Prüfung meines Antrags in diesem Land

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Bei folgenden Arten von Straftaten können Sie eine Entschädigung erhalten: Vergewaltigung, Anstiftung Minderjähriger zur Prostitution, vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung und lebensgefährdende Brandstiftung.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Sie können für jeden Schaden eine Entschädigung erhalten, der Ihnen infolge einer der vorstehend genannten Straftaten entstanden ist.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind.  Als „unterhaltsberechtigt“ gelten Personen, die vom Verstorbenen versorgt wurden oder einen Rechtsanspruch auf Versorgung durch den Verstorbenen hatten.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Als Angehörige/r oder Unterhaltsberechtigte/r eines überlebenden Opfers haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Eine Entschädigung kann nur Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates gewährt werden.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

In diesem Fall können Sie eine Entschädigung beantragen. Dabei müssen Sie die für die jeweiligen Zwecke notwendige und angemessene Unterstützung leisten und die erforderlichen Angaben machen.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, Sie müssen die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beantragen zu können.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Nein, Sie brauchen das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens nicht abwarten, bevor Sie Ihren Antrag einreichen können.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Ja, Sie sollten den Straftäter zuerst auf Entschädigung verklagen, sofern dieser ermittelt wurde.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Ja, ein Anspruch auf Entschädigung kann auch bestehen, wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde.  Dem Antrag ist der Polizeibericht beizufügen.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Ab dem Tatzeitpunkt haben Sie ein Jahr Zeit, um den Antrag einzureichen.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Kann für Folgendes eine Entschädigung gewährt werden:

a) für Opfer einer Straftat:

– materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation)
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.)
  • dauerhafte Schäden (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen)
    • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.)
    • entgangene Möglichkeiten
    • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und Gerichtskosten)
    • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
    • Sonstiges – Darüber entscheidet die Entschädigungsstelle nach freiem Ermessen.

– psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen oder Leiden des Opfers – Darüber entscheidet die Entschädigungsstelle nach freiem Ermessen.

b) für berechtigte Personen oder Angehörige eines Opfers:

– materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Bestattungskosten
  • Kosten für die medizinische Behandlung (z. B. für die ambulante und/oder stationäre Behandlung eines Familienangehörigen, Rehabilitation)
  • entgangener Unterhalt oder entgangene Möglichkeiten

Darüber entscheidet die Entschädigungsstelle nach freiem Ermessen.
– psychische Schäden:

  • Schaden oder Leid von Angehörigen oder berechtigten Personen/Entschädigung der Hinterbliebenen bei Tod des Opfers

Darüber entscheidet die Entschädigungsstelle nach freiem Ermessen.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Die Entschädigung wird als Pauschalzahlung und nicht in Form einer regelmäßigen Rente geleistet.  Sollte sich die abschließende medizinische Bewertung der Verletzung verzögern, kann die Entschädigungsstelle dem Antragsteller jedoch eine vorläufige Entschädigung zusprechen und die endgültige Entscheidung über die Entschädigung verschieben.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Die Entschädigungsstelle kann die Entschädigung verweigern oder kürzen, wenn ihrer Auffassung nach:

  1. der Antragsteller nicht unverzüglich alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die Polizei oder eine andere nach Auffassung der Entschädigungsstelle geeignete Stelle oder Person über die Umstände der Straftat zu informieren; oder
  2. der Antragsteller nicht mit der Polizei oder anderen Behörden zusammengearbeitet hat, damit der Straftäter zur Rechenschaft gezogen wird; oder
  3. der Antragsteller die Entschädigungsstelle oder sonstige Stellen oder Personen im Zusammenhang mit dem Antrag nicht in angemessener Weise unterstützt hat; oder
  4. das Verhalten des Antragstellers vor, während oder nach dem Vorfall, für den eine Entschädigung beantragt wird, eine vollständige oder teilweise Entschädigung nicht rechtfertigt, oder
  5. aus strafrechtlichen Verurteilungen des Antragstellers oder anderen der Entschädigungsstelle vorliegenden Belegen hervorgeht, dass die Vorgeschichte des Antragstellers eine vollständige Entschädigung oder Gewährung eines sonstigen Betrags nicht rechtfertigt; oder
  6. das Opfer für den erlittenen Schaden mitverantwortlich ist; oder
  7. das Verhalten, die Vorgeschichte oder die Lebensweise des Opfers dies rechtfertigen.

