Prozesskostenhilfe

Irland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?

Die Prozesskosten unterscheiden sich je nach Gericht, Verfahren und Komplexität des Falles.

2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?

Unter Prozesskostenhilfe ist die Übernahme der Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt (Solicitor oder Barrister) in einem Zivilverfahren vor dem District Court (Bezirksgericht), Circuit Court (Kreisgericht), High Court (Obergericht), Court of Appeal (Rechtsmittelgericht) und dem Supreme Court (Obersten Gerichtshof) sowie in bestimmten Fällen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verstehen. Prozesskostenhilfe ist auch bei Rechtsmittelverfahren vor dem International Protection Appeals Tribunal möglich. Außerdem kann Prozesskostenhilfe bei bestimmten gerichtlichen Untersuchungen der Todesursache gewährt werden, wenn vom Coroner ein solcher Antrag beim Legal Aid Board (Stelle für Prozesskostenhilfe) gestellt wurde.

Generell wird die Beratung und Vertretung im Rahmen der Prozesskostenhilfe von Anwälten (Solicitors) geleistet, die vom Legal Aid Board in seinen Law Centres (Rechtsberatungsstellen) angestellt sind. Beratung und Vertretung im Rahmen der Prozesskostenhilfe kann jedoch auch von einem in einer privaten Kanzlei tätigen Anwalt erbracht werden, der in einer vom Legal Aid Board erstellten Liste der Anwälte (Solicitors) aufgeführt ist. Dies gilt insbesondere für Familiensachen und Fälle internationalen Schutzes.

3 Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Bedürftigkeit und Eigenbeitrag

Um Prozesskosten- und Beratungshilfe in Zivilsachen in Anspruch nehmen zu können, prüft das Legal Aid Board Home - LAB (legalaidboard.ie) Ihre Bedürftigkeit, um festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen des Legal Aid Board erfüllen.  Um Prozesskosten- und Beratungshilfe in Zivilsachen zu erhalten, muss Ihr jährliches verfügbares Einkommen unter 18 000 EUR liegen und Ihr verfügbares Vermögen weniger als 100 000 EUR betragen.  In beiden Fällen wendet das Legal Aid Board bei seiner Berechnung bestimmte Freibeträge an.  Das Haus oder die Wohnung, in dem/der Sie wohnen, wird bei der Berechnung Ihres Vermögens nicht berücksichtigt.

In den meisten Fällen müssen Sie einen sogenannten „Eigenbeitrag“ zahlen.  Die Höhe des Eigenbeitrags oder der Eigenbeiträge hängt von Ihrem verfügbaren Einkommen und Ihrem Vermögen ab.

Beim ersten Besuch eines Anwalts (Solicitors) müssen Sie einen Eigenbeitrag zur Rechtsberatung zahlen. Der Mindesteigenbeitrag zur Rechtsberatung beträgt 30 EUR.  Abhängig von Ihrem Einkommen müssen Sie möglicherweise bis zu 150 EUR zahlen.

Wenn sich das Legal Aid Board bereit erklärt, Sie vor Gericht zu vertreten, müssen Sie einen Eigenbeitrag zur Prozesskostenhilfe entrichten. Der Mindesteigenbeitrag zur Prozesskostenhilfe beträgt 130 EUR.  Abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen müssen Sie möglicherweise mehr zahlen.  Der Eigenbeitrag zur Prozesskostenhilfe enthält den Eigenbeitrag zur Rechtsberatung. Wenn Ihr Eigenbeitrag mit 130 EUR veranschlagt wird, müssen Sie daher nur noch weitere 100 EUR zahlen.

In folgenden Fällen müssen Sie keinen Eigenbeitrag zahlen:

  • Die Behörde für Kinder und Familie (TUSLA) ersucht das Gericht, es zu gestatten, Ihre Kinder in staatliche Obhut zu nehmen, oder die Mitarbeiter von TUSLA zu ermächtigen, Ihre Kinder in Ihrem eigenen Haushalt zu betreuen.
  • Sie sind Kläger oder Beklagte in einem Verfahren vor dem District Court, bei dem es um eine Unterlassungsanordnung (Barring order), eine Sicherheitsanordnung (Safety order), eine Schutzanordnung (Protection order) oder eine zeitweilige Unterlassungsanordnung (Interim barring order) geht.

