Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung


*muss ausgefüllt werden

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

in der Slowakei: die Artikel 37 bis 37 Buchstabe e) des Gesetzes Nr. 97/1963 über Internationales Privatrecht und die entsprechenden Verfahrensvorschriften.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

Bezirksgericht (okresný súd), Stadtgericht Bratislava III (Mestský súd Bratislava III), Stadtgericht Bratislava IV (Mestský súd Bratislava IV) und Stadtgericht Košice (Mestský súd Košice)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

Bezirksgerichte (okresné súdy) und Stadtgerichte (mestské súdy)

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

Rechtsmittel (dovolanie) vor dem Obersten Gericht der Slowakischen Republik (Najvyšší súd Slovenskej republiky). Rechtsmittel sind über das Bezirksgericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird.

Letzte Aktualisierung: 04/10/2023

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