestimmte Elemente von der Entschädigung ausgenommen sind. Als „gewöhnlicher Aufenthalt“ gilt im Allgemeinen die Wohnung, die für mindestens sechs Monate im Jahr den Wohnsitz einer Person oder einer Familieneinheit bildet.
  • Schäden am nicht gewöhnlichen Aufenthalt werden zu 50% erstattet, wobei die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Gebäudeschäden maßgeblich ist.

Ersatzunterbringung:

  • Falls betroffene Personen ihr Heim vorübergehend verlassen müssen, weil aufgrund eines terroristischen Angriffs Reparaturen erforderlich sind, übernimmt das Innenministerium gegebenenfalls einen Teil der Kosten für die Ersatzunterbringung.

Entschädigung für Schäden an gewerblichen oder industriellen Niederlassungen:

  • Die Entschädigung deckt die Reparaturen ab, die erforderlich sind, um den Betrieb in diesen Niederlassungen wieder aufzunehmen. Erstattet werden bis zur gesetzlichen Obergrenze auch Ausgaben für beschädigte Möbel und Ausstattung.

Entschädigung für Fahrzeugschäden:

  • Schäden an privaten Pkw sowie an Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung auf der Straße eingesetzt werden, können ersetzt werden.
  • Entscheidend ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls pflichtversichert war (sofern eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist).
  • Die Entschädigung deckt die Ausgaben für die Reparatur ab. Auch bei Zerstörung des Fahrzeugs kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
  • Studienbeihilfe: Werden bei einem terroristischen Angriff Studierende, deren verwitwete oder unverheiratete Partner oder die Kinder der verstorbenen Person oder deren Eltern, Geschwister oder Pflegeeltern in einer Weise verletzt, die diesen Personen die Ausübung ihrer gewöhnlichen Tätigkeit unmöglich macht, wird nach geltendem Recht Studienbeihilfe gewährt.

Es werden Teilzahlungen im Falle vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Behinderung gewährt, die durch einen terroristischen Angriff nach Maßgabe des spanischen Rechts verursacht wurden.

Ist aufgrund der Schwere der erlittenen Verletzungen davon auszugehen, dass künftig mit einer dauerhaften allgemeinen oder einer dauerhaften spezifischen Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben) bzw. mit einer lebenslangen Behinderung zu rechnen ist, können in Teilzahlungen insgesamt 18 030,36 EUR ausgezahlt werden.

In Ausnahmefällen übernimmt der Staat auf Grundlage der zivilrechtlichen Haftung die entsprechende Entschädigung für den Tod oder für körperliche oder psychische Schäden. Abgedeckt werden: Tod, Schwerbehinderung, dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit, dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben), dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen, sowie Entführung.

Die Höhe der Entschädigung berechnet sich wie folgt:

  • Ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen, das aufgrund der zivilrechtlichen Haftung eine Entschädigung entweder für den Tod oder für körperliche oder geistige Verletzungen, die mit den vorgenannten Situationen einhergingen, gewährt, wird der im Urteil festgesetzte Betrag ausgezahlt, wobei folgende Obergrenzen gelten:
    • Tod: 500 000 EUR
    • Schwerbehinderung: 750 000 EUR
    • dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit: 300 000 EUR
    • dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben): 200 000 EUR
    • dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: 125 000 EUR
    • dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen: 100 000 EUR
    • Entführung: 125 000 EUR
  • Wenn in dem endgültigen rechtskräftigen Urteil keine Zahlungen aufgrund einer zivilrechtlichen Haftung für die körperlichen oder geistigen Verletzungen festgesetzt oder zugelassen werden, werden folgende Beträge gezahlt:
    • Tod: 250 000 EUR
    • Schwerbehinderung: 500 000 EUR
    • dauerhafte allgemeine Erwerbsunfähigkeit: 180 000 EUR
    • dauerhafte spezifische Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben): 100 000 EUR
    • dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: 75 000 EUR
  • dauerhafte Verletzungen, die nicht zur Behinderung führen: In diesem Fall orientiert sich die Höhe der Entschädigung an der Einstufung der Verletzung. Zur Einstufung der Verletzung wird die Regelung für Opfer von Verkehrsunfällen herangezogen. Dabei richtet sich die Höhe der Entschädigung nach einer auf dem Sozialversicherungsgesetz basierenden Tabelle zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge für Behinderungen, Verstümmelungen, Entstellungen und für nicht zur Behinderung führende Verletzungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
  • Entführung: Zusätzlich erhält das Opfer für jeden Tag der Entführung eine Zahlung in Höhe des aktuellen staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (IPREM), deren Betrag eine Entschädigung für eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nicht überschreiten darf.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Nein.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten ist eine gesetzlich geregelte Entschädigung im Allgemeinen nicht mit einer Entschädigung für durch die Straftat verursachte Schäden und Verletzungen, die in einem Urteil festgesetzt werden, vereinbar.

Gleichwohl wird die gesetzlich geregelte Entschädigung ganz oder teilweise ausgezahlt, wenn der Täter für teilinsolvent erklärt wurde. Der Betrag, der sich aus beiden Quellen ergibt, kann jedoch in keinem Fall den gerichtlich festgesetzten Betrag überschreiten.