Es gibt einige wenige andere Umstände, unter denen das Legal Aid Board keinen Selbstbeitrag verlangt.  Dazu gehören Fälle, in denen das Legal Aid Board Beratungshilfe für eine Person leistet, die mutmaßlich Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung war, oder in denen das Legal Aid Board diese Person, in einem Verfahren gegen die der Vergewaltigung oder der sexuellen Nötigung beschuldigte Person vertritt.

Internationaler Schutz (Asyl)

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen, um Ihnen bei einem Antrag auf internationalen Schutz in Irland zu helfen, müssen Sie lediglich einen Beitrag in Höhe von 10 EUR zahlen.

Wie wird mein Einkommen bewertet?

Zunächst müssen Sie im Formular zur Beantragung von rechtlichem Beistand Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse machen.  Sie werden zur Angabe folgender Informationen aufgefordert:

Einkommen – Hierbei handelt es sich um Ihr Gesamteinkommen, z. B. Lohn, Gehalt, Sozialleistungen (auch wenn einige Sozialleistungen wie Kindergeld und Betreuungsbeihilfe nicht einbezogen werden; von einer öffentlichen Einrichtung gewährte Wohnungsbeihilfeleistungen gelten ebenfalls nicht als Einkommen), Renten und Pensionen, bestimmte persönliche Umstände sowie bestimmte Ausgaben. Diese Angaben werden benötigt, um zu entscheiden, welche Freibeträge bei der Berechnung Ihres verfügbaren Einkommens Anwendung finden.

Es gelten folgende Freibeträge:

Freibetrag

Höchstbetrag

Ehepartner(in)/Partner(in)

3500 EUR

Unterhaltsberechtigte Erwachsene und Kinder

1600 EUR je Unterhaltsberechtigten

Unterkunftskosten

8000 EUR

Kinderbetreuung

6000 EUR je Kind

Einkommensteuer

Vollständiger Betrag

Lohnbezogene Sozialversicherungsbeiträge (PRSI)

Vollständiger Betrag

Universelle Sozialabgabe (Universal Social Charge)

Vollständiger Betrag

Erhaltene freiwillige Zuwendungen

Abzug von 20 EUR für jede erhaltene Zahlung pro Woche

Das Legal Aid Board berechnet Ihr verfügbares Einkommen und teilt Ihnen den zu zahlenden Eigenbeitrag mit.  Sie können das Formular für Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen selbst ausfüllen, oder die Mitarbeiter eines Law Centre helfen Ihnen beim Ausfüllen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Unter https://www.legalaidboard.ie/en/ ist ein Online-Indikator verfügbar, über den Sie herausfinden können, ob Sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.  Dieser Indikator garantiert aber nicht, dass bei Ihnen eine finanzielle Bedürftigkeit für die Inanspruchnahme von rechtlichem Beistand vorliegt.  Er dient nur als Orientierungshilfe.

Wie weise ich meine Haupteinkommensquelle und meine Freibeträge nach?

Für den Nachweis Ihrer Haupteinkommensquelle müssen Sie beispielsweise folgende Unterlagen einreichen:

  • eine Kopie Ihrer letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnung,
  • eine Kopie ihres Sozialleistungsnachweises,
  • einen Nachweis über Ihre Miet- oder Hypothekenzahlungen.

Das Legal Aid Board kann das Ministerium für Beschäftigung und Sozialschutz ersuchen, die wirtschaftlichen Verhältnisse einer jeden Person zu überprüfen, die rechtlichen Beistand beantragt oder erhält.  Unter bestimmten Umständen kann das Legal Aid Board Sie auffordern, weitere Unterlagen über die von Ihnen angegebenen Freibeträge vorzulegen.

Wie wird mein Vermögen berechnet?

Der Wert Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wird bei der Bewertung Ihres Vermögens nicht berücksichtigt.  Übersteigt Ihr Vermögen 4000 EUR, müssen Sie die Vermögenserklärung im Antragsformular ausfüllen. Folgende Angaben sind dazu erforderlich:

  • Vermögen – Ihr Gesamtvermögen jeder Art, unabhängig davon, ob es sich um Grundbesitz, Kraftfahrzeuge, Barmittel, Bankeinlagen, Investitionen oder andere Ressourcen handelt, und
  • Schulden – Sie können einen Freibetrag für bestimmte Schulden erhalten, die mit dem Vermögen verrechnet werden können, um das verfügbare Vermögen zu ermitteln, z. B. Darlehen bei Kreditgenossenschaften.

