Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Nordirland

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Nordirland

Nationale Gerichte

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Bürgerbeauftragter

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Sonstige

Nationale Gerichte

1. Her Majesty's Courts & Tribunals Service (Gerichtsverwaltungsbehörde)

Her Majesty's Courts & Tribunals Service ist für die Verwaltung der Straf-, Zivil- und Familiengerichte in England und Wales und der nicht dezentralisierten Gerichte in Schottland und Nordirland zuständig. Die Gerichtsverwaltungsbehörde sorgt für ein von einer unabhängigen Justiz verantwortetes wirksames, leistungsfähiges und faires Justizsystem.

Sie soll gewährleisten, dass alle Bürger ihrem jeweiligen Bedarf gemäß zeitnahen Zugang zur Justiz bekommen, ob als Angeklagte, Opfer oder Zeugen einer Straftat, verschuldete Verbraucher, in ihrem Wohl gefährdete Kinder, Unternehmen in Handelsstreitigkeiten oder als Einzelpersonen, die ihre Arbeitnehmerrechte geltend machen oder einen Rechtsbehelf gegen behördliche Entscheidungen einlegen.

Informationen dazu, an welche Gerichte („courts“) Sie sich wenden können, finden Sie auf folgender Website: http://www.justice.gov.uk/global/contacts/hmcts/courts/index.htm

Informationen dazu, an welche Gerichte („tribunals“) Sie sich wenden können, finden Sie auf folgender Website: http://www.justice.gov.uk/global/contacts/hmcts/tribunals/index.htm

2. Northern Ireland Courts and Tribunals Service – NICTS (Nordirische Gerichtsverwaltungsbehörde)

Die Nordirische Gerichtsverwaltungsbehörde ist eine Agentur des nordirischen Justizministeriums. Sie leistet administrative Unterstützung für die nordirischen „courts“: für den Court of Appeal (Rechtsmittelinstanz für Strafsachen des Crown Court und für Zivilsachen des High Court), den High Court (Zivilsachen mit höherem Streitwert und Berufungsinstanz für Strafsachen), den Crown Court (schwere Straftaten), die County Courts (Grafschaftsgerichte), die Magistrates’ Courts (Ordnungswidrigkeiten und bestimmte Zivilsachen) und die Coroner’s Courts (Untersuchung unnatürlicher Todesfälle). Ferner leistet sie verwaltungstechnische Unterstützung für die „tribunals“ und vollstreckt rechtskräftige Urteile der Zivilgerichte mithilfe des Enforcement of Judgments Office (Vollstreckungsamt).

Website: https://www.justice-ni.gov.uk/topics/courts-and-tribunals

Kontakt: http://www.courtsni.gov.uk/en-GB/ContactDetails/

Weitere Informationen

Zivilverfahren

Die Verfahren in Nordirland sind denen in England und Wales recht ähnlich. Die Einleitung eines Verfahrens vor dem High Court erfolgt mittels einer Klageschrift. Bei den County Courts werden Verfahren durch ein als „civil bill“ bezeichnetes Dokument oder eine Bagatellklageschrift eingeleitet. Diese Dokumente sind dem Beklagten zuzustellen, der berechtigt ist, sich gegen die Klage zu verteidigen.Die Urteile der Zivilgerichte sind im Rahmen eines vom Enforcement of Judgments Office (Vollstreckungsamt) verwalteten zentralisierten Verfahrens vollstreckbar.

