Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie Opfer einer Handlung oder Unterlassung geworden sind, die in Finnland eine Straftat darstellt. Als Opfer einer Straftat haben Sie vor, während und nach der Gerichtsverhandlung bestimmte Rechte.

In Finnland beginnt ein Strafverfahren mit einer Voruntersuchung, die im Allgemeinen von der Polizei durchgeführt wird. In diesem Stadium wird überprüft, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Die Umstände der Tat und die Identität der verschiedenen Parteien werden festgestellt. Zusätzlich wird eine Bewertung des Schadens, der durch die Straftat verursacht wurde, und Ihrer Ansprüche gegenüber dem Straftäter vorgenommen.

Wenn genügend Beweise für eine Straftat vorliegen, leitet der Staatsanwalt die strafrechtliche Verfolgung ein und bringt die Sache vor Gericht. Während der Gerichtsverhandlung würdigt das Gericht die Beweismittel und entscheidet im Anschluss, ob der Angeklagte sich der Straftat schuldig gemacht hat oder freigesprochen wird. Das Strafverfahren kann sich verlängern, wenn eine der Parteien bei einem Gericht der nächsthöheren Instanz Berufung einlegt.

Die erforderlichen Informationen stehen unter den folgenden Links zur Verfügung:

1 – Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 – Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 – Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 – Entschädigung

5 – Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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