Was geschieht, wenn mir eine Kostenerstattung zuerkannt wird?

Wenn Ihnen eine Kostenerstattung in Ihrer Rechtssache zuerkannt wird, ist dieser Betrag an den Prozesskostenhilfefonds zu überweisen und zur Deckung der Kosten zu verwenden, die dem Legal Aid Board dafür entstanden sind, Ihnen rechtlichen Beistand zur Verfügung zu stellen.  In Familiensachen ist das in der Regel nicht der Fall.  In nicht familienrechtlichen Sachen werden Ihnen die Kosten normalerweise erstattet, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.  Sollten Sie dagegen Ihren Rechtsstreit verlieren, können Ihnen die Kosten der gegnerischen Partei auferlegt werden.  In diesem Fall ist das Legal Aid Board nicht verpflichtet, die Kosten der gegnerischen Partei zu übernehmen, und Sie sind dafür persönlich verantwortlich.

Was passiert, wenn ich aufgrund meines Rechtsstreits Geld oder sonstiges Vermögen erwerbe oder behalte?

Wenn Sie aufgrund Ihres Rechtsstreits Geld oder Grundvermögen erwerben oder behalten, ist das Legal Aid Board – mit einigen Ausnahmen – berechtigt, dieses Geld oder Grundvermögen zur Bezahlung Ihrer Prozesskostenhilfe zu verwenden.  Sie müssen jeden Geldbetrag, den Sie aufgrund Ihres Rechtsstreits erhalten oder behalten, an den Prozesskostenhilfefonds zahlen, sofern dafür keine Ausnahme gilt.  Das Legal Aid Board zieht die ihm entstandenen Kosten ab, und der Restbetrag wird Ihnen zurückerstattet.  Handelt es sich um Grundvermögen (z. B. ein Haus oder ein Grundstück), das Sie erwerben oder behalten, hat das Legal Aid Board das Recht, dieses Grundvermögen mit einem sogenannten „Pfand“ zu belasten, sodass ein Verkauf erst möglich ist, nachdem die Kosten dem Legal Aid Board zurückgezahlt wurden.

Was muss ich tun, wenn sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern?

Wenn Sie rechtlichen Beistand erhalten, müssen Sie dem Legal Aid Board (über Ihren Anwalt) jede Änderung Ihres Einkommens oder Ihres Vermögens mitteilen, zum Beispiel wenn Sie eine Gehaltserhöhung bekommen haben, sich die Höhe Ihrer Sozialleistungen geändert hat oder Sie ein neues Auto oder ein Haus/eine Wohnung gekauft haben.  Der Grund ist, dass Ihre Bedürftigkeit für den Erhalt von Prozesskostenhilfe weiterhin bestehen muss, solange Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, bis Ihr Fall abgeschlossen ist.  Nur weil sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Ihre Prozesskostenhilfe eingestellt wird. Allerdings kann das Legal Aid Board von Ihnen einen höheren Eigenbeitrag verlangen.

Was geschieht, wenn ich dem Law Centre eine Änderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitteile?

Wenn Sie dem Legal Aid Board nicht mitteilen, dass sich Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen geändert hat, und das Legal Aid Board feststellt, dass dies der Fall ist, kann es beschließen, Ihre Prozesskostenhilfe einzustellen.

4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?

Sofern das Verfahren vor einem irischen Gericht stattfindet, können auch ausländische Antragsteller, die die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Hinblick auf Bedürftigkeit und Begründetheit erfüllen, in Irland Prozesskostenhilfe beantragen.

Obwohl die meisten Anträge auf Prozesskostenhilfe von in Irland ansässigen Personen gestellt werden, können auch Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland unabhängig davon, ob sie die irische Staatsbürgerschaft besitzen, in Irland Prozesskosten- und/oder Beratungshilfe beantragen, sofern in der betreffenden Streitsache irisches Recht anzuwenden ist. Personen mit Wohnsitz im Ausland erhalten in der Regel auch Prozesskostenhilfe, wenn es sich beim Streitgegenstand um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt, das sich in Irland befindet. Personen mit Wohnsitz außerhalb Irlands müssen dieselben Bedürftigkeitsvoraussetzungen erfüllen wie die Antragsteller aus dem Inland.

Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt bei Verfahren nach dem Child Abduction and Enforcement of Custody Orders Act 1991 (Gesetz gegen Kindesentführung und zur Durchsetzung der Sorgerechtsbestimmungen) und nach dem Maintenance Orders Act 1994 (Gesetz über Unterhaltsurteile, regelt die Beitreibung von Unterhalt auf der Grundlage von Rechtshilfeersuchen).