Beratungs-/Prozesskostenhilfe

  1. In allen drei Gerichtsbarkeiten des Vereinigten Königreichs besteht eine umfassende Regelung, nach der eine Person, die eine Rechtsberatung oder eine Prozessvertretung benötigt, finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten kann. Diese Regelungen werden als „Beratungs-/Prozesskostenhilfe“ bezeichnet und sind für die Verwirklichung der gesetzlichen Rechte jedes Einzelnen von grundlegender Bedeutung. Die Beratungs-/Prozesskostenhilfe richtet sich an Bürger mit niedrigem bzw. geringem Einkommen und kann unentgeltlich oder mit einer finanziellen Eigenbeteiligung des jeweils Betroffenen gewährt werden. Wird Beratungs-/Prozesskostenhilfe gewährt, so wird der Prozess wie üblich geführt, außer dass zwischen dem Betroffenen und seinem Anwalt kein Geld fließt: sämtliche Zahlungen erfolgen durch den Fonds für Beratungs-/Prozesskostenhilfe.
  2. In Nordirland fällt die Leistung von Beratungs-/Prozesskostenhilfe in die Zuständigkeit der Northern Ireland Legal Services Commission (Nordirische Kommission für Rechtsdienste). Der Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe wird bei den meisten Arten von Zivil- und Strafsachen im Rahmen einer Bedürftigkeits- sowie einer Begründetheitsprüfung festgestellt.
  3. Ist jemand der Auffassung, dass seine Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sind, und beabsichtigt er, seine Rechtssache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, steht ihm eine Reihe von Regelungen für die Rechtsberatung und juristische Unterstützung zur Verfügung. Nach der Rechtsberatungsregelung kann sich ein Beschwerdeführer von einem erfahrenen Anwalt oder Rechtsberater bei der Einreichung seiner Beschwerde unterstützen lassen. Lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg seine Beschwerde zu, kann der Beschwerdeführer finanzielle Unterstützung direkt aus Straßburg erhalten. Über seine Anspruchsberechtigung wird danach entschieden, ob der Beschwerdeführer nach den nationalen Kriterien Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätte.
  4. In einer Reihe von städtischen Gebieten bieten Law Centres (Rechtszentren) Rechtsberatung und Prozessvertretung an, die je nach Bedürftigkeit unter Umständen auch unentgeltlich sind. Diese Rechtszentren, die aus unterschiedlichen Quellen finanziert werden, häufig auch von den Kommunalverwaltungen, beschäftigen für gewöhnlich hauptamtliche Rechtsanwälte; viele verfügen aber auch über Sozialarbeiter. Einen Großteil ihrer Arbeitszeit verwenden sie auf Bereiche wie Wohnungswesen, Beschäftigung, soziale Sicherheit und Einwanderungsprobleme. Unentgeltliche Beratung wird auch in Citizens Advice Bureaux (Bürgerberatungsstellen), Verbraucher- und Wohnungsberatungszentren und in Fachberatungszentren geboten, die von verschiedenen Freiwilligenorganisationen betrieben werden. Das Refugee Legal Centre (Rechtszentrum für Flüchtlinge) und der Immigration Advisory Service (Beratungsdienst für Einwanderer), die beide öffentliche Finanzmittel erhalten, bieten Asylsuchenden unentgeltliche Beratung und Unterstützung an, wobei der Immigration Advisory Service auch noch unentgeltliche Beratung und Unterstützung für Personen bereitstellt, die in Einwanderungsangelegenheiten einen ihnen zustehenden Rechtsbehelf in Anspruch nehmen können.

Opfer von Straftaten

  1. Die Gerichte können einem Straftäter mit dessen Verurteilung auferlegen, dem Opfer Schadensersatz für Verletzungen, Verluste oder Schäden zu zahlen, die er mit seiner Straftat verursacht hat. In England und Wales sind die Gerichte verpflichtet, in jedem einschlägigen Fall die jeweilige Entschädigung mit zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu begründen, warum keine Entschädigung zugesprochen wurde. Die Entschädigung des Opfers muss Vorrang vor einer etwaigen Geldstrafe haben, wenn das Gericht beides in Erwägung zieht. Damit genießt die Einziehung von als Schadensersatz zugesprochenen Beträgen auch Vorrang vor der Einziehung von Geldstrafen.
  2. Lehnt der Crown Prosecution Service (Staatsanwaltschaft) eine strafrechtliche Verfolgung ab, können die Opfer in England und Wales die Strafverfolgung im Privatklageverfahren selbst betreiben, tun dies in der Praxis aber nur selten. Opfer können auch vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz klagen. Das gerichtliche Verfahren wurde vereinfacht, damit auch Personen ohne Rechtskenntnisse Bagatellklagen auf Ersatz von Verlusten oder Schäden mit geringem Streitwert erheben können.
  3. Ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit können die Opfer, die infolge einer Gewalttat in England, Wales oder Schottland einen Schaden erlitten haben, staatliche Entschädigung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen des Criminal Injuries Compensation Scheme (Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten) beantragen. Die Entschädigung beruht auf einem Tarif von Standardentschädigungsbeträgen. Die Höhe der Entschädigungsleistungen reicht von 1000 GBP bis zu einem Höchstbetrag von 500 000 GBP für schwerstgeschädigte Opfer.
  4. Für Nordirland gelten eigene Regelungen, nach denen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln für Personenschädigungen infolge von Gewalttaten und für vorsätzliche Sachbeschädigungen, einschließlich des daraus resultierenden entgangenen Gewinns, gezahlt werden kann.
  5. Im Vereinigten Königreich gibt es drei Organisationen, die den Opfern von Straftaten allgemeine Unterstützung gewähren: „Victim Support“ für England und Wales, „Victim Support Scotland“ und „Victim Support Northern Ireland“, die alle drei öffentliche Finanzmittel erhalten.
  6. Im Juni 1996 veröffentlichte die Regierung eine neue Victims Charter (Opfer-Charta), die dann im Rahmen des Victims Code of Practice (Opfer-Verfahrenskodex) im April 2006 Gesetzesrang erhielt. Die Opfer haben jetzt einen Rechtsanspruch auf eine hohe Dienstqualität seitens der Organe der Strafrechtspflege. Der Kodex enthält auch Hinweise zu Beschwerdemöglichkeiten für Opfer, denen keine hohe Dienstqualität zuteilwurde. Mit der Einführung der Witness Charter (Zeugen-Charta) wurde auch den Zeugen ein ähnliches, wenn auch nicht gesetzlich geregeltes Paket von Leistungsstandards an die Hand gegeben. In Nordirland wurde ein eigener Code of Practice for victims of crime (Verfahrenskodex für Opfer von Straftaten) veröffentlicht, der die Leistungsstandards festlegt, die den Opfern bei ihren Kontakten mit dem nordirischen System der Strafrechtspflege zuteilwerden müssen, und Hinweise zu ihren jeweiligen Beschwerdemöglichkeiten enthält. Alle Opfer angezeigter Straftaten erhalten das Merkblatt „Victims of crime“ (Opfer von Straftaten), das praktische Ratschläge dazu enthält, was nach einer Straftat zu tun ist. Es erklärt in einfachen Worten die polizeilichen und die gerichtlichen Verfahrenswege, wie man Entschädigungsleistungen beantragt und was an weiteren Hilfen angeboten wird.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Northern Ireland Human Rights Commission – NIHRC (Nordirische Menschenrechtskommission)

