Entschädigung der Opfer von Straftaten

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Entschädigung der Opfer von Straftaten


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Sprachen für die Übermittlung von Anträgen

Die Entschädigungsstelle für Opfer von Straftaten (Erstatningsnævnet) nimmt Anträge in dänischer oder englischer Sprache entgegen.

Dänemark hat mit den anderen nordischen Ländern Finnland, Island, Norwegen und Schweden eine Sprachenregelung vereinbart, wonach die Staatsangehörigen dieser Länder in einem anderen nordischen Land ihre eigene Sprache verwenden dürfen. Diese Sprachenregelung gilt für Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch und Schwedisch.

Formblätter für den Antrag auf Entschädigung

Auf der Website der Entschädigungsstelle stehen diverse Formulare – auch das Antragsformular – in dänischer und englischer Sprache zur Verfügung (http://www.erstatningsnaevnet.dk/ unter dem Reiter „selvbetjening‟ (Selbstbedienung)).

Letzte Aktualisierung: 03/08/2023

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