Daher ist die in den spanischen Rechtsvorschriften vorgesehene Entschädigung unvereinbar mit:

  • einer finanziellen Entschädigung, die die begünstigte Person von einer Versicherung erhält, es sei denn, der Entschädigungsbetrag der privaten Versicherung liegt unter dem gerichtlich festgesetzten Betrag;
  • einer finanziellen Unterstützung im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit des Opfers, die im Rahmen des staatlichen Sozialversicherungssystems für eine solche Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird. Eine solche Unvereinbarkeit gilt als gegeben, wenn die von den spanischen Rechtsvorschriften geregelte Entschädigung und die Entschädigung bzw. die finanzielle Unterstützung, auf die die berechtigte Person aufgrund einer privaten Versicherung Anspruch hat, dieselben Risiken und Notlagen abdecken.

Dennoch können Sie eine staatliche Entschädigung erhalten, wenn der Betrag Ihrer privaten Versicherung unter dem gerichtlich festgesetzten Betrag liegt, sofern die zu zahlende Differenz nicht über den zur Anwendung kommenden Richtsatz hinausgeht.

Bei Verletzungen oder Schäden, die zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit oder dem Tod des Opfers führen, erfolgt die Entschädigung zusätzlich zu gesetzlichen Renten, auf die die begünstigte Person Anspruch hat.

Eine Entschädigung aufgrund einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit ist nicht kombinierbar mit einer Entschädigung für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit.

Bei terroristischen Straftaten gilt in Bezug auf materielle Schäden der Opfer, dass die entsprechende Entschädigung den Zahlungen untergeordnet ist, die die Oper von öffentlichen Behörden oder Versicherungen erhalten. Derartige Zahlungen werden von der Entschädigung abgezogen.

Schäden an Privatfahrzeugen sowie Schäden an Fahrzeugen, die zur Personen- oder Warenbeförderung auf der Straße eingesetzt werden, können ersetzt werden, sofern sich diese Fahrzeuge nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls pflichtversichert war (sofern eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese Entschädigung ist nachrangig zu Zahlungen anderer Behörden oder Versicherungen. Eventuelle Zahlungen werden von der Entschädigung abgezogen.

Die Kosten für Überführung, Beerdigung und/oder Feuerbestattung von Personen, die infolge eines terroristischen Angriffs verstorben sind, werden von der spanischen Zentralregierung bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag ersetzt, sofern diese Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden. Den entsprechenden Rechnungen sind die Versicherungspolicen, über die solche Kosten erstattet werden, oder eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass keine solchen Versicherungen bestehen, beizulegen.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Ja.

Bevor die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergeht, mit der das Strafverfahren endet, können Sie als Opfer oder Ihre berechtigten Personen eine Überbrückungshilfe erhalten, sofern Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihre berechtigten Personen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Eine finanzielle Notlage des Opfers oder der berechtigten Personen liegt vor, wenn an dem Tag, an dem die Entschädigung beantragt wird, weder die Opfer noch die berechtigten Personen – auf Jahresbasis umgerechnet – ein Einkommen beziehen, das über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden staatlichen Referenzbetrag für Sozialleistungen (Indicador público de renta de efectos múltiples, IPREM) liegt.

Um eine solche Überbrückungshilfe zu erhalten, muss in jedem Fall nachgewiesen werden, dass der Antragsteller die gesetzlichen Anforderungen für den Erhalt der entsprechenden endgültigen Entschädigung erfüllt.

Bei terroristischen Straftaten kann das Innenministerium in Fällen, in denen aufgrund der Schwere der bei dem terroristischen Angriff erlittenen Verletzungen künftig mit einer dauerhaften allgemeinen Erwerbsunfähigkeit oder einer dauerhaften spezifischen Erwerbsunfähigkeit (Unfähigkeit, den üblichen Beruf auszuüben) bzw. einer lebenslangen Behinderung zu rechnen ist, einen Vorschuss in Höhe des maximal gesetzlich zugelassenen Betrags und vorbehaltlich eines tatsächlichen Anspruchs auf die endgültige Entschädigung zahlen.

Ebenso können bei Behinderungen oder einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit für Arbeitsausfallzeiten vierteljährliche Zahlungen geleistet werden. Diese Beträge, die in Form von Teilzahlungen ausgezahlt werden, entsprechen dem zweifachen Wert des IPREM zum Zeitpunkt der Verletzung, multipliziert mit den Tagen der Erwerbsunfähigkeit.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Ja.

Wenn Ihnen bei Gewaltverbrechen oder Sexualdelikten eine Entschädigung für einen bestimmten Grad an Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung zugesprochen wurde und sich die Situation anschließend verschlechtert oder das Opfer infolge der Verletzungen oder Schäden verstirbt und Ihnen daher eine höhere Entschädigung zusteht, können Sie aufgrund dieser veränderten Umstände einmalig eine zusätzliche Entschädigung erhalten.

Die Frist für die Beantragung der zusätzlichen Entschädigung und die Überprüfung der ursprünglichen Einstufung der Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung beträgt ein Jahr ab dem Datum des diesbezüglichen Urteils.

