Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Kroatien

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Opfer von Straftaten haben in vorgerichtlichen Verfahren und Strafverfahren verschiedene Rechte, wobei Kinder, Opfer von Menschenhandel und Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung besonderen Schutz genießen.

Opfer von Straftaten haben die folgenden Rechte:

  1. Zugang zu Unterstützungsdiensten für Opfer von Straftaten;
  2. wirksame psychologische und sonstige professionelle Betreuung und Unterstützung durch staatliche Stellen, Organisationen und Einrichtungen für Opferhilfe nach geltendem Recht;
  3. Schutz vor Einschüchterung und Vergeltungsmaßnahmen;
  4. Schutz der Würde bei der Zeugenaussage als Opfer;
  5. das Recht auf Gehör zeitnah nach Anzeige einer Straftat und auf Beschränkung des Umfangs der anschließenden Vernehmung im Rahmen des Strafverfahrens auf das absolute Mindestmaß;
  6. Begleitung durch eine Vertrauensperson bei allen Handlungen, an denen sie beteiligt sind;
  7. Beschränkung der ggf. erforderlichen medizinischen Maßnahmen auf ein Mindestmaß, die nur dann gefordert werden dürfen, wenn sie für das Strafverfahren unerlässlich sind;
  8. Stellung eines Antrags auf Strafverfolgung oder Erhebung einer Privatklage nach dem kroatischen Strafgesetzbuch (Kazenski zakonik), Stellung eines Antrags auf Beteiligung am Strafverfahren als Geschädigter, auf Benachrichtigung bei Ablehnung des Strafantrags (Artikel 206 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) und bei der Entscheidung des Staatsanwalts (državni odvjetnik), auf die Einleitung strafrechtlicher Schritte zu verzichten, und Erhebung einer Anklage ohne die Mitwirkung des Staatsanwalts;
  9. Erteilung von Auskünften durch die Staatsanwaltschaft über die auf der Grundlage des Strafantrags ergriffenen Maßnahmen (Artikel 206a des Strafgesetzbuches) und Einlegen einer Beschwerde bei einem Oberstaatsanwalt (viši državni odvjetnik) (Artikel 206b des Strafgesetzbuches);
  10. Beantragung einer unverzüglichen Benachrichtigung bei Entlassung des Straftäters aus der Haft bzw. der Untersuchungshaft, bei Flucht oder Entlassung des Straftäters aus dem Gefängnis sowie über die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Opfers;
  11. Beantragung einer Benachrichtigung bei rechtskräftigen Entscheidungen, mit denen das Strafverfahren beendet wird;
  12. sonstige gesetzlich verankerte Rechte.

Darüber hinaus haben Opfer von Sexualstraftaten und Menschenhandel das Recht

  1. auf Inanspruchnahme eines staatlich bezahlten Rechtsberaters vor der Vernehmung;
  2. auf einen staatlich bezahlten Vertreter;
  3. darauf, von einer Person gleichen Geschlechts in der Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft (državno odvjetništvo) vernommen zu werden und von derselben Person vernommen zu werden, wenn eine weitere Vernehmung stattfindet;
  4. darauf, die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die ihr Privatleben betreffen und keinen Bezug zur Straftat aufweisen;
  5. darauf, eine Vernehmung mit audiovisuellen Mitteln zu beantragen (Artikel 292 des Strafgesetzbuchs);
  6. auf den Schutz personenbezogener Daten;
  7. darauf zu beantragen, dass die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Minderjährigen Opfern stehen alle oben genannten Rechte zu sowie das Recht auf

  1. einen staatlich bezahlten Vertreter;
  2. den Schutz personenbezogener Daten;
  3. eine nicht öffentliche Anhörung.

Als minderjährig gelten alle Personen unter 18 Jahren.

Ein Kind, das als Zeuge oder Opfer auftreten soll, wird vom Untersuchungsrichter im Rahmen einer Beweisanhörung vernommen; die Ladung geht an seine Eltern bzw. seinen Vormund.

Privatklagen

Wird eine Straftat angezeigt, wird in der Regel die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig.

Eine Privatklage kann bei Straftaten erhoben werden, soweit das Strafverfahren eine Verfolgung auf diesem Weg zulässt. Die Klage muss binnen drei Monaten ab dem Tag eingereicht werden, an dem die bevollmächtigte natürliche oder juristische Person von der Straftat und dem mutmaßlichen Täter Kenntnis erlangt hat.

