Entschädigung durch den Täter

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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Eine geschädigte Partei kann in einem Strafverfahren durch Einreichen eines zivilrechtlichen Antrags (premoženjskopravni zahtevek) gegen den Straftäter eine Entschädigung erwirken.

Der zivilrechtliche Antrag (Antrag, einem Strafverfahren als Zivilpartei beizutreten) wird bei der Behörde eingereicht, bei der die Strafanzeige erstattet wurde (Regionale Staatsanwaltschaft) oder bei dem Gericht, bei dem die Sache anhängig ist.

Bei einem zivilrechtlichen Antrag kann es um eine Entschädigung, die Rückgabe eines Gegenstandes oder die Aufhebung eines bestimmten Rechtsgeschäfts gehen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Wenn ein hierzu berechtigter Antragsteller aufgrund einer Straftat einen zivilrechtlichen Antrag einreicht, wird dieser im Rahmen eines Strafverfahrens bearbeitet, sofern dies das Verfahren nicht übermäßig verzögert.

Ein zivilrechtlicher Antrag im Strafverfahren muss spätestens zum Ende der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht gestellt werden.

Wenn der Antragsteller den zivilrechtlichen Antrag nicht vor der Anklageerhebung stellt, wird er darüber informiert, dass er dies bis zum Ende der Hauptverhandlung tun kann.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Der Anspruchsberechtigte muss den Antrag spezifizieren und Begleitunterlagen beifügen (z. B. Berichte, Rechnungen, medizinische Unterlagen). Spezifizieren heißt, dass der Antragsteller die Art und den Umfang des Schadens und die Art der Wiedergutmachung so weit wie möglich angeben muss.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Der Inhalt des Antrags der verletzten Partei muss auf die übliche Weise nachgewiesen werden (d.h. durch Berichte, Rechnungen, medizinische Unterlagen).

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Ja, für jede Verfahrensstufe ist eine Gerichtsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Streitwert abhängt.

Die Gebühr, die zu entrichten ist, wenn der Antrag auf Beitritt als Zivilpartei zum Strafverfahren (ganz oder teilweise) genehmigt wird, ist von dem Beklagten zu zahlen.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

In Gerichtsverfahren haben Ausländer (die keinen Wohnsitz in der Republik Slowenien haben) unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit oder unter den Bedingungen und in den Fällen, die in den internationalen Verträgen festgelegt sind, die für die Republik Slowenien bindend sind, Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand (Rechtsberatung, Rechtsbeistand und sonstige Rechtsdienstleistungen oder Befreiung von den Verfahrenskosten).

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht entscheidet nur dann (ganz oder teilweise) im Sinne des zivilrechtlichen Antrags, wenn der Straftäter (in einem Urteil, in dem der Beklagte schuldig gesprochen wird) verurteilt wird. In anderen Fällen (in denen die Informationen aus dem Strafverfahren keine hinreichende Grundlage für ein Urteil oder ein Teilurteil bieten) wird der verletzten Partei empfohlen, in Bezug auf die gesamte Forderung oder einen Teil der Forderung Zivilklage zu erheben, da das Strafgericht die Klage nicht abweisen kann.

Selbst wenn das Gericht ein Urteil erlässt, in dem der Beklagte freigesprochen oder die Klage abgewiesen wird, oder wenn das Gericht eine Entscheidung erlässt, die zur Aussetzung des Verfahrens oder zu seiner Einstellung führt, weist das Gericht die verletzte Partei darauf hin, dass sie den zivilrechtlichen Antrag bei einem Zivilgericht stellen soll.

Wenn das Gericht feststellt, dass es keine Zuständigkeit in Strafverfahren hat, informiert es die verletzte Partei, dass sie das zuständige Gericht über ihre Zivilklage in dem Strafverfahren unterrichten kann. Dieses leitet dann entweder ein Verfahren ein oder führt das Verfahren fort.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Nein, da die verletzte Partei das Urteil lediglich in Bezug auf die Entscheidung des Gerichts über die Kosten des Strafverfahrens anfechten kann.

Die einzigen Ausnahmen sind die Fälle, in denen der Staatsanwalt die Strafverfolgung aus den Händen der verletzten Partei als Ankläger übernommen hat. Dann kann die verletzte Partei das Urteil in allen Aspekten anfechten, auch die Entscheidung in Zivilklagen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald die Entscheidung in Bezug auf den zivilrechtlichen Antrag rechtskräftig ist, kann die verletzte Partei beantragen, dass das erstinstanzliche Gericht eine beglaubigte Kopie der Entscheidung ausstellt, in der angegeben ist, dass die Entscheidung vollstreckbar ist.

Das Urteil ist vollstreckbar, wenn es rechtskräftig wurde und die Frist für eine freiwillige Zahlung verstrichen ist. Das zuständige Gericht vollstreckt das rechtskräftige Urteil, das einen vollstreckbaren Titel darstellt, gemäß den im Vollstreckungsverfahren anzuwendenden Bestimmungen. Basierend auf dem vollstreckbaren Titel (Urteil) wird dem zuständigen Bezirksgericht ein Vollstreckungsvorschlag unterbreitet, in dem die Mittel der Vollstreckung (z. B. Pfändung des Lohns, der Geldmittel auf einem Bankkonto, der beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenstände) angegeben sind.

In einem Gerichtsverfahren haben Ausländer (die keinen Wohnsitz in der Republik Slowenien haben) unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit oder unter den Bedingungen und in den Fällen, die in für die Republik Slowenien bindenden internationalen Verträgen festgelegt sind, Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.

Letzte Aktualisierung: 12/03/2019

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