Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen:
Schadefonds Geweldsmisdrijven

Straßenanschrift:
Kneuterdijk 1
NL-2514 EM Den Haag

Tel.: 070-4142000
E-Mail: info@schadefonds.nl

Postanschrift:
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Ja.

In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:

- den Antrag?

In der Sprache Ihrer Wahl, vorzugsweise aber in niederländischer oder englischer Sprache.

- die Begleitunterlagen?

In der Sprache Ihrer Wahl, vorzugsweise aber in niederländischer oder englischer Sprache.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Nein, es fallen keine Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung des Antrags an.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Ihre Anwesenheit beim Verfahren ist nicht erforderlich. Die Entscheidung ergeht grundsätzlich schriftlich und wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Entfällt.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen akzeptiert normalerweise die Angaben Ihres Arztes und holt dazu erforderlichenfalls Gutachten und Rat seiner eigenen medizinischen Sachverständigen ein. Diese medizinischen Sachverständigen nehmen keine eigenen Untersuchungen vor.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Entfällt.

Wie lange dauert es in etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

Nicht länger als 26 Wochen, normalerweise weniger.

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

In der Sprache, in der Sie den Antrag gestellt haben.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Sie können bei der Rechtsbehelfsstelle des Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. In der Entscheidung über Ihren Antrag wird das einschlägige Beschwerdeverfahren erläutert.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Nein.

Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Die Niederländische Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland) kann Ihnen möglicherweise weiterhelfen. Ihre Telefonnummer lautet: 0900-0101.

Letzte Aktualisierung: 26/10/2023

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