Arbeitshilfen in den Mitgliedstaaten

Slowenien

Inhalt bereitgestellt von
Slowenien

Seit dem 1. Mai 2011 sind in Slowenien 11 Gerichtssäle in Bezirksgerichten, 11 Sozialdienstzentren und das Gefängnis in Dob pri Mirna mit Videokonferenzsystemen ausgestattet; eine weitere Anlage wird von der Polizei verwendet. Drei mobile Videokonferenzanlagen stehen für Gerichte oder Sozialdienstzentren zur Verfügung, die noch kein eigenes System installiert haben.

Slowenien hat in Projekten, die zwischen 2009 und 2013 durchgeführt wurden, systematisch Videokonferenzanlagen eingesetzt. Das Projekt wurde zu 85 % aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert.

Videokonferenzsysteme sind für das slowenische Justizsystem sehr wichtig. Sie erleichtern die Befragung von Zeugen und Zeuginnen, Sachverständigen, Kindern, Krankenhauspatienten und -patientinnen, Insassen von Seniorenheimen und Häftlingen sowie andere Anhörungen über größere Entfernungen. Für länderübergreifende Verfahren sind sie von besonderem Vorteil, da sie es im Ausland ansässigen Parteien erheblich erleichtern, an Gerichtsverfahren teilzunehmen. Anstatt nach Slowenien reisen zu müssen, können sie über eine Videokonferenzschaltung Erklärungen abgeben oder gehört werden.

VC_equipment_ver_1_si_en  PDF (32 Kb) en

Letzte Aktualisierung: 18/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.