Familienmediation

Schweden
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Familienmediation

Im schwedischen Recht wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass einvernehmliche Lösungen für Kinder das Beste sind. Entsprechend wurden die Rechtsvorschriften so gestaltet, dass zunächst versucht werden muss, die Eltern in Fragen, die ihre Kinder betreffen, zu einer Einigung zu bewegen.

Ansprechpartner

Den Sozialen Diensten kommt besondere Verantwortung zu. Unter anderem müssen sie den Eltern ein Gesprächsangebot (samarbetssamtal) machen. Das Gespräch soll den Eltern helfen, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen (siehe Einigungsgespräch). Wenn die Eltern sich verständigen können, kann die gemeinsam gefundene Lösung in eine Vereinbarung aufgenommen werden, die vom Sozialen Dienst genehmigt werden muss. Auch die Gerichte müssen zunächst auf eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eltern hinwirken. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können die Gerichte ein Gespräch zwischen den Parteien unter Leitung des Sozialdienstes oder eine Mediation (medling) anordnen.

In welchen Bereichen sind Mediationsverfahren möglich bzw. am häufigsten?

Eine Mediation in einer vor Gericht anhängigen Familiensache sollte immer dann genutzt werden, wenn beispielsweise das unter Leitung des Sozialdienstes geführte Gespräch nicht zum Erfolg geführt hat, aber weiterhin für möglich gehalten wird, dass sich die Eltern in den ihre Kinder betreffenden Fragen einigen werden.

Sind bestimmte Regeln zu beachten?

Die Gerichte entscheiden, wer als Mediator benannt wird. Für die Anordnung einer Mediation ist die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich. Für einen Mediator kann es jedoch schwierig sein, seiner Aufgabe nachzukommen, wenn ein Elternteil die Benennung eines Mediators ausdrücklich ablehnt. Der Mediator entscheidet in Abstimmung mit dem Gericht, wie die Mediation durchgeführt wird. Es besteht kein Verhaltenskodex oder eine ähnliche Regelung für Mediatoren.

Ausbildung und Informationen

Eine nationale Einrichtung zur Ausbildung von Mediatoren gibt es in Schweden nicht.

Was kostet eine Mediation?

Mediatoren haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Zeitaufwands und der entstandenen Aufwendungen. Diese Vergütung wird vom Staat gezahlt.

Letzte Aktualisierung: 25/01/2017

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