Insolvenzregister

Slowakei

Diese Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister der Slowakei.

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Welche Informationen bietet das Insolvenzregister der Slowakei?

Das Insolvenzregister (Register úpadcov) ist ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung, das vom slowakischen Justizministerium betreut wird und über dessen Website zugänglich ist. Das Insolvenzregister enthält Informationen über Insolvenz-, Sanierungs- und Entschuldungsverfahren im Sinne von §10a (2) des Gesetzes Nr. 7/2005 über Insolvenz und Restrukturierung und zur Änderung einer Reihe anderer Gesetze in der zuletzt geänderten Fassung.

Folgende Daten stehen im Insolvenzregister zur Verfügung:

  1. Informationen über Verfahren nach dem Gesetz Nr. 7/2005 mit folgenden Angaben:
    1. Name des Gerichts
    2. Aktenzeichen des Verfahrens
    3. Vor- und Nachname des für das Verfahren zuständigen Richters
    4. Name des Antragstellers und des Schuldners
      4.1 bei einer natürlichen Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
      4.2 bei einer natürlichen Person, die als Unternehmer tätig ist: Firma, Vor- und Nachname, falls nicht mit der Firma identisch, Kennnummer oder sonstiger Identitätsnachweis, Geschäftssitz
      4.3 bei einer juristischen Person: Firma, Kennnummer oder sonstiger Identitätsnachweis und Satzungssitz
    5. Name des bestellten Verwalters oder Treuhänders
    6. Büroanschrift des bestellten Verwalters oder Treuhänders
    7. Tag der Anmeldung des Insolvenzverfahrens oder des Sanierungsverfahrens oder der Genehmigung des Schuldnerschutzes
    8. Tag der Insolvenzeröffnung, der Genehmigung der Sanierung oder der Feststellung eines Tilgungsplans
    9. Tag des Abschlusses des Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens
    10. Angabe, ob es sich bei der fraglichen Insolvenz um einen Fall von geringerer Relevanz handelt
    11. Angaben zu den angemeldeten Forderungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an ein Forderungsverzeichnis
    12. Angaben zu den nachträglich angemeldeten Forderungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an ein nachträgliches Forderungsverzeichnis
    13. Angaben zu dem vom Treuhänder erstellten Entwurf eines Tilgungsplans
    14. Angaben zum Schuldnervermögen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an eine Bestandsaufnahme der Insolvenzmasse
    15. Informationen zur Gläubigerversammlung und zum Gläubigerausschuss einschließlich Ort, Zeit und Gegenstand der Versammlung, Vor- und Nachname der Gläubiger, sofern es sich um natürliche Personen handelt, bzw. Firma bei juristischen Personen, Angaben dazu, ob der Gläubiger Mitglied des Gläubigerausschusses ist, Angaben zum Umfang der Stimmrechte des Gläubigers und Sitzungsprotokoll des Gläubigerausschusses
    16. Informationen zur Gläubigerversammlung im Fall eines Insolvenzverfahrens nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes unter Angabe von Ort, Zeit und Gegenstand der Gläubigerversammlung
    17. Verteilung des Erlöses
    18. Datum der Entlastung des Schuldners, falls die Insolvenz nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes eröffnet bzw. ein Tilgungsplan festgelegt wurde
    19. Information über die Bestellung eines Treuhänders mit Aufsichtsfunktion
    20. Information über den Verfahrensparteien auferlegte Fristen für die Vornahme von Verfahrenshandlungen nach Maßgabe des Insolvenzgesetzes
    21. Angabe dazu, ob es sich bei dem Insolvenzverfahren um ein Hauptinsolvenzverfahren, ein Sekundärinsolvenzverfahren oder ein Partikularverfahren auf der Grundlage besonderer Rechtsvorschriften handelt
    22. Angabe zu der Möglichkeit, auf der Grundlage besonderer Rechtsvorschriften einen Rechtsbehelf einzulegen
    23. Insolvenzquote gesicherter und ungesicherter Gläubiger in Verfahren nach Teil Zwei und Drei des Insolvenzgesetzes
    24. Insolvenzquote für Gläubiger in Verfahren nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes
  2. Verzeichnis der insolventen Parteien im Fall eines Insolvenzverfahrens und Verzeichnis der Schuldner im Fall eines Sanierungsverfahrens mit den Angaben unter 4 a)
  3. Verzeichnis der insolventen Parteien im Fall eines Insolvenzverfahrens nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes mit den Angaben unter 4 a)
  4. weitere Angaben zu den Verfahren nach dem Insolvenzgesetz, die im Handelsblatt (Obchodný vestník) veröffentlicht werden
  5. Informationen über die Leistungen des Verwalters

Ist die Einsichtnahme in das slowakische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, der Zugang zum Insolvenzregister und die Abfrage sind kostenlos.

Suche im slowakischen Insolvenzregister

Auf der Startseite des Insolvenzregisters gibt es ein Suchfeld, in dem direkt ein Suchtext eingegeben werden oder die Suche auf bestimmte Rubriken wie Verfahren, Verwalter, Vermögenswerte oder Dienstleistungen beschränkt werden kann.

Entstehungsgeschichte des slowakischen Insolvenzregisters

Das Register ist seit dem 7. Dezember 2015 voll funktionsfähig.

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Letzte Aktualisierung: 27/02/2023

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