Bei terroristischen Straftaten müssen die Anträge normalerweise innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Schadens gestellt werden. Wenn jedoch als direkte Folge des terroristischen Angriffs eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder der Tod der betroffenen Person eintritt, beträgt die Frist für die Beantragung der Differenz zur ursprünglichen Entschädigung erneut ein Jahr.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Bei Gewaltverbrechen oder Sexualdelikten muss für die Beantragung der endgültigen Entschädigung für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit und für Behinderungen ein offizielles Formular verwendet werden, dem folgende Angaben und Unterlagen beizufügen sind:

  • eine Beschreibung der Umstände der vorsätzlich begangenen Gewalttat mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • Belege dafür, dass die Vorfälle den Behörden gemeldet wurden;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die die betroffene Person in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • eine Kopie der endgültigen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Strafverfahren (Urteil, Versäumnisurteil, Beschluss zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Täters oder Beschluss zur Abweisung der Klage).

Zusätzlich sind stets folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie des Personalausweises (bei Opfern spanischer Staatsangehörigkeit);
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • eine von der zuständigen Verwaltungsbehörde oder -stelle ausgestellte Bescheinigung, mit der nachgewiesen wird, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt der Straftat sozialversichert war. Falls keine solche Bescheinigung verfügbar ist, genügt eine Erklärung der betroffenen Person. Die Untersuchungsbehörde prüft dies später.

Wenn ein Antrag auf Entschädigung für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit gestellt wird und die betroffene Person sozialversichert war, muss aus der vorgelegten Bescheinigung hervorgehen, dass für diese Erwerbsunfähigkeit keine Entschädigung gewährt wurde.

  • Wenn der Antrag auf Entschädigung von direkten Opfern gestellt wird, die sozialversichert sind – wobei hier die Sozialversicherung für öffentliche Bedienstete und Angehörige der Streitkräfte (Régimen especial de los funcionarios públicos civiles y militares) ausgenommen ist –, sollte die von der Provinzialdirektion der spanischen Sozialversicherungsanstalt (Instituto Nacional de la Seguridad Social) vorgenommene Einstufung der Verletzungen beigefügt werden. Wenn noch keine entsprechende Einstufung vorgenommen wurde, sollte der Antragsteller eine Erklärung darüber vorlegen, dass das entsprechende Erwerbsunfähigkeitsverfahren eingeleitet wurde.

Damit die endgültige Entschädigung im Todesfall gewährt werden kann, müssen die indirekten Opfer oder ihre Vertreter ein offizielles Antragsformular verwenden, dem folgende Angaben und Unterlagen beizufügen sind:

  • ein urkundlicher Nachweis über den Tod und den Anspruch des indirekten Opfers;
  • eine Beschreibung der Umstände der vorsätzlich begangenen Gewalttat mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • Belege dafür, dass die Vorfälle den Behörden gemeldet wurden;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die die betroffene Person in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • eine Kopie der endgültigen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Strafverfahren (Urteil, Versäumnisurteil, Beschluss zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Täters oder Beschluss zur Abweisung der Klage).

Zusätzlich sind stets folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie des Personalausweises, wenn das Opfer (bzw. die berechtigte Person als indirektes Opfer) die spanische Staatsangehörigkeit besitzt;
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • eine Sterbeurkunde des direkten Opfers der Straftat sowie folgende Unterlagen entsprechend der Beziehung der berechtigten Person zur verstorbenen Person:
    • Wenn der Ehepartner von der verstorbenen Person nicht gesetzlich getrennt war: vollständiger Auszug aus dem Eheregister, der vom örtlichen Personenstandsregister nach dem Tod des Opfers ausgestellt wurde.
    • Wenn der Antragsteller mit der verstorbenen Person im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften zusammengelebt hat, muss eine Bescheinigung über das Zusammenleben an einer gemeinsamen Meldeadresse (certificado de convivencia en domicilio común) vorgelegt werden.

Zum Nachweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird empfohlen, eine Bescheinigung des jeweiligen Registers für eingetragene Lebenspartnerschaften (registro de parejas de hecho) vorzulegen.

  • Wenn der Antragsteller mit der verstorbenen Person im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften zusammengelebt hat, muss eine Bescheinigung über das Zusammenleben an einer gemeinsamen Meldeadresse (certificado de convivencia en domicilio común) vorgelegt werden.
  • Kinder der verstorbenen Person: Es sind vom örtlichen Personenstandsregister ausgestellte Geburtsurkunden vorzulegen.

Zum Nachweis des Eltern-Kind-Verhältnisses müssen die Kinder eines gesetzlich nicht getrennten Ehepartners der verstorbenen Person bzw. die Kinder der Person, die im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften mit der verstorbenen Person zusammenlebte, vom örtlichen Personenstandsregister ausgestellte Geburtsurkunden vorlegen.

Ebenso müssen sie nachweisen, dass der Elternteil mit der verstorbenen Person verheiratet war oder mit dieser zusammenlebte, sofern diese Tatsache nicht bereits im Entschädigungsantrag des anderen Elternteils nachgewiesen wurde.

