Insolvenzregister

Rumänien

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über den rumänischen Insolvenzanzeiger (Buletinul procedurilor de insolvență – BPI), der beim Justizministerium von der nationalen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) geführt wird.

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Rumänien

Welche Informationen bietet das rumänische Insolvenzregister?

Insolvenzverfahren in Rumänien

Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen und Bekanntmachungen von Verfahrensschriftstücken, die Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren im Rahmen von Insolvenzverfahren nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung ausstellen, werden von der rumänischen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) im elektronischen Insolvenzanzeiger (BIP) veröffentlicht.

Im Bereich des Insolvenzanzeigers „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“, werden unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten die Entscheidungen des Insolvenzausschusses und des Insolvenzgerichts sowie andere nach dem Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen zu veröffentlichende Vorgänge bekannt gemacht.

Insolvenzverfahren für juristische Personen

Das allgemeine Insolvenzverfahren gilt für:

Unternehmer (alle Personen, die unternehmerisch tätig sind) ausgenommen Angehörige der Freien Berufe und jene, für die eine besondere Insolvenzregelung gilt.

Das vereinfachte Insolvenzverfahren gilt für:

1. Unternehmer:

  • Einzelunternehmer
  • Einzelunternehmen und Familienunternehmen

2. Schuldner, die folgende besondere Kriterien erfüllen:

  • Sie verfügen nicht über betriebliches Vermögen.
  • Die Gründungs- oder Buchführungsunterlagen sind nicht auffindbar.
  • Der Geschäftsführer ist nicht auffindbar.
  • Der eingetragene Geschäftssitz existiert nicht mehr oder stimmt nicht mehr mit dem im Handelsregister eingetragenen Sitz überein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen wurden nicht eingereicht.
  • Die Firma befindet sich in Auflösung, noch bevor der Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt wurde.
  • Der Schuldner hat angekündigt, Insolvenz anzumelden, oder hat keinen Anspruch auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren.

Seit Ende Juni 2014 gilt für juristische Personen das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung. Es gilt für Gerichtsverfahren, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet worden sind. Für vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 85/2014 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin das Gesetz Nr. 85/2006 über Insolvenzverfahren.

Für natürliche Personen gilt das Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist und auf Personen Anwendung findet, deren Schulden nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind und

  • die mindestens sechs Monate vor der Insolvenzanmeldung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien hatten,
  • zahlungsunfähig sind,
  • ausstehende Verbindlichkeiten in Höhe eines bestimmten Mindestwerts haben (15 x den Betrag des branchenübergreifenden Mindestlohns).

Das Insolvenzverfahren für natürliche Personen kann ausgestaltet sein als:

  • Verfahren auf der Grundlage eines Schuldentilgungsplans
  • auf die Verwertung des Vermögens gerichtetes gerichtliches Verfahren
  • vereinfachtes Insolvenzverfahren

Der rumänische Insolvenzanzeiger (BPI)

Welche Informationen enthält der BPI?

Der BPI enthält sämtliche Verfahrenshandlungen und -schriftstücke der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren, und zwar:

  • Vorladungen
  • Mitteilungen
  • Bekanntmachungen
  • Einberufung von Sitzungen
  • gerichtliche Entscheidungen
  • sonstige gesetzlich erforderliche Verfahrensschriftstücke (Berichte des Insolvenzverwalters/Liquidators, gerichtlich angeordnete Sanierungspläne, Bekanntmachungen)

Der Teil „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ enthält Verfahrensschriftstücke, die nach dem Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen veröffentlicht werden müssen.

Wie ist die Website des Insolvenzanzeigers aufgebaut?

Die Website des Insolvenzanzeigers bietet Zugang zu:

  • kostenlosen Informationen
  • Informationen über den Aufbau des für den Insolvenzanzeiger zuständigen Direktorats der nationalen Handelsregisterbehörde
  • einschlägigen Rechtsvorschriften, Formularen und Verfahrensdokumenten

Die Website des Insolvenzanzeigers (BPI) ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  • Informationen über die Entstehungsgeschichte des BPI
  • Rechtsvorschriften
  • Organigramm der rumänischen Handelsregisterbehörde, der Handelsregisterstellen bei den Gerichten und des BPI
  • Rechtswörterbuch (Insolvenzrecht)
  • Statistiken des BPI
  • Gebühren
  • Kontaktdaten

BPI-Formulare stehen im Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde in dem Teil, der dem Insolvenzanzeiger vorbehalten ist, zur Verfügung. Dieser Bereich ist wie folgt gegliedert:

1. Dienste des BPI:

  • „Insolvenzanzeiger online“ (gebührenpflichtig)
  • „Insolvenzanzeiger – Zusammenfassung der Einzelausgaben“ (kostenlos)
  • „Verzeichnis der im Insolvenzanzeiger geführten Personen“ (kostenlos)

2. Formulare für Veröffentlichungen im BPI:

  • Online-Formulare
  • Offline-Formulare

3. Formulare für die Anforderung von Informationen aus dem BPI:

  • Online-Formulare
  • Offline-Formulare

4. Statistiken

Ist die Einsichtnahme in das rumänische Insolvenzregister kostenlos?