Die Nordirische Menschenrechtskommission ist eine nationale Menschenrechtsinstitution, die bei den Vereinten Nationen mit dem A-Status akkreditiert ist. Die NIHRC wird zwar vom Vereinigten Königreich finanziert, ist jedoch eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die in vollem Einklang mit den „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen arbeitet.

Sie soll sicherstellen, dass die Regierung und andere öffentliche Einrichtungen die Rechte aller Menschen in Nordirland achten. Außerdem hilft sie den Menschen, ihre Menschenrechte zu kennen und zu verstehen, und erklärt ihnen, was sie im Falle der Verweigerung oder Verletzung ihrer Rechte unternehmen können.

Kontakt:

Temple Court
39 North Street
Belfast
Northern Ireland
BT1 1NA
Tel.: +44 (0)28 9024 3987
E-Mail: information@nihrc.org
Website: http://www.nihrc.org/

Bürgerbeauftragter

Parliamentary and Health Service Ombudsman (Bürgerbeauftragter des Parlaments und des Gesundheitsdienstes)

Dieser Bürgerbeauftragte wurde vom Parlament eingesetzt, um sowohl einzelne Bürger als auch die Öffentlichkeit zu unterstützen.

Seine Aufgabe besteht darin, Beschwerden nachzugehen, etwa wenn jemand unfair behandelt wurde oder ungenügende Leistungen von Behörden und anderen öffentlichen Organisationen oder dem National Health Service (NHS, Nationaler Gesundheitsdienst) in England erhalten hat. Seine Befugnisse sind gesetzlich geregelt, und seine Leistungen sind für alle kostenlos.

Kontakt:

Parliamentary and Health Service Ombudsman
Millbank Tower
Millbank
London
SW1P 4QP
Website: https://www.ombudsman.org.uk/

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Bürgerbeauftragter für Kinderrechtsfragen

Northern Ireland Commissioner for Children and Young People (Nordirischer Kinder- und Jugendbeauftragter)

Das Amt des Kinder- und Jugendbeauftragten ist eine nicht in die staatliche Verwaltung eingegliederte öffentliche Einrichtung (Non-Departmental Public Body – NDPB), die im Oktober 2003 gegründet wurde.

Kinder- und Jugendbeauftragte ist derzeit Koulla Yiasouma. Ihr Auftrag besteht darin, die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen in Nordirland zu schützen und zu fördern. Dabei berücksichtigt die Beauftragte insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

Für die Finanzierung ist das nordirische Ministerium für kommunale Angelegenheiten (Department for Communities) zuständig.

