Gerichtsübersetzer/-dolmetscher

Ungarn

Ungarn verfügt über keine zentrale Datenbank für Rechtsübersetzer und Gerichtsdolmetscher.

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Wie finde ich in Ungarn einen Übersetzer oder Dolmetscher?

Professionelle oder mit einem anderen arbeitsrechtlichen Status gegen Entgelt angebotene Übersetzungs- und Dolmetschleistungen können prinzipiell von Personen erbracht werden, die über eine Übersetzer- oder Dolmetscherqualifikation verfügen.

Beglaubigte Übersetzungen, beglaubigte Abschriften von in ausländischer Sprache verfassten Dokumenten und die Beglaubigung bereits angefertigter Übersetzungen darf mit Ausnahme der unten genannten Fälle nur das Ungarische Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro (Országos Fordító és Fordításhitelesítő Iroda Zrt. - OFFI) erstellen.

Nach Maßgabe des Gesetzes XLI aus dem Jahr 1991 über das Notariatswesen (a közjegyzőkről szóló 1991. évi XLI. törvény) dürfen zur Erstellung von Urkunden in einer Fremdsprache befugte Notare beglaubigte Übersetzungen von Schriftstücken anfertigen, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen, und überdies Übersetzungen in ausgewählten Sprachen beglaubigen. In einer Klausel am Ende der betreffenden Übersetzung wird notariell beglaubigt, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt.

Konsularische Vertretungen können nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften und internationalen Verträge beglaubigte Abschriften und Beglaubigungen fremdsprachlicher Schriftstücke erstellen.

Beglaubigte Übersetzungen von Auszügen aus dem Unternehmensregister sowie von Unternehmensdaten und Firmenunterlagen, die ins Unternehmensregister aufzunehmen sind, in eine EU-Amtssprache der Wahl des jeweiligen Unternehmens können auch von Personen angefertigt werden, die über eine Übersetzer- oder Lektorqualifikation verfügen.

Bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden mit Sitz in Budapest werden die Dolmetschaufgaben vom OFFI wahrgenommen. Kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden mit anderem Sitz als Budapest für einen Dolmetscheinsatz kein qualifizierter Dolmetscher oder keine sonstige geeignete Person bestellt werden, so muss das OFFI die entsprechenden Dolmetschaufgaben wahrnehmen.

Link und Adresse zum Thema

Ungarisches Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro (OFFI)

Adresse: Bajza utca 52, 1062 Budapest

Letzte Aktualisierung: 06/04/2017

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