Zusätzlich müssen sowohl die Kinder der verstorbenen Person als auch die Kinder des Ehepartners, sofern die Eheleute nicht gesetzlich getrennt voneinander waren, oder die Kinder der Person, die mit der verstorbenen Person zusammenlebte, nachweisen, dass sie von der verstorbenen Person finanziell abhängig waren. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung über das Zusammenleben;
  • eine Erklärung über das Einkommen, das in den letzten zwölf Monaten vor dem Tod des Opfers bezogen wurde;
  • eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das Wirtschaftsjahr, in dem das Opfer verstorben ist, oder – falls dafür noch keine Erklärung vorliegt – eine Erklärung für das unmittelbar vorangegangene Wirtschaftsjahr. Falls keine solchen Erklärungen vorliegen, ist eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT) vorzulegen.
  • Eltern der verstorbenen Person: Eltern müssen zum Nachweis ihrer Elternschaft eine Geburtsurkunde ihres verstorbenen Kindes einreichen. Um sicherzugehen, dass es keine weiteren berechtigten Personen gibt, die bei der Entschädigung vorrangig zu berücksichtigen sind, müssen sie zudem eine Erklärung über den Personenstand ihres Kindes zum Zeitpunkt des Todes sowie eine Erklärung darüber einreichen, ob sie von anderen Personen Kenntnis haben, die nach den geltendem Recht Anspruch auf Entschädigung haben könnten.

Damit die endgültige Entschädigung der Bestattungskosten gewährt werden kann, müssen die Eltern oder der Vormund der minderjährigen oder geschäftsunfähigen erwachsenen Person oder deren Vertreter den Antrag mit einem offiziellen Formular stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • ein urkundlicher Nachweis über den Tod und den Anspruch des indirekten Opfers;
  • eine Beschreibung der Umstände der vorsätzlich begangenen Gewalttat mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • Belege dafür, dass die Vorfälle den Behörden gemeldet wurden;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die die betroffene Person in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • eine Kopie der endgültigen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Strafverfahren (Urteil, Versäumnisurteil, Beschluss zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Täters oder Beschluss zur Abweisung der Klage).

Zusätzlich sind stets folgende Unterlagen beizufügen:

  • die Sterbeurkunde für die minderjährige oder geschäftsunfähige erwachsene Person;
  • die Geburtsurkunde der minderjährigen oder geschäftsunfähigen erwachsenen Person, wenn der Antrag von den Eltern gestellt wird, oder eine öffentliche Urkunde über die Vormundschaft, falls der Antrag vom Vormund gestellt wird;
  • eine offizielle Erklärung der Geschäftsunfähigkeit oder der offiziellen Bescheinigung über den Grad der Beschränkung der Geschäftsfähigkeit, wenn es sich bei der verstorbenen Person um eine geschäftsunfähige erwachsene Person handelte;
  • eine Kopie des Personalausweises der Eltern oder des Vormunds oder, im Falle von Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaats, ein Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • Belege der Ausgaben für Aufbahrung, Überführung, Beerdigung oder Feuerbestattung.

Damit die endgültige Entschädigung für therapeutische Behandlungen nach Sexualdelikten gewährt werden kann, müssen das Opfer oder dessen Vertreter den Antrag mit einem offiziellen Formular stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • eine Beschreibung der Umstände der vorsätzlich begangenen Gewalttat mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • Belege dafür, dass die Vorfälle den Behörden gemeldet wurden;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die die betroffene Person in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • eine Kopie der endgültigen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Strafverfahren (Urteil, Versäumnisurteil, Beschluss zur Einstellung des Verfahrens aufgrund des Todes des Täters oder Beschluss zur Abweisung der Klage).

Zusätzlich sind stets folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie des Personalausweises (bei Opfern spanischer Staatsangehörigkeit);
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • eine Erklärung des Opfers über eventuelle therapeutische Behandlungen und ggf. Vorlage der Kostenbelege. Falls die Behandlung noch nicht abgeschlossen wurde, ist das ebenfalls anzugeben.

Damit die Überbrückungshilfe für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit und Behinderungen gewährt werden kann, müssen das Opfer oder dessen Vertreter den Antrag mit einem offiziellen Formular stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • die Einstufung der Verletzungen oder Schädigung der Gesundheit, die von der zuständigen Stelle und nach den relevanten Rechtsvorschriften durchgeführt wurde;
  • eine Beschreibung der Umstände des vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechens oder des Sexualdelikts mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • ein Nachweis darüber, dass die Vorfälle den zuständigen Behörden gemeldet wurden oder dass auf Veranlassung der zuständigen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet wurde;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die der Antragsteller in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • ein Ersuchen um den Bericht der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass Anscheinsbeweise dafür vorliegen, dass die Verletzungen durch ein vorsätzlich begangenes Gewaltverbrechen verursacht wurden;
  • eine Kopie des Personalausweises (bei Opfern spanischer Staatsangehörigkeit);
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • eine Erklärung über das Einkommen, das der Antragsteller im Jahr unmittelbar vor dem Datum des Antrags bezogen hat, sowie eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das letzte Wirtschaftsjahr oder – falls keine Erklärung abgegeben wurde – eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT).

Damit die Überbrückungshilfe im Todesfall gewährt werden kann, müssen die Opfer oder ihre Vertreter den Antrag mit einem offiziellen Formular stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • ein urkundlicher Nachweis über den Tod und den Anspruch des indirekten Opfers; eine Sterbeurkunde des direkten Opfers der Straftat sowie folgende Unterlagen entsprechend der Beziehung der berechtigten Person zur verstorbenen Person:
    • Wenn der Ehepartner von der verstorbenen Person nicht gesetzlich getrennt war: vollständiger Auszug aus dem Eheregister, der vom örtlichen Personenstandsregister nach dem Tod des Opfers ausgestellt wurde.