Der Insolvenzanzeiger wird in elektronischer Form veröffentlicht. Die Online-Ausgabe kann eingesehen werden auf dem

Die Dienste des BPI werden zu unterschiedlichen Konditionen angeboten:

  • Der Zugang zur amtlichen Website des Insolvenzanzeigers ist kostenlos und setzt keine Anmeldung als Nutzer voraus.
  • Zum Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde hingegen haben nur registrierte Nutzer Zugang.
  • Der Zugang zur Online-Ausgabe des Insolvenzanzeigers wird registrierten Nutzern gegen Zahlung einer Abonnementsgebühr gewährt.
  • Der Zugang zu der „Zusammenfassung der Einzelausgaben des Insolvenzregisters“ und zum „Verzeichnis der im Insolvenzregister geführten Personen“ ist kostenlos und setzt nur eine Anmeldung als Nutzer voraus.
  • Zugang zu einzelnen Leistungen: Die Teile „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ und „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ sind anmeldepflichtig und können von Schuldnern, Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Liquidatoren (in jedem Insolvenzverfahren, in dem sie diesen Status haben) gebührenfrei eingesehen werden. Insolvenzausschüsse und Gerichte haben kostenlosen Zugang zu allen Insolvenzsachen.

Suche im rumänischen Insolvenzregister

Die Suche in der Online-Ausgabe des Insolvenzanzeigers ist mit folgenden Indikatoren möglich: Nummer und Jahr der Ausgabe, Name der im BPI geführten Person, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzregister. Abonnenten können im BPI Verfahrensunterlagen in Vollform einsehen.

Die „Zusammenfassung der Einzelausgaben des Insolvenzanzeigers“ kann anhand der Nummer und des Datums der betreffenden Ausgabe durchsucht werden. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:

  • Art des im BPI veröffentlichten Verfahrensdokuments (z. B. Vorladung, Insolvenzeröffnungsbeschluss, Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung, Einberufung einer Gläubigerversammlung, Tätigkeitsbericht, Sanierungsplan, Konkurseröffnungsbeschluss, Bekanntmachung der Konkurseröffnung, Verteilungsplan, Abschlussbericht, Beschluss über den Abschluss des Insolvenzverfahrens)
  • Name der im BPI geführten Person
  • Sitzland der im BPI geführten juristischen Person
  • Steuernummer
  • Nummer der Eintragung im Register

Das „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ kann anhand folgender Indikatoren durchsucht werden: Nummer und Jahr der Ausgabe des BPI, Name des Schuldners, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im BPI. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:

  • Name
  • Steuernummer
  • Name der im BPI geführten Person
  • Sitzland der im BPI geführten juristischen Person
  • Nummer des Insolvenzverfahrens und Name des Gerichts, bei dem das Verfahren anhängig ist
  • die Nummern/Jahre der Ausgaben, in denen die Verfahrensdokumente veröffentlicht wurden
  • Art des Insolvenzverfahrens
  • ggf. erster Gerichtstermin nach Verfahrenseröffnung

Das „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ im Teil „„Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ kann anhand des Nachnamens, Vornamens, der persönlichen Kennnummer, des Geburtsdatums und Geburtsorts des Schuldners, der Nummer und des Jahres der BPI-Ausgabe, des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens und des Zeitraums der Veröffentlichung durchsucht werden. Folgende Informationen sind einsehbar:

  • Vor- und Nachname des Schuldners (natürliche Person)
  • persönliche Kennnummer des Schuldners
  • Anschrift des Schuldners
  • Insolvenzverwalter/Liquidator mit Anschrift
  • veröffentlichte Verfahrensdokumente – Name, Nummer und Datum, Gericht/Insolvenzausschuss, Nummer und Datum der BPI-Ausgabe, Art des Insolvenzverfahrens

Der Bereich „„Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ kann anhand des Nachnamens, Vornamens, der persönlichen Kennnummer, des Geburtsdatums und Geburtsorts des Schuldners, der Nummer und des Jahres der BPI-Ausgabe, des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens und des Zeitraums der Veröffentlichung durchsucht werden. In diesem Teil können die Nummern, in denen Verfahrensdokumente angegeben sind, eingesehen werden.

Entstehungsgeschichte des rumänischen Insolvenzregisters

Der Insolvenzanzeiger wurde im Jahr 2006 auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 86/2006 über Insolvenzverfahren eingerichtet.

Der Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ wurde 2018 eingeführt.

Der rumänische Insolvenzanzeiger dient in erster Linie dazu, das elektronische System für Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen von Gläubigern oder anderen Betroffenen sowie die Bekanntmachung der veröffentlichten Verfahrensschriftstücke kontinuierlich zu verbessern.

Vorteile des rumänischen Insolvenzregisters

Der Insolvenzanzeiger bringt eindeutige Vorteile mit sich:

  • Beschleunigung der Insolvenzverfahren und Vereinfachung der Benachrichtigung von Vorladungen, Einberufungen, Bekanntmachungen, Gerichtsentscheidungen und anderen Verfahrenshandlungen der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren – und damit Ermöglichung der elektronischen Kommunikation
  • Vereinheitlichung und Standardisierung der Verfahrensschriftstücke der Gerichte und der Insolvenzverwalter/Liquidatoren
  • Beitrag zum Aufbau einer nationalen Datenbank von Verfahrensschriftstücken der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren (Vorladungen, Mitteilungen, Gerichtsentscheidungen, Einberufungen, Bekanntmachungen, Berichte, Sanierungspläne)
  • Beschleunigung der Eintragung von Bekanntmachungen nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung in das Handelsregister/andere Register
  • Einsichtnahme für interessierte Personen in Verfahrensschriftstücke der Gerichte und der Insolvenzverwalter/Liquidatoren

Links zum Thema

Amtliche Website des rumänischen Insolvenzanzeigers

Amtliche Website des rumänischen Handelsregisters

Bereich des BPI: „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“

Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde Rumäniens

Letzte Aktualisierung: 05/05/2023

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