Nach der Regelung ist keine Entschädigungsleistung möglich, wenn:

  1. der durch die Straftat verursachte Schaden vor dem 1. Januar 2006 eingetreten ist;
  2. der Straftäter laut Entschädigungsstelle nicht bedürftig ist, es sei denn, die Schadensersatzklage war nachweislich erfolglos;
  3. der Antragsteller nach Auffassung der Entschädigungsstelle nicht die für die Zwecke der Regelung notwendige und angemessene Unterstützung geleistet und nicht die erforderlichen Angaben gemacht hat;
  4. der Antragsteller für den infolge der Straftat erlittenen Schaden wegen Provokation oder aufgrund sonstiger Handlungen verantwortlich ist.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation kann sich auf die Höhe der Entschädigung auswirken.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Es gelten nur die bereits genannten Kriterien.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Der Entschädigungssumme liegt eine Ermessensentscheidung zugrunde.

Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Der Betrag darf in keinem Fall die Summe von dreiundzwanzigtausenddreihundert Euro (23 300 EUR) überschreiten. Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn in Bezug auf ein und dieselbe Straftat mehrere Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Ja, der Betrag ist im Formular anzugeben. Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten können zur Verfügung gestellt werden.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Entschädigungen, die Ihnen für die Ihnen entstandenen Verluste aus anderen Quellen gewährt wurden, können von der Entschädigung, die die Behörde zahlt, abgezogen werden.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Die Entschädigungsstelle ist befugt, alle aus ihrer Sicht notwendigen Vorkehrungen für die Verwaltung des als Entschädigung vorgesehenen Geldbetrages zu treffen.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Nach der Entscheidung in der Hauptsache kann Ihnen keine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung gewährt werden.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Die Begleitunterlagen sollten folgende Dokumente umfassen:

  • Vollmacht/Nachweis der Vertretungsbefugnis oder des Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Opfer;
  • Sterbeurkunde des Opfers;
  • Kopie des Polizeiberichts;
  • Kopie des Urteils/der Gerichtsentscheidung;
  • medizinische Gutachten und Atteste;
  • Krankenhausrechnungen;
  • Rechnungen für andere Ausgaben (Pflege- oder Bestattungskosten);
  • Einkommensnachweise (Gehalt, Sozialhilfeleistungen);
  • Nachweis von Leistungen anderer Stellen (betriebliche oder private Versicherung) oder Bestätigungen, dass kein Anspruch gegenüber anderen Stellen besteht;
  • Strafregisterauszug des Antragstellers;
  • eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, dass ihm von anderen Stellen oder Behörden keine Entschädigung gezahlt wurde; sonstige für den konkreten Fall relevante Unterlagen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Hierfür fallen keine Verwaltungs- oder anderen Gebühren an.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Die zuständige Stelle ist die Entschädigungsstelle bei der Staatsanwaltschaft.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Die Anträge sind an die Anlaufstelle im Justizministerium zu richten. Anschrift:14-16-18 Triq is-Suq, Floriana.

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert es (etwa), bis eine Entscheidung über meinen Antrag auf Entschädigung durch eine Behörde ergeht?

Je nach Sachlage beträgt die Dauer einen bis zwei Monate.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Sie erhalten die Formulare und Informationen beim Justizministerium oder auf folgender Website: https://eforms.gov.mt/pdfforms.aspx?fid=pjd010e

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

http://vso.org.mt/

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Ja, Sie können einen Rechtsbeistand erhalten.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

http://vso.org.mt/

Letzte Aktualisierung: 03/05/2023

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