Kontakt:

NICCY
Equality House
7-9 Shaftesbury Square
Belfast
Northern Ireland BT2 7DP
Tel.: 028 9031 1616
E-Mail: info@niccy.org
Website: http://www.niccy.org/

Commissioner for Older People (Beauftragter für ältere Menschen)

Das Amt des Beauftragten für ältere Menschen ist eine nicht in die staatliche Verwaltung eingegliederte öffentliche Einrichtung (Non-Departmental Public Body – NDPB), die im November 2011 gegründet wurde. Beauftragter für ältere Menschen ist derzeit Eddie Lynch. Sein Auftrag besteht darin, die Interessen älterer Menschen in Nordirland zu schützen und zu fördern.

Kontakt:

COPNI
Equality House
7-9 Shaftesbury Square
Belfast
Northern Ireland BT2 7DP
Tel.: 028 9089 0892
E-Mail: info@copni.org
Website: http://www.copni.org/

Equality Body (Gleichstellungsstelle)

Gleichstellungskommission für Nordirland

Kontakt:

Equality House
7-9 Shaftesbury Square
Belfast
Northern Ireland BT2 7DP
Tel.: 028 90 500 600
E-Mail: information@equalityni.org
Website: http://www.equalityni.org/

Die Gleichstellungskommission für Nordirland ist eine nicht in die staatliche Verwaltung eingegliederte öffentliche Einrichtung (Non-Departmental Public Body – NDPB), die mit dem Nordirlandgesetz von 1998 (Northern Ireland Act 1998) gegründet wurde. Ihre Befugnisse und Aufgaben ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, die in den letzten Jahrzehnten verabschiedet wurden und die Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen des Alters, einer Behinderung, der Rasse, der Religion oder der Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung gewährleisten sollen. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Nordirlandgesetz von 1998. Sie betreffen die Gleichbehandlung und die Pflege guter Beziehungen, zu denen die Behörden gesetzlich verpflichtet sind.

Für die Finanzierung ist das nordirische Exekutivbüro (Executive Office) zuständig.

Datenschutzbehörde

1. Information Commissioner (Datenschutzbeauftragter)

Das Amt des Datenschutzbeauftragten ist die unabhängige Datenschutzbehörde des Vereinigten Königreichs. Es hat die Aufgabe, die Informationsrechte im öffentlichen Interesse zu wahren, indem es sich für Offenheit vonseiten öffentlicher Stellen und Datenschutz für den einzelnen Bürger einsetzt.

Kontakt:

Information Commissioner's Office
Wycliffe House
Water Lane
Wilmslow
Cheshire SK9 5AF
Tel.: 0303 123 1113 (oder 01625 545745, wenn Sie keine „03“-Nummer anrufen möchten, bzw. +44 1625 545745, wenn Sie aus dem Ausland anrufen).
Website: https://ico.org.uk/

2. Information Commissioner – Regional office (Datenschutzbeauftragter – Regionalbüro)

Nordirland

Information Commissioner's Office – Northern Ireland
3rd floor, 14 Cromac Place
Belfast
Northern Ireland BT7 2JB
Tel.: 028 9026 9380
E-Mail: ni@ico.org.uk

Sonstige

1. WEBSITE – Directgov

Amtliche Website der Regierung des Vereinigten Königreichs für die Bürger des Vereinigten Königreichs

Website: http://www.gov.uk/

2. Citizens Advice Service (Bürgerberatungsdienst)

Der Bürgerberatungsdienst hilft Bürgern bei der Lösung ihrer Rechts-, Geld- und sonstigen Probleme, indem er unentgeltliche, unabhängige und vertrauliche Beratung anbietet und Einfluss auf Entscheidungsträger nimmt.

Website: http://www.citizensadvice.org.uk/

3. Northern Ireland Legal Services Commission (Nordirische Kommission für Rechtsdienste)

Die Nordirische Kommission für Rechtsdienste („Kommission“) ist eine nicht in die staatliche Verwaltung eingegliederte öffentliche Einrichtung (Non-Departmental Public Body – NDPB) des nordirischen Justizministeriums (Department of Justice – DOJ), die durch die nordirische Verordnung über den Zugang zur Justiz (Access to Justice (Northern Ireland) Order 2003) geschaffen wurde. Justizminister David Ford hat angekündigt, die Zuständigkeiten der Kommission im Herbst 2014 auf eine Exekutivagentur innerhalb des Ministeriums zu übertragen. Der Name der neuen Organisation lautet Legal Services Agency Northern Ireland (Nordirische Agentur für Rechtsdienste). Während sich an der Erbringung der Dienstleistungen grundsätzlich nichts ändert, wird die Übertragung zu erheblichen Verbesserungen in der Verwaltung sowie zu einer effizienteren Arbeitsweise führen.

