Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Prozesskostenhilfe

Schottland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?

Die Kosten richten sich nach der Natur der Rechtssache. Die Kosten können die Kosten für den Rechtsanwalt (Solicitor), der im Auftrag des Empfängers der Prozesskostenhilfe (als der unterstützten Partei) tätig ist, sowie Gerichtsgebühren und Gutachten umfassen.

Zum Abschluss des Verfahrens entscheidet das Gericht darüber, welcher Partei die Kosten aufzuerlegen sind. Obwohl im Allgemeinen die obsiegende Partei die Kosten der unterlegenen Partei zu tragen hat, gibt es viele Ausnahmen von dieser Regel. Unterliegt die unterstützte Partei oder wird die Gegenpartei zur Zahlung der Kosten verurteilt, kommt sie dieser Auflage aber nicht nach, muss die unterstützte Partei letztendlich ihre Kosten selbst tragen.

2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?

Öffentlich finanzierte Prozesskostenhilfe (Legal Aid) ermöglicht es Personen, ihre Rechte durchzusetzen oder zu verteidigen oder für ihre Verteidigung zu zahlen, wenn sie dazu andernfalls nicht in der Lage wären. Prozesskostenhilfe wird in Schottland durch die schottische Prozesskostenhilfestelle (Scottish Legal Aid Board, SLAB) verwaltet, eine staatliche Einrichtung, die keinem Ministerium untersteht und aus dem Haushalt der Schottischen Regierung finanziert wird.

Es sind drei Arten von Prozesskostenhilfe zu unterscheiden:

  • Beratungshilfe in Zivilsachen (Civil advice and assistance): Mündliche oder schriftliche Beratung über die Anwendung schottischen Rechts auf besondere, die Rat suchende Person betreffenden Umstände. Diese Beratung wird durch einen Rechtsanwalt (Solicitor) und erforderlichenfalls durch einen Prozessanwalt (Counsel) gewährt.
  • Vertretung in Gerichtsverfahren (Advice by way of representation – ABWOR): Eine Form der Beratung und Unterstützung, die eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls durch einen Prozessanwalt in Zivilsachen vor bestimmten Gerichten und Tribunals in Schottland ermöglicht.
  • Prozesskostenhilfe in Zivilsachen (Civil legal aid): Eine separate Regelung, die eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls durch einen Prozessanwalt in Zivilsachen vor bestimmten anderen Gerichten und Tribunals in Schottland ermöglicht.

3 Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Die Kriterien für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe in Zivilsachen sind konsistent und transparent, und die Anträge werden gesetzlich geregelten Prüfungen unterzogen. Die ersten beiden Prüfungen betreffen den rechtlichen Gehalt des Antrags. Es muss gezeigt werden, dass es eine rechtliche Grundlage (probable cause) für den Fall gibt, für den Prozesskostenhilfe beantragt wird, und dass es angemessen ist, öffentliche Mittel zur Unterstützung des Falls zu verwenden. Die dritte Prüfung betrifft die finanzielle Lage der antragstellenden Person.

Beratungshilfe kann durch einen Rechtsanwalt gewährt werden, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die antragstellende Person aufgrund ihrer finanziellen Lage Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat und dass die Rechtssache, zu der sie die Beihilfe beantragt, einen Bezug zum schottischen Recht aufweist. Der Rechtsanwalt kann bis zu einer gewissen Ausgabenhöhe Beratungshilfe gewähren. Leistungen, die das ursprüngliche Ausgabenlimit überschreiten, müssen zuvor durch die SLAB genehmigt werden, ebenso sämtliche Tätigkeiten, die eine Rechtsvertretung erfordern.

Um Prozesskostenhilfe nach dem Legal Aid (Scotland) Act 1986 zu beantragen, ist kein Wohnsitz in Schottland erforderlich. Beratungshilfe steht für Angelegenheiten des schottischen Rechts zur Verfügung (einschließlich Recht des Vereinigten Königreichs, das in Schottland anwendbar ist). Prozesskostenhilfe ist für Verfahren vor schottischen Gerichten verfügbar.

4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?

Siehe Frage 2 oben.

Beratungshilfe in Zivilsachen wird bei Rechtssachen gewährt, bei denen schottisches Recht zur Anwendung kommt.

ABWOR wird bei Zivilverfahren vor einigen durch Gesetz festgelegten Gerichten und Tribunals gewährt. Hierzu zählen unter anderem Immigration Appeal Tribunals (Berufungsgerichte für Einwanderungsfragen) und Employment Tribunals (Arbeitsgerichte).

Prozesskostenhilfe in Zivilsachen wird für Zivilverfahren an verschiedenen weiteren Gerichten und Tribunals gewährt, die durch Gesetz festgelegt wurden. Hierzu zählen der Sheriff Court und der Court of Session, also die wichtigsten Zivilgerichte Schottlands. Darüber hinaus kann Prozesskostenhilfe an verschiedenen Tribunals wie den Social Security Commissioners (Sozialversicherungskommission) und den Employment Appeal Tribunals (Tribunal für Rechtsmittel in Arbeitssachen) gewährt werden.

Prozesskostenhilfe in Zivilsachen kann nicht gewährt werden bei Verfahren, die ganz oder teilweise folgende Sachverhalte betreffen: Verleumdungen, Wahlanfechtungen, vereinfachte Scheidungsanträge beim Court of Session oder Sheriff Court, sowie Anträge eines Schuldners auf Zwangsverwaltung seines Besitzes. Außerdem ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zivilsachen ausgeschlossen bei Rechtssachen, die vor dem Small Claims Court (Gericht für geringfügige Forderungen) verhandelt werden (d. h. wenn der Wert der Rechtssache weniger als 3000 GBP beträgt, ausgenommen Forderungen, im Zusammenhang mit Körperverletzung).