Beratungshilfe wird im Allgemeinen dann nicht gewährt, wenn dem Antragsteller andere zumutbare Möglichkeiten offenstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er die Leistungen von Beratungsstellen oder anderen staatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen kann.

Das Prozesskostenhilfegesetz sieht keine Beratung in strafrechtlichen Angelegenheiten vor; die einzige Ausnahme ist die Beratung der als Kläger auftretenden Partei in Vergewaltigungsfällen.

Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe muss sich das Legal Aid Board davon überzeugen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Hinblick auf die Begründetheit der Sache und den zu erwartenden Ausgang vertretbar ist. Dabei werden folgende Kriterien angewandt: Erfolgsaussichten, stichhaltige Gründe für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung, außergerichtliche Möglichkeiten zur zufriedenstellenden Beilegung des Streits (z. B. Schlichtung oder Vergleich), Möglichkeit der Rechtsvertretung auf anderem Wege (z. B. Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung).

5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?

Es wird geprüft, ob der Antrag möglicherweise nicht unter die generelle Regel für die Vergabe von Rechtsanwaltsterminen fällt, die die strikte Beachtung der nach Antragsdatum geordneten Warteliste vorschreibt. Priorität haben Neuanträge auf Prozesskosten-/Beratungshilfe in folgenden Fällen:

  • Kindesentführung,
  • reale Gefahr, dass Kinder ohne Zustimmung des Klägers außer Landes gebracht werden,
  • Sorgerechtsfälle,
  • häusliche Gewalt,
  • Gefahr des Ablaufs der Frist für die Klageeinreichung nach dem Verjährungsgesetz,
  • Gefahr des Ablaufs von Fristen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen,
  • Gefahr der Verbringung von Vermögenswerten, damit den Forderungen des Klägers nicht nachgekommen werden kann.

6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?

Wer Prozesskosten-/Beratungshilfe beantragen möchte, kann sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an das seinem Wohnort nächstgelegene Law Centre wenden.

Eine Liste der Law Centres ist auf der Website des Legal Aid Board verfügbar.

Bei telefonischen Anfragen wird der Antragsteller gebeten, sich persönlich beim betreffenden Law Centre vorzustellen, damit ein Antragsformular ausgefüllt und geprüft werden kann, ob die finanziellen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegeben sind. Auch eine Antragstellung auf postalischem Wege ist möglich, wenn es für den Betreffenden nicht einfach ist, sich persönlich zum Law Centre zu begeben.

Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt bei Verfahren nach dem Child Abduction and Enforcement of Custody Orders Act 1991 (Gesetz gegen Kindesentführung und zur Durchsetzung der Sorgerechtsbestimmungen) und nach dem Maintenance Orders Act 1994 (Gesetz über Unterhaltsurteile, regelt die Beitreibung von Unterhalt auf der Grundlage von Rechtshilfeersuchen).

Darüber hinaus kann ein Antrag online auf der Website des Legal Aid Board eingereicht werden.

7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnung/P60, Sozialleistungsnachweis oder Steuerbescheid über Einnahmenrechnung/Jahresabschluss,
  • Angaben zu sonstigem Einkommen (z. B. Unterhaltszahlungen),
  • Angaben zu Ihren Einkommensteuerzahlungen, lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträgen und Universal-Social-Charge-Zahlungen (diese Angaben befinden sich auf Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Ihrem Steuerbescheid),
  • Angaben zu Ihren monatlichen Hypotheken- oder Mietzahlungen,
  • ungefährer Wert aller Vermögenswerte mit Ausnahme des Hauses/der Wohnung, in dem/der Sie leben,
  • Höhe Ihrer Ersparnisse,
  • ausstehende Darlehen oder Schulden.

8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?

Eine Liste mit den Adressen und Telefonnummern aller Law Centres (ganztägig oder stundenweise geöffnet) ist auf der Website des Legal Aid Board verfügbar.

Das Online-Formular steht auch auf der Website des Legal Aid Board zur Verfügung.

9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Wer aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anspruchsberechtigt ist, erhält einen Termin bei einem Anwalt. Die Terminvergabe erfolgt entweder nach der Warteliste oder unter Anwendung der oben genannten Prioritätskriterien. In der Regel erhält der Antragsteller einen Termin bei einem beim Legal Aid Board beschäftigten Anwalt (Solicitor), der seinen Sitz in einer der Geschäftsstellen des Legal Aid Board hat.