Insbesondere für diese Art von Entschädigung ist eine Erklärung über das Einkommen, das der Antragsteller im Jahr unmittelbar vor dem Datum des Antrags bezogen hat, sowie eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das letzte Wirtschaftsjahr oder – falls keine Erklärung abgegeben wurde – eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT) beizufügen.

  • Wenn der Antragsteller mit der verstorbenen Person im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften zusammengelebt hat, muss eine Bescheinigung über das Zusammenleben an einer gemeinsamen Meldeadresse vorgelegt werden.

Zum Nachweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird empfohlen, eine Bescheinigung des jeweiligen Registers für eingetragene Lebenspartnerschaften (registro de parejas de hecho) vorzulegen.

Insbesondere für diese Art von Entschädigung ist eine Erklärung über das Einkommen, das der Antragsteller im Jahr unmittelbar vor dem Datum des Antrags bezogen hat, sowie eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das letzte Wirtschaftsjahr oder – falls keine Erklärung abgegeben wurde – eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT) beizufügen.

  • Wenn der Antragsteller mit der verstorbenen Person im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften zusammengelebt hat, muss eine Bescheinigung über das Zusammenleben an einer gemeinsamen Meldeadresse vorgelegt werden.
  • Kinder der verstorbenen Person: Es sind vom örtlichen Personenstandsregister ausgestellte Geburtsurkunden vorzulegen.

Zum Nachweis des Eltern-Kind-Verhältnisses müssen die Kinder eines gesetzlich nicht getrennten Ehepartners der verstorbenen Person bzw. die Kinder der Person, die im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften mit der verstorbenen Person zusammenlebte, vom örtlichen Personenstandsregister ausgestellte Geburtsurkunden vorlegen. Ebenso müssen sie nachweisen, dass der Elternteil mit der verstorbenen Person verheiratet war oder mit dieser zusammenlebte, sofern diese Tatsache nicht bereits im Entschädigungsantrag des anderen Elternteils nachgewiesen wurde.

Zusätzlich müssen sowohl die Kinder der verstorbenen Person als auch die Kinder des Ehepartners, sofern die Eheleute nicht gesetzlich getrennt voneinander waren, oder die Kinder der Person, die mit der verstorbenen Person zusammenlebte, nachweisen, dass sie von der verstorbenen Person finanziell abhängig waren. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung über das Zusammenleben;
  • eine Erklärung über das Einkommen, das in den letzten zwölf Monaten vor dem Tod des Opfers bezogen wurde;
  • eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das Wirtschaftsjahr, in dem das Opfer verstorben ist, oder – falls dafür noch keine Erklärung vorliegt – eine Erklärung für das unmittelbar vorangegangene Wirtschaftsjahr. falls keine solchen Erklärungen vorliegen, ist eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT) vorzulegen;
  • eine Beschreibung der Umstände des vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechens oder des Sexualdelikts mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • ein Nachweis darüber, dass die Vorfälle den zuständigen Behörden gemeldet wurden oder dass auf Veranlassung der zuständigen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet wurde;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die der Antragsteller in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • ein Ersuchen um den Bericht der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass Anscheinsbeweise dafür vorliegen, dass die Verletzungen durch ein vorsätzlich begangenes Gewaltverbrechen verursacht wurden;
  • eine Kopie des Personalausweises (bei Opfern spanischer Staatsangehörigkeit);
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;

Damit die Überbrückungshilfe im Todesfall gewährt werden kann, müssen die indirekten Opfer oder ihre Vertreter den Antrag mit einem offiziellen Formular stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • eine Beschreibung der Umstände des vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechens oder des Sexualdelikts mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • ein Nachweis darüber, dass die Vorfälle den zuständigen Behörden gemeldet wurden oder dass auf Veranlassung der zuständigen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet wurde;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die der Antragsteller in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • ein Ersuchen um den Bericht der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass Anscheinsbeweise dafür vorliegen, dass die Verletzungen durch ein vorsätzlich begangenes Gewaltverbrechen verursacht wurden;
  • eine Kopie des Personalausweises (bei Opfern spanischer Staatsangehörigkeit);
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • die Sterbeurkunde für die minderjährige oder geschäftsunfähige erwachsene Person;
  • die Geburtsurkunde der minderjährigen oder geschäftsunfähigen erwachsenen Person, wenn der Antrag von den Eltern gestellt wird, oder eine öffentliche Urkunde über die Vormundschaft, falls der Antrag vom Vormund gestellt wird;
  • eine offizielle Erklärung der Geschäftsunfähigkeit oder der offiziellen Bescheinigung über den Grad der Beschränkung der Geschäftsfähigkeit, wenn es sich bei der verstorbenen Person um eine geschäftsunfähige erwachsene Person handelte;
  • eine Erklärung über das Einkommen, das die Eltern oder der Vormund im Jahr unmittelbar vor dem Datum des Antrags bezogen haben, sowie eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das letzte Wirtschaftsjahr oder – falls keine Erklärung abgegeben wurde – eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT);
  • Belege der Ausgaben für Aufbahrung, Überführung, Beerdigung oder Feuerbestattung.

