Europäischer Zahlungsbefehl

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Europäische grenzüberschreitende Verfahren – Europäischer Zahlungsbefehl


*muss ausgefüllt werden

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

Für den Erlass eines Zahlungsbefehls ist der High Court zuständig.

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Die Überprüfungszuständigkeit liegt beim High Court.

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Postweg und Fax.

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Irisch und Englisch.

Letzte Aktualisierung: 06/06/2023

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