Vor dem ersten Termin zahlt der Antragsteller gegen Quittung den Eigenbeitrag zur Rechtsberatung.

Beim ersten Termin wird der Antragsteller vom Solicitor darüber belehrt, dass er im Falle des Wunsches nach anwaltlicher Vertretung bei der Rechtsverfolgung oder -verteidigung einen Eigenbeitrag zur Prozesskostenhilfe zu leisten hat, sobald ihm die Bescheinigung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zugegangen ist.

Anträge auf Prozesskostenhilfe erfordern möglicherweise zusätzliche Unterlagen. Je nach Art des Rechtsstreits kann es sich dabei um folgende handeln:

  1. Medizinische Unterlagen/Arztberichte,
  2. Kopien von polizeilichen Aussagen und/oder Polizeiberichten,
  3. Vertragskopien.

Wird nach Erhalt aller erforderlichen Informationen entschieden, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht den Anforderungen des Civil Legal Aid Act von 1995 (Gesetz über Prozesskostenhilfe in Zivilsachen) und der Durchführungsverordnungen von 1996 entspricht, teilt der Anwalt dies dem Antragsteller in einem Ablehnungsschreiben mit.

In diesem Schreiben wird die Ablehnung des Antrags unter Angabe der maßgeblichen Paragrafen des Civil Legal Aid Act bzw. der Durchführungsverordnungen begründet. Ferner wird der Antragsteller über sein Recht belehrt, eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen und/oder bei der Beschwerdekommission des Legal Aid Board Widerspruch einzulegen.

10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Erfüllt der Antragsteller die Anforderungen des Prozesskostenhilfegesetzes und der Durchführungsverordnungen, so erhält er eine Bescheinigung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen Solicitor bzw. erforderlichenfalls durch einen Barrister bei bestimmten zivilrechtlichen Verfahren vor dem District Court, dem Circuit Court, dem High Court und dem Supreme Court.

Die Bescheinigung über Prozesskostenhilfe gilt nur für den darin genannten Rechtsstreit bzw. Streitgegenstand. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung bedeutet nicht, dass der Antragsteller auch in anderen Streitsachen Prozesskostenhilfe erhält. Benötigt ein Antragsteller bei mehr als nur einem Streitgegenstand Prozesskostenhilfe, so ist jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen.

Anträge auf Prozesskostenhilfe stellen die in den Law Centres tätigen Solicitors nach Rücksprache mit dem Antragsteller.

Gemäß § 29 Absatz 1 des Prozesskostenhilfegesetzes wird Prozesskosten- oder Beratungshilfe nur gegen einen Eigenbeitrag des Antragstellers gewährt. Die Höhe dieses Eigenbeitrags wird anhand der Auskünfte des Antragstellers über seine wirtschaftlichen Verhältnisse und sein Vermögen errechnet. Ist kein Vermögen vorhanden, so beträgt der Mindestbeitrag 35 EUR und der Höchstbeitrag 1210 EUR.

Der gesamte Eigenbeitrag ist bei Erhalt der Bescheinigung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und vor Inanspruchnahme des rechtlichen Beistands zu entrichten. In Ausnahmefällen kann das Legal Aid Board dem Antragsteller eine Ratenzahlung bewilligen. In jedem Fall ist die volle Summe innerhalb von zwölf Monaten und vor Abschluss des Verfahrens zu zahlen.

11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Äußert der Rechtsuchende bei der Antragstellung den Wunsch nach Vertretung durch einen bestimmten Solicitor im betreffenden Law Centre, so wird dies vom Managing Solicitor bei der Zuweisung des Solicitors berücksichtigt. Bei der Entscheidung darüber, welcher Solicitor dem jeweiligen Antragsteller zugewiesen wird, berücksichtigt der Managing Solicitor darüber hinaus Faktoren wie die zeitliche Verfügbarkeit des gewünschten Solicitors für einen bestimmten Gerichtstermin. Hat der gewünschte Solicitor am Verhandlungstag bereits einen Termin mit einem anderen Mandanten an einem anderen Ort, so muss der Managing Solicitor dem Antragsteller einen anderen Solicitor zuweisen.