Die Aufgabe der Kommission besteht darin, die Bereitstellung von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Rechtsdiensten im Rahmen der gesetzlich geregelten Beratungs-/Prozesskostenhilfe zu verwalten. Anhand der gesetzlichen Kriterien wird geprüft, ob jemand einen Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe in Zivilsachen hat. Wenn ein solcher Anspruch besteht, werden den Anwälten die erbrachten Rechtsdienste vergütet. Während die Justiz für die Gewährung von Beratungs-/Prozesskostenhilfe in Strafsachen zuständig ist, vergütet die Kommission auch die erbrachten entsprechenden Rechtsdienste. Neben der Verwaltung der Beratungs-/Prozesskostenhilfe liefert die Kommission dem Justizministerium Informationen und Anregungen für die geplante Reform der Beratungs-/Prozesskostenhilfe.

Kontakt:

The Northern Ireland Legal Services Commission
2nd Floor,
Waterfront Plaza,
8 Laganbank Road,
Mays Meadow,
Belfast,
Northern Ireland BT1 3BN
Tel.: +44 (0)28 9040 8888
Website: http://www.nilsc.org.uk/

Die Kommission hat die Aufgabe, durch Bereitstellung von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Rechtsdiensten einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu den Gerichten Nordirlands zu ermöglichen.

Sie verfolgt dabei das Ziel, denjenigen, die dieser Hilfe am meisten bedürfen, hochwertige und individuell zugeschnittene Dienste anzubieten, die ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

Sie stellt Finanzmittel für Rechtsanwälte und andere Berater bereit, um

  • Menschen zu helfen, die Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe für die Verteidigung ihrer Rechte in Zivilsachen haben;
  • Menschen zu helfen, gegen die strafrechtliche Ermittlungen geführt werden oder die unter Anklage stehen.

4. The Victims’ Commissioner (Beauftragter für die Opfer von Straftaten)

Baroness Newlove of Warrington
Victims' Commissioner for England & Wales
The Tower, 9th Floor
102 Petty France
London SW1H 9AJ
E-Mail: victims.commissioner@victimscommissioner.gsi.gov.uk
Website: http://victimscommissioner.org.uk/

Die Opferbeauftragte hat die Aufgabe, sich für die Interessen der Opfer und der Zeugen einzusetzen, bewährte Verfahren im Umgang mit ihnen zu fördern und regelmäßig den Code of Practice for Victims (Opfer-Verfahrenskodex) zu überprüfen, in dem die Dienstqualität festgelegt ist, die ein Opfer erwarten kann.

Die Beauftragte hört den Opfern und Zeugen zu, versteht das Strafrechtssystem aus deren Perspektive und strebt danach, die verfügbaren Dienste und Unterstützungsleistungen zu verbessern.

Beachten Sie bitte, dass sich die Beauftragte von Rechts wegen nicht in einzelne Fälle einmischen darf. Sie erteilt jedoch Auskunft, welche Stellen die beste Beratung und Unterstützung bieten.

5. Victim Support Northern Ireland (Opferhilfe Nordirland)

Kontakt:

Central Office
Victim Support NI
Annsgate House
3rd Floor
70/74 Ann Street
Belfast
Northern Ireland BT1 4EH
Tel.: 028 9024 3133
E-Mail: belfast@victimsupportni.org.uk

Die Opferhilfe Nordirland ist eine Wohlfahrtsorganisation, die Menschen hilft, die von Straftaten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Sie bietet Opfern, Zeugen und anderen von einer Straftat betroffenen Menschen emotionale Unterstützung, Informationen und praktische Hilfe.

Die Opferhilfe Nordirland ist die führende Wohlfahrtseinrichtung, wenn es um die Hilfe für die von einer Straftat betroffenen Menschen geht. Sie bietet ihre Dienste unentgeltlich und vertraulich an, und zwar unabhängig davon, ob die Straftat angezeigt wurde. Sie ist eine von Polizei, Gerichten und anderen Strafverfolgungsbehörden unabhängige Organisation.

Die Opferhilfe Nordirland leistet jedes Jahr fast 30 000 Menschen Hilfe, die Opfer von Straftaten wurden.