Schadenersatzklagen

Eine geschädigte Partei hat das Recht, eine Schadenersatzklage im Rahmen des Strafverfahrens einzureichen.

Opfer einer Straftat gelten auch als geschädigte Partei und haben das Recht, vor Gericht eine Klage auf Schadenersatz einzureichen.

Eine Schadenersatzklage kann auf Folgendes abzielen:

  • Ersatz für erlittene Schäden – materieller oder immaterieller Art (erlittene Schmerzen, Angst);
  • Rückgabe von Eigentum – sofern die geschädigte Partei nachweisen kann, dass sie der Eigentümer bzw. rechtmäßige Besitzer war;
  • Nichtigerklärung einer bestimmten Transaktion – wenn es im Zuge der Straftat zu einer Eigentumsübertragung kam (wenn der Angeklagte das Opfer zum Abschluss eines Vertrags gezwungen hat).

Eine Klage auf Schadenersatz kann im Rahmen des Strafverfahrens oder in einem eigenen Zivilverfahren gegen den Angeklagten erhoben werden. Einer im Rahmen des Strafverfahrens eingereichten Schadenersatzklage kann nur stattgegeben werden, wenn das Gericht den Angeklagten für schuldig befindet.

Dies ist jedoch keine Voraussetzung für den Erfolg einer Klage in einem Zivilprozess.

Rechte von Geschädigten während des Ermittlungsverfahrens und im Strafverfahren

Ein Opfer, das als geschädigte Partei an einem Strafverfahren beteiligt ist, hat Anspruch auf Folgendes:

  • Verwendung seiner Muttersprache, einschließlich Gebärdensprache, und Beantragung der Inanspruchnahme eines Dolmetschers, wenn es Kroatisch nicht beherrscht, oder eines Gebärdendolmetschers, wenn es taub oder taubblind ist;
  • Anstrengung einer Schadenersatzklage und Beantragung einstweiliger Verfügungen;
  • einen Vertreter;
  • Darlegung des Sachverhalts und Vorlegen von Beweisen;
  • Teilnahme an der Beweisanhörung;
  • Teilnahme am Verfahren und am Beweisverfahren sowie Vorbringen der Schlussbemerkungen
  • Zugang zur Fallakte;
  • Antrag auf Erteilung von Auskünften durch den Staatsanwalt über die Maßnahmen, die auf der Grundlage der Strafanzeige getroffen wurden, und die Einreichung einer Beschwerde beim Oberstaatsanwalt;
  • Einlegen von Rechtsmitteln;
  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;
  • Benachrichtigung über den Ausgang des Strafverfahrens.

Sowohl im Vorfeld als auch in jeder Phase des Strafverfahrens müssen die Staatsanwaltschaft und das Gericht prüfen, ob und in welchem Umfang der Angeklagte den Geschädigten für Verluste, die ihm aufgrund der Straftat entstanden sind, entschädigen kann. Zudem müssen sie die geschädigte Partei darüber informieren, dass sie das Recht hat, ihre Muttersprache, einschließlich Gebärdensprache im Falle tauber oder taubblinder Personen, zu verwenden, einen Dolmetscher in Anspruch zu nehmen, wenn sie Kroatisch nicht beherrscht, bzw. einen Gebärdendolmetscher, wenn sie taub oder taubblind ist, eine Schadenersatzklage anzustrengen und einstweilige Verfügungen zu beantragen, den Sachverhalt darzulegen und Beweise vorzulegen, am Verfahren und Beweisverfahren teilzunehmen, Schlussbemerkungen vorzubringen, die Fallakte einzusehen, zu beantragen, durch den Staatsanwalt über die Maßnahmen, die auf der Grundlage der Strafanzeige getroffen wurden, informiert zu werden, und eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt einzureichen.

Anspruch auf finanzielle Entschädigung

Nach dem Gesetz über die finanzielle Entschädigung für Opfer von Straftaten (Zakon o novčanoj naknadi žrtvama kaznenih djela) (Narodne Novine (NN – Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 80/08 und 27/11) haben die Opfer von in Kroatien vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechen oder deren Familienangehörige unter den im genannten Gesetz festgelegten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs; darüber hinaus bestimmt das Gesetz die Stellen, die Entscheidungen treffen und am Entscheidungsprozess über den Entschädigungsanspruch beteiligt sind, sowie die für grenzübergreifende Fälle zuständigen Stellen und Verfahren.

