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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
1. Verfahren für die Berichtigung und den Widerruf (Artikel 10 Absatz 2)
Die tschechischen Bezirksgerichte (okresní soudy) verfahren gemäß § 167 des Gesetzes Nr. 99/1963 (Zivilprozessordnung) in der geänderten Fassung.
2. Überprüfungsverfahren (Artikel 19 Absatz 1)
Die tschechischen Bezirksgerichte (okresní soudy) verfahren gemäß § 58 und §§ 201 - 243g des Gesetzes Nr. 99/1963 (Zivilprozessordnung) in der geänderten Fassung.
3. Zugelassene Sprachen (Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c)
Tschechisch
4. Zur Bestätigung von öffentlichen Urkunden bestimmte Behörden (Art. 25)
Bezirksgerichte (okresní soudy).
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.