Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

Nordirland

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Nordirland

Dieser Abschnitt entfällt. Die Entschädigungsstelle in Nordirland (Compensation Services Northern Ireland) befasst sich nur mit Schadensfällen, die sich in Nordirland ereignet haben.


Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

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Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

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In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:

- den Antrag?

- die Begleitunterlagen? -

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

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Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

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Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

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Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

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Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

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Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

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Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

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In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

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Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

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Kann ich nach den Vorschriften des anderes Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

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Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

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Letzte Aktualisierung: 02/10/2019

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