Opfer von vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechen haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung aus der Staatskasse.

Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind verpflichtet, Informationen über den Entschädigungsanspruch sowie die erforderlichen Antragsformulare bereitzustellen, und auf Anfrage das Opfer mit allgemeinen Hinweisen beim Ausfüllen des Antrags zu unterstützen und zu beraten und ihm mitzuteilen, welche Unterlagen beizubringen sind.

Anträge auf Entschädigung sind beim Justizministerium unter Verwendung eines Formulars einzureichen, das von der Website des Ministeriums heruntergeladen werden kann.

Antragsformular für finanzielle Entschädigung für Opfer von Straftaten_hr (223 Kb) (auf Englisch)  PDF (223 Kb) hr

Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag, an dem die Straftat begangen wurde, eingereicht werden. Ist ein Opfer aus berechtigten Gründen nicht in der Lage, den Antrag innerhalb der genannten Frist zu stellen, muss es dies innerhalb von drei Monaten, nachdem diese Gründe weggefallen sind, auf jeden Fall aber innerhalb von drei Jahren nach dem Tag, an dem die Straftat begangen wurde, nachholen.

Handelt es sich bei dem Opfer um einen Minderjährigen oder um eine Person, die ihrer Rechts- und Geschäftsfähigkeit beraubt wurde, und hat ihr gesetzlicher Vertreter innerhalb von sechs Monaten nach der Straftat keinen Strafantrag gestellt, so beginnt die Frist von sechs Monaten an dem Tag, an dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder ab dem Tag, an dem nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers das Strafverfahren eingeleitet wurde, oder ab dem Tag, an dem die Rechtsfähigkeit des Opfers wiederhergestellt wurde.

Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben folgende Personen:

  • Opfer eines Gewaltverbrechens, die Staatsangehörige der Republik Kroatien oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union haben, sofern die Straftat in Kroatien begangen wurde;
  • Opfer einer schweren Körperverletzung oder Opfer, deren Gesundheit durch die Straftat beeinträchtigt ist, haben Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten, sofern diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, und zwar bis in Höhe des von der Krankenversicherung in der Republik Kroatien getragenen Betrags; ferner haben sie Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls bis zu einem Betrag von 35 000 HRK;
  • enge Familienangehörige des verstorbenen Opfers (Ehe- oder Lebenspartner, Kind, Elternteil, Adoptivelternteil, Adoptivkind, Stiefelternteil, Stiefkind, gleichgeschlechtlicher Partner, Großelternteil und Enkelkind, sofern sie dem gleichen Haushalt angehören wie das Opfer) haben Anspruch auf eine Entschädigung bis in Höhe von 70 000 HRK wegen des Verlusts des gesetzlichen Unterhalts;
  • falls das Opfer verstirbt, hat die Person, die für die Bestattungskosten aufkam, Anspruch auf Erstattung in Höhe von 5000 HRK;
  • wenn eine Straftat binnen sechs Monaten ab dem Tag, an dem die Straftat begangen wurde, angezeigt oder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird, unabhängig davon, ob der Täter bekannt ist oder nicht.

Bei der Festlegung der Entschädigung wird das Verhalten des Opfers während und nach der Straftat bzw. sein Beitrag zum Schaden und zu dessen Umfang berücksichtigt; ferner wird berücksichtigt, ob das Opfer unmittelbares Opfer ist und ob und wann sie die Straftat bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht hat. Darüber hinaus wird die Kooperation des Opfers mit der Polizei und den zuständigen Behörden mit dem Ziel, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen, beurteilt. Berücksichtigt wird dabei, ob das unmittelbare Opfer bei der Entstehung des Schadens half oder diesen verschlimmerte. In allen diesen Fällen wird die Entschädigung, auf die das Opfer Anspruch hat, entsprechend gekürzt. Stellt sich heraus, dass das Opfer in organisierte Kriminalität oder eine kriminelle Organisation verwickelt ist, wird sein Antrag auf Entschädigung abgelehnt oder der Betrag gekürzt. Die Entschädigung kann auch abgelehnt oder der Betrag gekürzt werden, wenn die Gewährung der vollen Entschädigung den Grundsatz des fairen und moralischen Verhaltens verletzen und der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde.

