Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

Polsko

Obsah zajišťuje
Polsko

Einleitung

Die Gebühren in Zivilverfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen vom 28. Juli 2005 (Journal) geregelt. (Gesetzblatt 2014, 1025). Grundsätzlich ist eine Gebühr für jede eingereichte Forderung zu entrichten, einschließlich der im Rahmen eines Verfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens eingereichten Forderungen. ENZ). Nach polnischem Recht kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden, und zwar nach den Bestimmungen des oben genannten Gesetzes (Titel IV – Befreiung von den Gerichtsgebühren).

Welche Gebühren fallen an?

Im Falle des Europäischen Zahlungsbefehls gilt eine Pauschalgebühr auf der Grundlage des Streitwerts und eine relative Gebühr für den Streitwert von mehr als 20 000 PLN.

Wie viel muss ich zahlen?

Bei einem Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls wird die Gebühr auf der Grundlage des Streitwerts und je nach geltendem Betrag wie folgt festgesetzt:

  1. bis zu 500 PLN – in Höhe von 30 PLN;
  2. mehr als 500 bis 1 500 PLN – in Höhe von 100 PLN;
  3. mehr als 1500 bis 4 000 PLN – in Höhe von 200 PLN;
  4. mehr als 4 000 PLN bis 7 500 PLN – in Höhe von 400 PLN;
  5. mehr als 7500 bis 10 000 PLN – 500 PLN;
  6. mehr als 10 000 PLN bis 15 000 PLN – in Höhe von 750 PLN;
  7. mehr als 15 000 PLN bis 20 000 PLN – in Höhe von 1 000 PLN.

In Fällen, in denen es um Eigentumsrechte geht, der Wert des Streitgegenstands oder des Streitgegenstands 20 000 PLN übersteigt, wird auf das Schriftstück eine relative Gebühr von 5 % dieses Wertes, höchstens jedoch 200 000 PLN, erhoben.

Im Falle der Beilegung des Mahnverfahrens wird die Hälfte des Gebührenbetrags fällig.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Gemäß Art. 126 Abs.2Nr. 1 der Zivilprozessordnung vom 17. November 1964 (Gesetzblatt) (Gesetzblatt Nr. 43, Pos. 269 in der geänderten Fassung) – k. S. c. – wird das Gericht aufgrund des Schreibens, auf das die fällige Gebühr nicht entrichtet wurde, nicht tätig. Das bedeutet, die Gebühr ist zu entrichten, wenn ein Verfahrensschriftstück (Klageschrift) beim zuständigen Gericht eingereicht wird, oder es muss ein Antrag auf Befreiung von den Verfahrenskosten gestellt werden.

Die verfahrensrechtlichen Folgen der Nichtzahlung eines Schriftstücks sind u. a. in den Artikeln 130 und 130 derZivilprozessordnung geregelt.

Kann das Verfahrensschriftstück (die Klageschrift) aufgrund der Nichtzahlung der Gebühr nicht bearbeitet werden, fordert der vorsitzende Richter gemäß Artikel 130 der Zivilprozessordnung die Partei auf, die Zahlung innerhalb einer Woche zu leisten; andernfalls wird das Verfahrensschriftstück zurückgesandt. Wurde das Verfahrensschriftstück von einer im Ausland lebenden Person eingereicht, die keinen Vertreter in Polen hat, setzt der vorsitzende Richter eine Frist für die Zahlung der Gebühr fest, die nicht kürzer sein darf als ein Monat. Wird die Gebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen, so wird das Verfahrensschriftstück an die Partei zurückgesandt. Wird die Gebühr innerhalb der angegebenen Frist beglichen, so beginnt die Rechtswirkung des Verfahrensschriftstücks mit dem Tag seiner Einreichung.

Nach Art. 130 Abs.2der Zivilprozessordnung ist ein von einem Rechtsanwalt, Rechtsanwalt oder Patentanwalt eingereichtes Schriftstück, das nicht ordnungsgemäß bezahlt worden ist, ohne Zahlungsaufforderung zurückzusenden, wenn für es eine Gebühr in Höhe eines festen oder relativen Betrags erhoben wird, der sich nach dem von der Partei angegebenen Betrag des Streitgegenstands errechnet. Wird die Gebühr für das Verfahrensschriftstück allerdings innerhalb einer Woche nach Zustellung des Rücksendebescheids beglichen, so beginnt die Rechtswirkung des Schriftstücks mit dem Tag seiner Einreichung.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Die Art und Weise der Zahlung von Gerichtsgebühren in Zivilsachen ist in der Verordnung vom 21. März 2016 über die Modalitäten der Zahlung von Gerichtsgebühren in Zivilsachen (Gesetzblatt Nr. 2023.923, Bd.) geregelt, mit der das oben genannte Gerichtskostengesetz umgesetzt wird.

Gerichtsgebühren in Zivilsachen können in bar auf das laufende Konto des zuständigen Gerichts überwiesen werden (die Kontoinformationen können direkt bei dem Gericht, auf der Website des Gerichts oder auf der Website des Justizministeriums) direkt bei der Gerichtszahlstelle oder in Form von Gerichtsgebührenstempeln bei der Gerichtszahlstelle abgerufen werden.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Sobald die Gebühren entrichtet und etwaige Unregelmäßigkeiten behoben sind, erlässt das Gericht einen Europäischen Zahlungsbefehl.

Letzte Aktualisierung: 10/07/2023

Dies ist eine maschinelle Übersetzung des Inhalts. Der Urheber dieser Seite übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Qualität dieses maschinell übersetzten Texts.