Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Hierzu liegen keine Informationen vor.

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Sie können Ihren Antrag direkt an die hiesige Entscheidungsbehörde schicken, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt.

In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:

- den Antrag?

In griechischer und englischer Sprache.

- die Begleitunterlagen?

In griechischer und englischer Sprache.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Entfällt.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Nein.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Entfällt.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Von Ärzten in Ihrem Heimatland ausgestellte Atteste werden akzeptiert.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Entfällt.

Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über die Entschädigung durch die zuständige Behörde/Stelle ergeht?

Die Entscheidung ergeht binnen sechs Monaten nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen.

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

In griechischer und englischer Sprache.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Sie können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, indem Sie binnen 75 Tagen nach dem Datum der Entscheidung einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht einreichen.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren in Ihrer Sache einen Rechtsbeistand zu beantragen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Auskünfte über die Beantragung einer Entschädigung erhalten Sie direkt bei der Sozialversicherung (http://www.mlsi.gov.cy/sid).

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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