Europäisches Unternehmensregister

In diesem Abschnitt wird kurz die Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern auf europäischer Ebene umrissen.

Verknüpfung der Unternehmensregister auf europäischer Ebene

Ab Juni 2017 sind die Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten miteinander vernetzt.

Das bedeutet, über das Register können

  • Informationen abgefragt werden über Unternehmen, die in den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert sind;
  • Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen ausgetauscht werden.

Das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System - BRIS) ist eine gemeinsame Initiative der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2017/1132/EU

Verordnung (EU) 2015/884

Letzte Aktualisierung: 06/10/2020

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