Damit die Überbrückungshilfe für therapeutische Behandlungen infolge von Sexualdelikten gewährt werden kann, müssen das Opfer oder dessen Vertreter den Antrag mit einem offiziellen Formular stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • eine Beschreibung der Umstände des vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechens oder des Sexualdelikts mit Angabe von Datum und Ort des Vorfalls;
  • ein Nachweis darüber, dass die Vorfälle den zuständigen Behörden gemeldet wurden oder dass auf Veranlassung der zuständigen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet wurde;
  • eine Erklärung über Entschädigungen und finanzielle Unterstützungen, die der Antragsteller in diesem Zusammenhang erhalten hat, oder zu den verfügbaren Möglichkeiten, Entschädigungen oder finanzielle Unterstützungen zu erhalten;
  • ein Ersuchen um den Bericht der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass Anscheinsbeweise dafür vorliegen, dass die Verletzungen durch ein vorsätzlich begangenes Gewaltverbrechen verursacht wurden;
  • eine Kopie des Personalausweises (bei Opfern spanischer Staatsangehörigkeit);
  • bei Bürgern anderer Mitgliedstaaten ein Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit;
  • eine Erklärung des Opfers über eventuelle therapeutische Behandlungen und ggf. Vorlage der Kostenbelege. Falls die Behandlung noch nicht abgeschlossen wurde, ist das ebenfalls anzugeben;
  • eine Erklärung über das Einkommen, das die betroffene Person im Jahr unmittelbar vor dem Datum des Antrags bezogen hat, sowie eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für das letzte Wirtschaftsjahr oder – falls keine Erklärung abgegeben wurde – eine Bescheinigung über die Befreiung von der Pflicht zur Steuererklärung der Staatlichen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT).

Bei terroristischen Straftaten beginnt das Verfahren für die Gewährung der verschiedenen gesetzlichen Entschädigungen mit einem Antrag durch die betroffene Person oder ihres Vertreters anhand eines offiziellen Formulars, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • Unterlagen, die den Anspruch der betroffenen Personen oder ggf. den Grad der Beziehung zum Opfer belegen;
    • das rechtskräftige Urteil, in dem im Rahmen der spanischen Rechtsvorschriften eine Entschädigung für die Ereignisse und den Schaden zuerkannt wird;
    • falls noch kein Urteil ergangen ist, aber die entsprechende gerichtliche Voruntersuchung durchgeführt oder das Strafverfahren eingeleitet wurde, jedes vor Gericht zugelassene Dokument zum Nachweis des Anspruchs des Opfers oder der berechtigten Person, der erlittenen Verletzungen und der Art der Ereignisse, die die Verletzungen verursacht haben;
    • jeder frühere Bescheid;
    • die Sterbeurkunde, falls das Opfer verstorben ist;
    • eine Kopie des Familienstammbuchs (libro de familia);
    • die Polizeiberichte oder die polizeilichen Erklärungen;
    • die klinischen oder psychologischen Berichte.
  • Falls eine Ersatzunterbringung beantragt wird:
    • Protokoll oder Nachweis der Polizei oder der Guardia Civil, woraus hervorgeht, dass der geltend gemachte Schaden während oder infolge eines terroristischen Angriffs aufgetreten ist (falls die Ursache des Schadens nicht behördlich erfasst ist);
    • ist der Antragsteller der Eigentümer: Urkunde, Kaufvertrag oder Auszug aus dem Grundbuch oder die letzte Quittung über die Grundsteuer oder eine Erklärung des Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller dort Mitglied ist;
    • ist der Antragsteller ein Mieter: Mietvertrag oder Quittung über die letzte Mietzahlung oder Wasser-, Strom- oder Telefonabrechnung auf den Namen des Mieters;
    • ist der Antragsteller weder Eigentümer noch Mieter: Dokument, aus dem hervorgeht, dass er zur Durchführung oder Anweisung der Reparatur berechtigt ist;
    • falls es sich um den üblichen Wohnsitz handelt, dieser jedoch nicht im Personalausweis des Antragstellers vermerkt ist: Meldebescheinigung oder Einkommenssteuererklärung mit Angabe des steuerlichen Wohnsitzes oder eine Erklärung des Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller an dieser Adresse seinen üblichen Wohnsitz hat.
  • falls eine Entschädigung für Schäden an Fahrzeugen beantragt wird:
    • Protokoll oder Nachweis der Polizei oder der Guardia Civil, woraus hervorgeht, dass der geltend gemachte Schaden während oder infolge eines terroristischen Angriffs aufgetreten ist (falls die Ursache des Schadens nicht behördlich erfasst ist);
    • auf den Antragsteller ausgestellte Kraftfahrzeugzulassung;
    • Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt des terroristischen Angriffs Versicherungsschutz bestand, mit Angabe der Art und der abgedeckten Risiken;
    • falls Reparaturen durchgeführt wurden: Belege für die Kosten der Reparatur des Schadens, der von dem terroristischen Angriff verursacht wurde.
  • Falls Studienbeihilfe beantragt wird, sind Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, für welche Leistungspunkte sich der Studierende eingeschrieben hat und seine erzielten akademischen Leistungen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten ist die Generaldirektion für Personalausgaben und Renten der öffentlichen Hand des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung für die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge auf Entschädigung zuständig.