Ihr Rechtsanwalt kann Sie in diesen Fällen jedoch im Rahmen von Beratungshilfe beraten.

5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?

Der Rechtsanwalt kann im Verfahren bestimmte dringend notwendige Schritte im Eilverfahren einleiten, um die Rechtsstellung der antragstellenden Person zu wahren, bevor durch die SLAB über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in Zivilsachen entschieden wurde.

6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?

Die SLAB nimmt nur Anträge entgegen, die durch einen Rechtsanwalt im Namen der antragstellenden Person eingereicht werden.

7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?

Ihr Rechtsanwalt teilt Ihnen mit, welche Belege für die Prüfung Ihres Anspruchs auf Prozesskostenhilfe erforderlich sind und ob Ihr Fall begründet ist.

8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?

Die SLAB nimmt nur Anträge entgegen, die von einem Rechtsanwalt im Namen der antragstellenden Person eingereicht werden, nicht aber von der antragstellenden Person direkt.

Für den Fall, dass Sie selbst keinen Anwalt zu Ihrer Vertretung finden können, stellt die Law Society of Scotland eine Suchfunktion auf ihrer Website zur Verfügung. Damit können Sie einen Anwalt finden, der für die Erbringung von Prozesskostenhilfe registriert ist. Sie können die Law Society auch unter 0131 226 7411 telefonisch kontaktieren.

9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Ihr Rechtsanwalt teilt Ihnen mit, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben.

Prozesskostenhilfe wird in Ihrem Namen von Ihrem Rechtsanwalt beantragt, und die SLAB unterrichtet Sie und Ihren Anwalt schriftlich nach der Prüfung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe in Zivilsachen. Die SLAB bietet auf ihrer Website auch eine Reihe von Anspruchsrechnern, die Ihnen helfen, abzuschätzen, worauf Sie einen Anspruch haben könnten.

10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Der von Ihnen eingeschaltete Anwalt wird Sie über das Vorgehen beraten.

11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Vor einem Antrag auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Für den Fall, dass Sie selbst keinen Rechtsanwalt zu Ihrer Vertretung finden können, stellt die Law Society of Scotland eine Suchfunktion auf ihrer Website zur Verfügung. Damit können Sie einen Anwalt finden, der für die Erbringung von Prozesskostenhilfe registriert ist. Sie können die Law Society auch unter 0131 226 7411 telefonisch kontaktieren.

Alternativ dazu bietet die SLAB Informationen über die Anwälte in Ihrer Nähe, die Prozesskostenhilfe erbringen, oder andere von der SLAB finanzierte Leistungsträger. Für Zivilsachen ist eine Suche nach Verfahrensart möglich. Auch wenn eine Firma für die Erbringung von Prozesskostenhilfe registriert ist, ist sie nicht verpflichtet, jedem Mandanten Dienstleistungen anzubieten oder einen Fall im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu übernehmen.

12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?

Siehe Frage 1 oben.

Die Prozesskostenhilfe deckt nur Ihre eigenen Anwaltskosten sowie sonstige mit Ihrer Rechtssache zusammenhängende Aufwendungen ab, z. B. Gerichtskosten und Kosten für Gutachten. Die Kosten der Gegenpartei sind durch die Prozesskostenhilfe nicht gedeckt.

Auch wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie sich gegebenenfalls an den Kosten der Rechtssache beteiligen. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach Ihrer wirtschaftlichen Situation.

13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Wenn Sie Anspruch auf teilweise Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie den Rest der Verfahrenskosten selbst begleichen. Wenn Sie einen Eigenanteil zahlen müssen, hängt der Betrag von Ihrem verfügbaren Einkommen, Ersparnissen und Vermögen ab. Für die Einkommensbewertung durch die SLAB ist das Datum der Antragstellung maßgeblich; Kapital (Ersparnisse und Wertgegenstände in Ihrem Eigentum) wird während der gesamten Verfahrensdauer bewertet.

14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?

Durch die ursprüngliche Bescheinigung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind Rechtsmittel gegen das Verfahrensergebnis nicht abgedeckt. In diesem Fall muss ein erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden, wobei sich die SLAB davon überzeugen muss, dass die gesetzlich geregelten Prüfkriterien hinsichtlich des Rechtsmittels erfüllt sind.

15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?

Die SLAB kann und wird die Prozesskostenhilfe in bestimmten Fällen entziehen, z. B. wenn ein Anwalt Informationen, die von der SLAB angefordert wurden, nicht vorlegt. Entsprechend den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen muss die SLAB eine laufende Bewertung der wirtschaftlichen Lage der betreffenden Person vornehmen und prüfen, ob die Gewährung von Prozesskostenhilfe weiterhin angemessen ist. Zur Angemessenheitsprüfung gehört auch, dass von einer Prozesskostenhilfe empfangenden Person die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erwartet wird.

Die Prozesskostenhilfe kann auch dann entzogen werden, wenn eine Prozesskostenhilfe empfangende Person falsche Angaben gemacht oder wesentliche Informationen nicht offen gelegt hat; in diesen Fällen kann die SLAB auch bereits geleistete Beträge wieder zurückfordern.

16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?

Wenn ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, gibt die SLAB den Grund/die Gründe für die Ablehnung an. Auf Antrag kann eine Überprüfung des Falls stattfinden, insbesondere wenn sich die Umstände geändert haben. Einzelfälle können mit der SLAB per E-Mail (general@slab.org.uk) oder telefonisch besprochen werden. Die Zentrale (0131 226 7061) ist von Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.00 Uhr besetzt.

Letzte Aktualisierung: 12/07/2021

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