Gerichtsorganisation

Die rechtsprechende Gewalt oder Judikative umfasst die Gesamtheit der Gerichte und rechtsprechenden Organe in einem Staat oder einer souveränen Organisation, wie z. B. der Europäischen Union (EU). Die wichtigste Aufgabe der Gerichte ist es, Streitigkeiten beizulegen und sicherzustellen, dass das Recht korrekt und kohärent angewendet wird.

Jeder Mitgliedstaat der EU und auch die Europäische Union selbst hat seine bzw. ihre eigene Gerichtsorganisation. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Gerichtsverfassung und die Verfahren in den Mitgliedstaaten informieren:

Wenn Sie Ihre Rechte bei Gericht geltend machen müssen, können Sie hier nachsehen, welches Gericht für Ihren Fall zuständig ist.

Die Aufgabe der Gerichte, das Recht anzuwenden, bringt es mit sich, dass sie dieses auch auslegen müssen. Durch neue Auslegungen schafft ihre Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung Richterrecht.

Zwar unterscheidet sich die Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten in ihren Einzelheiten erheblich, doch gibt es eine ganze Reihe gemeinsamer Rechtsgrundsätze, die für alle wie auch für die EU selbst gelten. Einer dieser gemeinsamen Grundsätze ist der, dass die Gerichte unparteiisch und unabhängig von der Exekutive (d. h. der vollziehenden Gewalt) und der Legislative (der gesetzgebenden Gewalt) sein müssen. Dieser Grundsatz der Unabhängigkeit der Judikative (rechtsprechenden Gewalt) ist einer der Werte, auf die sich die EU gründet, nämlich auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung von Freiheit, Gleichheit und Grundrechten. Er wird in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich genannt.

Letzte Aktualisierung: 06/10/2020

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