Bei terroristischen Straftaten entscheidet das Innenministerium über eine Entschädigung.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten müssen Sie Ihren Antrag mit dem offiziellen Formular an die Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas del Ministerio de Hacienda y Función Pública (Generaldirektion für Personalausgaben und Renten der öffentlichen Hand des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung) senden. Die Anschrift lautet:

Avenida del General Perón, 38 (Edificio Master's II) – 28020 Madrid

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen und Abschicken des Antrags auf Entschädigung benötigen, können Sie sich an das zuständige Büro für Opferhilfe wenden. Dort erhalten Sie Informationen zu allen für Sie infrage kommenden finanziellen Unterstützungen und zu den verschiedenen Verfahren.

Diese Büros gibt es in allen Autonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und in einigen anderen Städten.

Die Anschriften der Büros für Opferhilfe finden Sie unter folgendem Link.

Bei terroristischen Straftaten müssen Sie Ihren Antrag mit dem offiziellen Formular an die Dirección General de Apoyo a las Víctimas del Terrorismo del Ministerio del Interior (Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus des Innenministeriums) senden. Die Anschrift lautet:

Subdirección General de Apoyo a Víctimas del Terrorismo, C/ Amador de los Ríos 8, 28010 MADRID

Allgemeine Informationen zu möglichen Entschädigungen für Opfer von Terrorismus erhalten Sie bei der Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional (Informations- und Unterstützungsbüro für Terrorismusopfer am Nationalen Gericht). Die Anschrift lautet:

C/ Goya, 14, 5ª planta, 28071 MADRID

Telefon: + 34 91 400 74 02

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten findet im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nach Abschluss der Ermittlungen und vor der vorläufigen Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung der Entschädigung eine Anhörung des Antragstellers statt. Dort haben Sie Gelegenheit, Ihre Argumente vorzubringen.

Wenn die Straftat in Spanien begangen wurde und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den Antrag auf Entschädigung über die Anlaufstelle im Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts stellen, kann die Generaldirektion für Personalausgaben und Renten der öffentlichen Hand des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung (Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas del Ministerio de Hacienda y Función Pública) diese Anlaufstelle ersuchen, bei der Durchführung Ihrer Anhörung oder der Anhörung anderer Personen, die nach Ansicht der Generaldirektion erforderlich ist, mitzuwirken.

Die Generaldirektion kann die Anlaufstelle im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ersuchen, das Notwendige bereitzustellen, damit die Behörde, die über die Gewährung oder Verweigerung der Entschädigung entscheidet, Ihre Anhörung direkt per Telefon oder Videokonferenz durchführen kann, sofern Sie dem zustimmen. Darüber hinaus muss die Anlaufstelle, die die Anhörung durchführt, der Generaldirektion für Personalausgaben und Renten der öffentlichen Hand des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung Bericht über die durchgeführte Anhörung erstatten.

Bei terroristischen Straftaten gelten dieselben Regelungen wie für Gewaltverbrechen und Sexualdelikte, sofern die Straftat in Spanien begangen wurde und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat haben. Wenn Sie den Antrag auf Entschädigung bei der Anlaufstelle im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts stellen, führt das Innenministerium über die Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus als die über den Antrag entscheidende Behörde die beschriebenen Verfahren im Zusammenhang mit der Anhörung durch.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten müssen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung im Allgemeinen innerhalb eines Jahres nach der Tat stellen.

Über die Entschädigung muss – entweder endgültig oder vorläufig – innerhalb folgender Fristen entschieden werden:

  • Entschädigung für Behinderungen, sich verschlechternde Verletzungen oder Tod: innerhalb von sechs Monaten;
  • Entschädigung für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit: innerhalb von vier Monaten;
  • Entschädigung für therapeutische Behandlungen infolge von Sexualdelikten und für Bestattungskosten: innerhalb von zwei Monaten.

Die Anträge gelten als abgelehnt, wenn innerhalb der genannten Frist keine ausdrückliche Entscheidung bekannt gegeben wurde.

Bei terroristischen Straftaten müssen Sie Ihren Antrag im Allgemeinen innerhalb eines Jahres ab Eintreten des Schadens oder ab dem Zeitpunkt, zu dem eine ursächliche Beziehung zwischen der terroristischen Straftat und den Folgen nachgewiesen wurde, stellen. Bei Studienbeihilfen beträgt die Frist drei Monate ab der Einschreibung.

Die Frist für die Entscheidung und deren Bekanntgabe beträgt zwölf Monate. Hiervon ausgenommen sind Studienbeihilfen; dort beträgt die Frist sechs Monate. Wenn die Frist verstreicht, ohne dass eine ausdrückliche Entscheidung bekannt gegeben wird, gilt der Antrag als genehmigt.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe gegen die Entscheidung des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung Beschwerde einlegen. Falls nicht innerhalb dieser Frist Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird, bleibt nur noch die Möglichkeit, beim zuständigen Ministerium eine außerordentliche Überprüfung zu beantragen.