Mitteilung über die Entlassung eines Straftäters

Wird ein Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt, setzt der beim Justizministerium angesiedelte Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen (Služba za podršku žrtvama i svjedocima) das Opfer vom Datum der Entlassung des Täters (Entlassung ohne Auflagen und Entlassung auf Bewährung) in Kenntnis.

Gesetzliche Pflicht zur Unterrichtung des Opfers von der Entlassung des Straftäters

Nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen (Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o izvršenju kazne zatvora) muss der beim Justizministerium angesiedelte Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen das Opfer, die geschädigte Partei bzw. dessen oder deren Familienangehörige von der Entlassung des Straftäters in Kenntnis setzen.

Opfer werden bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Sexualmoral, gegen Leib und Leben oder im Fall von Gewaltverbrechen über die Entlassung des Straftäters informiert.

Diese Informationen werden Opfern, geschädigten Parteien oder deren Familienangehörigen unabhängig davon übermittelt, ob der Täter ohne Auflagen oder auf Bewährung entlassen wird.

Darüber hinaus können Straf- oder Haftanstalten im Zuge der Entscheidung, ob es einem Strafgefangenen gestattet werden soll, die Haftanstalt zu verlassen und in seinen dauernden oder vorübergehenden Aufenthaltsort zu ziehen, den Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen ersuchen, Informationen darüber zu liefern, wie das Opfer oder die Familie des Opfers auf diese Möglichkeit reagiert. Der Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen erstellt auf der Grundlage seiner Gespräche mit dem Opfer Berichte für die Straf- oder Haftanstalt.

Unterstützung für Zeugen und Opfer

Die Unterstützung für Opfer und Zeugen wird in der Republik Kroatien vom Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen im Justizministeriums koordiniert.

Opfer und Zeugen können bei der Abteilung für Opfer- und Zeugenhilfe eines Gerichts Unterstützung und Auskunft über ihre Rechte und über die Verfahren erhalten.

Opfer- und Zeugenhilfeabteilungen sind an sieben Gespanschaftsgerichten (županijski sudovi) eingerichtet worden, nämlich Zagreb, Zadar, Osijek, Vukovar, Split, Sisak und Rijeka. Die Abteilungen bieten Opfern emotionale Unterstützung, praktische Informationen und Auskünfte über ihre Rechte; Zeugen und ihre Begleitpersonen erhalten Unterstützung und Informationen. Es gibt auch Abteilungen bei den zuständigen Amtsgerichten und Gerichten für Ordnungswidrigkeiten (općinski und prekršajni sudovi), die Unterstützung leisten.

Opfer können darüber hinaus Informationen über ihre Rechte und die ihnen zur Verfügung stehenden Arten der Unterstützung gebührenfrei unter der Rufnummer 116 006 des Nationalen Callcenters für die Opfer von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfragen (siehe die Website des Nationalen Callcenters).

Auch das Justizministerium klärt Opfer und Zeugen über ihre Rechte auf und unterstützt sie. Anfragen können per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: zrtve.i.svjedoci@pravosudje.hr oder an die Website des kroatischen Justizministeriums: https://pravosudje.gov.hr/

Unterstützung für Opfer und Zeugen in grenzübergreifenden Fällen

Der beim Justizministerium eingerichtete Unterstützungsdienst für Opfer und Zeugen bietet sowohl Opfern als auch Zeugen, die im Wege der internationalen Rechtshilfe (einschließlich Zeugen von Kriegsverbrechen) vor Gericht geladen werden, Unterstützung und Auskünfte.

Zeugen, die zur Aussage an Gerichten in der Republik Kroatien vorgeladen werden, sowie kroatische Zeugen, die geladen werden, vor Gerichten im Ausland zu erscheinen, erhalten Informationsschreiben.

Zeugen von Kriegsverbrechen erhalten gegebenenfalls physischen Schutz sowie Hilfe bei der Vorbereitung ihrer Reise und ihres Auftritts vor dem zuständigen Rechtsorgan (dies betrifft Fälle, in denen Zeugen oder andere Verfahrensparteien geladen werden, vor zuständigen Rechtsorganen innerhalb der Republik Kroatien oder außerhalb Kroatiens zu erscheinen, um in Strafverfahren im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen befragt zu werden; dabei müssen sich die Unterstützungsmaßnahmen auf ein internationales Rechtshilfeersuchen beziehen).

Unter den folgenden Links finden Sie die Informationen, die Sie benötigen:

1 – Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 – Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 – Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 – Entschädigung

5 – Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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