6. Prisoner Ombudsman for Northern Ireland (Gefangenenbeauftragter für Nordirland)

Unit 2
Walled Garden
Stormont Estate
Belfast
Northern Ireland BT4 3SH
Tel.: 028 9044 3982
Freephone (gebührenfreie Telefonnummer): 0800 7836317
E-Mail: pa@prisonerombudsman.x.gsi.gov.uk
Website: http://www.niprisonerombudsman.gov.uk/

Der Gefangenenbeauftragte wird vom nordirischen Justizminister ernannt und ist völlig unabhängig vom nordirischen Strafvollzugsdienst (Prison Service).

Der Gefangenenbeauftragte untersucht

  • Beschwerden von in Nordirland inhaftierten Gefangenen;
  • Besucher von in Nordirland inhaftierten Gefangenen;
  • Todesfälle, die sich im Gewahrsam des Strafvollzugsdienstes in Nordirland ereignen.

Gefangenenbeauftragter ist derzeit Tom McGonigle. Er wird von einem Team aus Ermittlern und anderen Mitarbeitern unterstützt.

7. Office of the Immigration Services Commissioner – OISC (Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten)

Kontakt:

5th Floor
21 Bloomsbury Street
London
WC1B 3HF
Tel.: 020 7211 1500

Das Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten ist eine unabhängige, nicht in die staatliche Verwaltung eingegliederte öffentliche Einrichtung (Non-Departmental Public Body – NDPB), die nach dem Einwanderungs- und Asylgesetz von 1999 (Immigration and Asylum Act 1999) geschaffen wurde.

Das Einwanderungs- und Asylgesetz von 1999 und das Gesetz über Staatsangehörigkeit, Einwanderung und Asyl von 2002 (Nationality, Immigration and Asylum Act 2002) verleihen dem Beauftragen für Einwanderungsangelegenheiten unter anderem folgende Befugnisse:

  • Ablehnung der Zulassung von Beratern
  • Entzug der Zulassung von bereits zugelassenen Beratern
  • Begrenzung oder Neustrukturierung der Tätigkeiten der Berater
  • Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen zugelassene Berater
  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung
  • Strafverfolgung bei illegal erbrachten Einwanderungsberatungen und/oder -dienstleistungen
  • Strafverfolgung bei illegaler Werbung für Einwanderungsberatungen und/oder -dienstleistungen
  • Betreten der Niederlassung eines Beraters
  • Beschlagnahmung der Unterlagen eines Beraters

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: http://www.oisc.gov.uk/

8. Commission for Victims and Survivors (Kommission für Opfer und Überlebende)

Kontakt:

Commission for Victims and Survivors
Equality House
7-9 Shaftesbury Square
Belfast
BT2 7DP
Tel.:028 9031 1000
Fax:028 9060 7424

Die nordirische Kommission für Opfer und Überlebende ist von der Bedeutung ihrer Arbeit überzeugt. Alle Opfer und Überlebende haben das Recht, gehört und geachtet zu werden und Zugang zu den besten verfügbaren Leistungen zu erhalten. Die Kommission will das Leben von Opfern und Überlebenden des Nordirlandkonflikts verbessern.

Durch die Bereitstellung erstklassiger Leistungen, die Anerkennung des Erbes der Vergangenheit und die Zusammenarbeit für eine bessere Zukunft soll den Bedürfnissen aller Opfer und Überlebenden Rechnung getragen werden. Der Arbeit der Kommission liegen eine Reihe zentraler Werte zugrunde, die in die tägliche Arbeit einfließen. Die Ergebnisse sollen auf der Grundlage dieser Werte erreicht werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Werte:

  • Das Opfer im Mittelpunkt – Opfer und Überlebende stehen im Mittelpunkt der gesamten Arbeit der Kommission. Die Kommission fördert und schätzt es, wenn sich Opfer und Überlebende aktiv einbringen.
  • Offenheit und Transparenz – Die Kommission handelt stets offen, ehrlich, verantwortlich und in einem angemessenen Zeitrahmen.
  • Gleichbehandlung und Diversität – Die Kommission behandelt alle Menschen gleich und begegnet Ungleichheit mit Unvoreingenommenheit, Unabhängigkeit und Integrität.
  • Respekt – Die Kommission beantwortet alle Anfragen höflich und professionell.
  • Unvoreingenommenheit – Die Kommission bewahrt sich ihre Unabhängigkeit und den nötigen kritischen Abstand zur Regierung und zu den zuständigen Behörden.
  • Qualität – Die Kommission strebt danach, bei allen Programmen einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: http://www.cvsni.org/

Letzte Aktualisierung: 10/04/2018

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