Die Beschwerde kann beim Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung (Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas del Ministerio de Hacienda y Función Pública) oder beim Staatlichen Ausschuss für Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewaltverbrechen (Comisión Nacional de Ayuda y Asistencia a las Víctimas de Delitos Violentos) eingelegt werden.

Der Staatliche Ausschuss ist für die Untersuchung der Beschwerden zu den Entscheidungen des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung (Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas del Ministerio de Hacienda y Función Pública) über die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen zuständig.

Wenn der Staatliche Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Beschwerde nicht zu einer Entscheidung gelangt, gilt die Beschwerde als abgelehnt, und es kann vor einem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.

Bei terroristischen Straftaten kann gegen die Entscheidungen des Innenministeriums zu den Verwaltungsverfahren für die Beantragung der verschiedenen Arten von Entschädigung intern Beschwerde eingelegt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidungen direkt vor einem Verwaltungsgericht Klage einzureichen.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Wenn Sie im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und Sexualdelikten Hilfe beim Ausfüllen und Abschicken des Antrags auf Entschädigung benötigen, können Sie sich an das zuständige Büro für Opferhilfe wenden. Dort erhalten Sie Informationen zu allen infrage kommenden finanziellen Unterstützungen und den verschiedenen Verfahren.

Diese Büros gibt es in allen Autonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und in einigen anderen Städten.

Die Anschriften der Büros für Opferhilfe finden Sie unter folgendem Link.

Die Formulare für die Entschädigung finden Sie unter folgendem Link.

Bei terroristischen Straftaten müssen Sie Ihren Antrag mit dem offiziellen Formular an die Dirección General de Apoyo a las Víctimas del Terrorismo del Ministerio del Interior (Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus des Innenministeriums) senden. Die Anschrift lautet:

Subdirección General de Apoyo a Víctimas del Terrorismo, C/ Amador de los Ríos 8, 28010 MADRID

Die Formulare für die Entschädigung finden Sie unter folgendem Link.

Allgemeine Informationen zu möglichen Entschädigungen für Opfer von Terrorismus erhalten Sie bei der Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional (Informations- und Unterstützungsbüro für Terrorismusopfer am Nationalen Gericht). Die Anschrift lautet:

C/ Goya, 14, 5ª planta, 28071 MADRID

Telefon: + 34 91 400 74 02

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten finden Sie die Formulare oder Muster für die verschiedenen Arten von Entschädigung unter folgendem Link.

Die Anschrift des Büros für Opferhilfe, bei dem Sie Informationen zu allen für Sie infrage kommenden finanziellen Unterstützungen und zu den verschiedenen Verfahren erhalten, finden Sie unter folgendem Link.

Bei terroristischen Straftaten finden Sie auf der Website des Innenministeriums Informationen zu verfügbaren Entschädigungen.

Allgemeine Informationen zu möglichen Entschädigungen für Opfer von Terrorismus erhalten Sie bei der Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional (Informations- und Unterstützungsbüro für Terrorismusopfer am Nationalen Gericht).

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten können Sie als Opfer im Einklang mit den Anforderungen und Verfahren der einschlägigen Rechtsvorschriften Prozesskostenhilfe beantragen.

Insbesondere haben Opfer geschlechtsbezogener Gewalt nach spanischem Recht unmittelbar vor Anzeige der Straftat Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand sowie auf kostenfreie Verteidigung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigten in allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der jeweiligen Straftat stehen.

In solchen Fällen sollte die Verteidigung des Opfers von einem einzigen Rechtsberatungsteam übernommen werden, sofern damit der Anspruch des Opfers auf rechtliches Gehör gewährleistet ist. Verstirbt das Opfer, gilt dieser Anspruch auch für seine Erben, sofern diese nicht an der Straftat beteiligt waren.

Bei terroristischen Straftaten haben die nach spanischem Recht anerkannten Opfer von Terrorismus gemäß den spanischen Rechtsvorschriften zur Prozesskostenhilfe Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand in allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der terroristischen Straftat, der sie Opfer wurden. Dies gilt unabhängig von den finanziellen Mitteln, die dem Opfer zur Verfügung stehen.

Opfern von Terrorismus, die einen entsprechenden Antrag stellen, steht in jedem Fall Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe erlischt, wenn anschließend kein Opferstatus zuerkannt wird, ein rechtskräftiger Freispruch ergeht oder das Verfahren endgültig eingestellt wird. Die Kosten für die Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen wurden, müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Wenn Sie im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und Sexualdelikten Hilfe beim Ausfüllen und Abschicken des Antrags auf Entschädigung benötigen, können Sie sich an das zuständige Büro für Opferhilfe wenden. Dort erhalten Sie Informationen zu allen infrage kommenden finanziellen Unterstützungen und den verschiedenen Verfahren.

Diese Büros gibt es in allen Autonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und in einigen anderen Städten.

Die Anschriften der Büros für Opferhilfe finden Sie unter folgendem Link.

Allgemeine Informationen zu möglichen Entschädigungen für Opfer von Terrorismus erhalten Sie bei der Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional (Informations- und Unterstützungsbüro für Terrorismusopfer am Nationalen Gericht). Die Anschrift lautet:

C/ Goya, 14, 5ª planta, 28071 MADRID

Telefon: + 34 91 400 74 02

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

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