Die Einarbeitung von Rechtsanwälten wird in den Mitgliedstaaten der EU hauptsächlich von Anwaltskammern, privaten Praxen oder Kanzleien, Ausbildungsanbietern und Hochschulen organisiert. In einigen Mitgliedstaaten wird diese Aufgabe von Rechtsmittelgerichten und dem Justizministerium wahrgenommen. Die Fortbildung wird, soweit sie angeboten wird, von der Anwaltskammer beaufsichtigt.
In den nachstehenden Informationsblättern sind die Ausbildungssysteme für Rechtsanwälte in den Mitgliedstaaten der EU beschrieben. Sie können für die nationalen Anwaltschaften und für den Vergleich der Ausbildung von Rechtsanwälten nützlich sein, die ihr Recht auf freie Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen.
- Belgien:
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind die französisch-/deutschsprachige Anwaltschaft(157 Kb)
und die niederländischsprachige Anwaltschaft
(150 Kb)
zuständig.
- Bulgarien
(163 Kb)
- Tschechische Republik
(159 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind dieAnwaltskammer und die Anwaltskanzleien zuständig. Die Anwaltskammer beaufsichtigt nicht die gesamte Fortbildung, sondern nur ihre eigenen Fortbildungsveranstaltungen.
- Dänemark
(149 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von privaten Praxen oder Kanzleien und von derdänischen Anwaltskammer organisiert.
- Deutschland
(160 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind dieBundesrechtsanwaltskammer und die Oberlandesgerichte zuständig. Die Fortbildung wird von den regionalen Anwaltskammern, dem
Deutschen Anwaltsinstitut und der
Deutschen AnwaltsAkademie beaufsichtigt.
- Estland
(158 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derAnwaltskammer und den Hochschulen organisiert. Die Fortbildung wird von der Anwaltskammer beaufsichtigt.
- Irland
(155 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derLaw Society und privaten Praxen oder Kanzleien organisiert.
- Griechenland
(162 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind die Anwaltskammer und dasJustizministerium zuständig.
- Spanien
(150 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind dieAnwaltskammern und Hochschulen zuständig. Die von den Schulen für Rechtspraxis angebotene freiwillige Fortbildung wird von der Anwaltskammer beaufsichtigt.
- Frankreich
(201 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind dieregionalen Anwaltsschulen und der
Nationale Rat der französischen Anwaltskammern zuständig. Die Fortbildung wird vom Nationalen Rat der französischen Anwaltskammern, dem
Berufsübergreifenden Fonds für die Fortbildung der freien Berufe und den Berufsverbänden der Juristen beaufsichtigt.
- Kroatien
(153 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit und die Aufsicht über die Fortbildung ist dieAnwaltskammer zuständig.
- Italien
(158 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von denAnwaltskammern, privaten Ausbildungsanbietern, bei der Anwaltskammer akkreditierten privaten Ausbildungsanbietern, Hochschulen und Anwaltsakademien oder anderen von der Anwaltskammer geschaffenen Strukturen organisiert. Die Anwaltskammer beaufsichtigt die Fortbildung.
- Zypern
(147 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird vomLegal Board of the Bar Association organisiert.
- Lettland
(167 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von privaten Praxen oder Kanzleien und einer besonderen Einrichtung desRates der vereidigten Rechtsanwälte organisiert. Der Rat der vereidigten Rechtsanwälte beaufsichtigt auch die Fortbildung.
- Litauen
(162 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derAnwaltskammer und privaten Praxen oder Kanzleien organisiert. Die Anwaltskammer beaufsichtigt auch Fortbildungsveranstaltungen.
- Luxemburg
(150 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derAnwaltskammer und privaten Praxen oder Kanzleien organisiert.
- Ungarn
(158 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derAnwaltskammer organisiert.
- Malta
(156 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von privaten Praxen und Kanzleien organisiert. - Niederlande
(153 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von privaten Praxen und Kanzleien, bei derAnwaltskammer akkreditierten privaten Ausbildungsanbietern sowie Anwaltsakademien und anderen von der Anwaltskammer geschaffenen Strukturen organisiert.
- Österreich
(156 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derAnwaltskammer, privaten Praxen und Kanzleien, privaten Ausbildungsanbietern, der Anwaltskammer angeschlossenen privaten Ausbildungsanbietern, Hochschulen und Anwaltsakademien oder anderen Ausbildungsstrukturen der Anwaltskammer organisiert.
- Polen
(166 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit und die Aufsicht über die Fortbildung ist dieAnwaltskammer zuständig.
- Portugal
(156 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit ist dieAnwaltskammer zuständig.
- Rumänien
(160 Kb)
Die Einarbeitungszeit der Rechtsanwälte und Rechtsberater wird vomNationalen Institut für Ausbildung und Entwicklung bzw. von der
Union der Kollegien der rumänischen Rechtsberater organisiert.
- Slowenien
(157 Kb)
- Slowakei
(157 Kb)
Die Einarbeitungszeit wird von derAnwaltskammer und privaten Praxen oder Kanzleien organisiert.
- Finnland
(150 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit sind private Praxen und Kanzleien sowie die öffentlichen Rechtshilfebüros zuständig. - Schweden
(149 Kb)
Für die Organisation der Einarbeitungszeit und die Aufsicht über die Fortbildung ist dieAnwaltskammer zuständig.
Die Informationsblätter wurden vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) und dem
Europäischen Zentrum für Juristen und Rechtsexperten des EIPA im Rahmen des Pilotprojekts Europäische Justizielle Aus- und Fortbildung zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Letzte Aktualisierung: 27/11/2020