Wurde der Antragsteller bereits zuvor von einem Solicitor des betreffenden Law Centre vertreten, dann wird dieser in der Regel vom Managing Solicitor mit der Vertretung im neuen Fall beauftragt. Der Antragsteller hat nicht automatisch Anspruch auf Beratung bzw. Vertretung durch einen Solicitor seiner Wahl, doch bei der Zuweisung eines Solicitors durch den Managing Solicitor werden seine Wünsche in der Regel berücksichtigt. Wünscht der Antragsteller die Vertretung durch einen Solicitor gleichen Geschlechts, dann wird der Managing Solicitor auch diesem Wunsch nach Möglichkeit Rechnung tragen.

12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?

Mit der Zahlung des Eigenbeitrags zur Prozesskostenhilfe, der auf der Bescheinigung ausgewiesen ist, sind sämtliche Verfahrenskosten abgedeckt. Allerdings hat das Legal Aid Board Zugriff auf sämtliche Geldbeträge und Schadenersatzzahlungen, die Ihnen im Ergebnis eines Gerichtsverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichs zugesprochen werden. Das Legal Aid Board ist mit einigen wenigen Ausnahmen befugt, sämtliche ihm entstandenen Kosten von den Ihnen zugesprochenen Geldbeträgen abzuziehen. Dies gilt auch für Zuwendungen, die der Empfänger von Prozesskostenhilfe im Ergebnis von Verfahren in Ehesachen sowie Ehescheidungs- und Trennungsverfahren erhält. Übersteigt der Gesamtbetrag, der von Ihnen oder in Ihrem Namen in Form des Eigenbeitrags oder im Wege der Einziehung Ihnen zugesprochener Kostenerstattungen oder Schadenersatzzahlungen bzw. durch ein Grundpfandrecht gezahlt wurde, die Gesamtauslagen des Legal Aid Board für den erbrachten rechtlichen Beistand, so wird Ihnen die Differenz erstattet.

13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Entfällt

14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?

Die Bescheinigung über Prozesskostenhilfe gilt für rechtlichen Beistand für den darin genannten Rechtsstreit oder Streitgegenstand. Ist der Rechtsstreit abgeschlossen bzw. hat sich die Streitsache erledigt, hat die Bescheinigung keine Gültigkeit mehr. Benötigt der Antragsteller in Verbindung mit der ursprünglichen Streitsache weitere Unterstützung, so kann er die Änderung der bestehenden oder die Ausstellung einer neuen Bescheinigung beantragen. Ob eine Änderung der bestehenden Bescheinigung oder aber eine neue Bescheinigung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab; der Solicitor berät Sie dazu.

15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?

Unrichtige Angaben, die Vorenthaltung maßgeblicher Informationen (z. B. veränderte wirtschaftliche Verhältnisse) und unzumutbares Benehmen des Antragstellers können dazu führen, dass die Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bzw. beide Formen der Hilfe entzogen werden und der Antragsteller für alle durch ihn verursachten Kosten aufkommen muss.

16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?

Ist der Antragsteller mit der Entscheidung des Legal Aid Board nicht einverstanden, kann er eine Überprüfung beantragen. In diesem Fall sind zu Überprüfungszwecken zusätzliche schriftliche Informationen sowie eine Stellungnahme des Solicitors dazu einzureichen, ob die Entscheidung aufrechterhalten werden sollte. Der Antragsteller kann eine Überprüfung der Entscheidung über das Law Centre einreichen.

Ist der Antragsteller mit der Entscheidung oder dem Ergebnis der Überprüfung der Entscheidung des Legal Aid Board nicht einverstanden, kann er bei einer Kommission des Board Widerspruch einlegen. Der Widerspruch gegen die Entscheidung ist an die Beschwerdekommission des Legal Aid Board zu richten. Der Antragsteller kann den Widerspruch entweder über das Law Centre oder direkt beim Legal Aid Board einreichen.
Die Übermittlung zusätzlicher Informationen zum Zwecke der Überprüfung bzw. die Einreichung des Widerspruchs müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Nichtbewilligung der beantragten Hilfe erfolgen.

Die Beschwerdekommission besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern, von denen zwei vor ihrer Berufung in das Legal Aid Board entweder als Barrister oder als Solicitor tätig waren. Bei den Kommissionsmitgliedern muss es sich um Personen handeln, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt waren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, darunter eine Liste mit den Anschriften und Telefonnummern sämtlicher Law Centres, sind auf der Website des Legal Aid Board verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 26/04/2023

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