Familienmediation

Slowenien
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

In Slowenien sind Mediationsverfahren durch das Gesetz über Mediationsverfahren in Zivil- und Handelssachen (Zakon o mediaciji v civilnih in gospodarskih zadevah – ZMCGZ; Uradni list RS (Amtsblatt der Slowenischen Republik); UL RS Nr. 56/08) geregelt. Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes regelt die Mediation bei familienrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ansprüchen, über die sich die Parteien nach freiem Ermessen verständigen können. Für Beziehungen innerhalb der Familie gilt zudem das Gesetz über die alternative Beilegung von Rechtsstreitigkeiten (Zakon o alternativnem reševanju sodnih sporov – ZARSS; UL RS Nrn. 97/09 und 40/12 - ZUJF). Nach diesem Gesetz muss ein Gericht bei Rechtsstreitigkeiten eine Mediation zwischen den Parteien ermöglichen.

Nach Artikel 22 Absatz 1 des ZARSS sind Mediationsverfahren bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen Eltern und Kindern kostenlos. Die Vergütung und die Fahrtkosten der Mediatoren werden vollständig vom Gericht übernommen. Den Parteien entstehen keinerlei Kosten. Dies gilt auch dann, wenn in einer Mediation Streitigkeiten im Zusammenhang mit Eltern-Kind-Beziehungen zusammen mit Vermögensangelegenheiten zwischen Ehepartnern beigelegt werden.

Gemäß Artikel 2 der Regelung für Mediatoren in gerichtlichen Mediationsprogrammen (Pravilnik o mediatorjih v programih sodišč; UL RS Nrn. 22/10 und 35/13) entscheidet das Gericht, das die Liste der Mediatoren gemäß dem ZARSS führt, entsprechend den Erfordernissen der Mediationsprogramms darüber, wie viele Mediatoren in einer Region höchstens in die Liste aufgenommen werden. Bei Mediationsverfahren im Zusammenhang mit familienrechtlichen Streitigkeiten muss das Gericht hinsichtlich der Anzahl der in der Liste geführten Mediatoren berücksichtigen, dass Mediationsverfahren im Zusammenhang mit Eltern-Kind-Beziehungen auch von zwei Mediatoren geführt werden können, von denen einer ein Rechtsanwalt sein und der andere nachweislich über Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Psychologie oder in einem ähnlichen Bereich verfügen muss.

Die slowenischen Gesetze enthalten keine sonstigen Regelungen zur Familienmediation. Im neuen Familiengesetz soll die Familienmediation eingehender geregelt werden.

Die Liste der Mediatoren für die einzelnen Gebiete und Gerichte ist über die Website der jeweiligen Gerichte sowie die Website des Justizministeriums einsehbar, das auch das Zentralregister der Mediatoren führt, die an den gerichtlichen Mediationsprogrammen nach Maßgabe des ZARSS beteiligt sind.

Weitere Informationen:

Allgemeine Informationen zur Mediation (für Slowenien existiert kein eigener Link zur Mediation in Familiensachen)

Zentralregister der Mediatoren

Letzte Aktualisierung: 23/03/2018

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