Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten sind nach den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verfasst. Dies bedeutet, dass das Recht über jedermann steht und für jedermann gilt, und dass die Gesetzgebung im Rahmen eines demokratischen Verfahrens erfolgt. Sämtliche Handlungen und Entscheidungen, die der Staat bzw. seine Behörden vornehmen, müssen mit dem Recht im Einklang stehen. Insbesondere garantiert das Recht die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger.
Jeder Mitgliedstaat hat sein eigenes Recht, sein eigenes Rechtssystem und seine eigenen verfassungsrechtlichen Vorschriften und Verfahren für die Gesetzgebung. Ferner ist für alle Mitgliedstaaten das Recht der Europäischen Union und das internationale Recht verbindlich.
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