Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Über das Netz

England und Wales
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für den betreffenden Rechtskreis zuständig ist.

Die Kontaktstelle für England und Wales ist beim Justizministerium in London angesiedelt. Sie beschäftigt einen Mitarbeiter und kann sich in das EJN-Netz betreffenden Angelegenheiten auf eine Reihe anderer Kollegen stützen. Zusätzlich zu ihren Arbeiten im Rahmen des Netzes ist die Kontaktstelle noch mit anderen Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in England und Wales

In England und Wales gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden, an die sich die Kontaktstelle wenden kann.

Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zu anderen Ministerien, bei denen sie Rat und Auskunft in Angelegenheiten einholen kann, die in den Zuständigkeitsbereich des betreffenden Ministeriums fallen. Darüber hinaus arbeitet die Kontaktstelle eng mit Personen zusammen, die zum erweiterten Kreis des EJN-Netzes in England und Wales zählen, insbesondere mit Richtern, die über Fachkenntnisse auf bestimmten Rechtsgebieten verfügen oder für die internationale Zusammenarbeit zuständig sind wie der Leiter des Amts für internationales Familienrecht und der Senior Master, der als oberster Richter für die EU-Verordnungen über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme zuständig ist.

Alle Mitglieder des erweiterten EJN-Netzes und des informellen interministeriellen Netzes können per E-Mail kontaktiert werden. Den Beschäftigten im Justizministerium und im Gerichtsdienst steht ein Intranet zur Verfügung, das sie zur Verbreitung von EJN-Informationen nutzen können. Auch Richter können per E-Mail kontaktiert werden. Informationen über das EJN-Netz sind auch im Justiz-Intranet für England und Wales verfügbar.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes Experten aus Politik, Verwaltung oder Justiz konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Die Kontaktstelle ist im Ausschuss für Internationales Familienrecht (International Family Law Committee) vertreten, dem ranghohe Familienrichter, Rechtsanwälte, Juristen und die zentralen Behörden für England und Wales angehören. Der Ausschuss tritt vierteljährlich zusammen und tauscht sich über die jüngsten Entwicklungen im EU-Recht und die Aktivitäten des EJN-Netzes aus. Die Kontaktstelle nimmt mitunter auch an Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Internationales Privatrecht (Lord Chancellor’s Advisory Committee on Private International Law) teil. Dieser Ausschuss, dem hochrangige Richter und Wissenschaftler angehören, berät den Justizminister zu EU-Vorschlägen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.

Die Kontaktstelle unterhält darüber hinaus regelmäßige Kontakte zu den Berufsvertretungen der Rechtsanwälte (barristers und solicitors) in England und Wales (Bar Council und Law Society of England and Wales) sowie zum UK-Vertreter im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, der für das gesamte Vereinigte Königreich zuständig ist. Auch mit den britischen Kontaktpersonen von SOLVIT haben Treffen stattgefunden.

Bereitstellung von Informationen

In England und Wales gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt, unter anderem wie oben erwähnt über das Justiz-Intranet. Die Kontaktstelle hat unter anderem auf der Website des Gerichtsdienstes Hinweise für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht, wie sie im Ausland Forderungen geltend machen können oder auf Forderungen aus dem Ausland reagieren können, insbesondere im Zusammenhang mit den EU-Verordnungen zum Europäischen Vollstreckungstitel, zum Europäischen Zahlungsbefehl und zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen. Die Kontaktstelle hat auch mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren im Vereinigten Königreich zusammengearbeitet, das einen Leitfaden zur europäischen Verordnung für geringfügige Forderungen herausgegeben hat. Sitzungen und Konferenzen sowie einschlägige Veröffentlichungen werden zum Anlass genommen, um das EJN und das E-Justiz-Portal bekanntzumachen.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.