Rechtsberufe

Bulgarien

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Bulgarien

Rechtsberufe: Einführung

Im Folgenden sind die wichtigsten Rechtsberufe in Bulgarien aufgeführt: Staatsanwalt, Untersuchungsrichter, Richter, Rechtsanwalt, Notar, freiberuflicher und staatlicher Vollzugsbeauftragter und Registerrichter. In der Verfassung der Republik Bulgarien und im Gesetz über das Justizsystem sind die Anforderungen für diese Berufe festgelegt.

Staatsanwaltschaft

Organisation

Die Staatsanwaltschaft in der Republik Bulgarien besteht aus dem Generalstaatsanwalt, der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts, der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts, dem Nationalen Ermittlungsdienst, den Staatsanwaltschaften der Appellationsgerichte, der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität, der Staatsanwaltschaft des Militärappellationsgerichts, den Bezirksstaatsanwaltschaften, der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität, den Bezirksstaatsanwaltschaften der Militärgerichte und den Kreisstaatsanwaltschaften. In den Bezirksstaatsanwaltschaften und in der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität gibt es Ermittlungsabteilungen. Die Bezirksstaatsanwaltschaften verfügen zudem über Verwaltungsabteilungen, deren Staatsanwälte an Verwaltungsverfahren teilnehmen.

Die Staatsanwaltschaft ist einheitlich und zentral organisiert. Sämtliche Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind dem Generalstaatsanwalt unterstellt. Jeder Staatsanwalt untersteht dem jeweiligen übergeordneten Staatsanwalt und alle Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sind dem Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft unterstellt. Militärstaatsanwälte und ‑untersuchungsrichter sind bei der Ausübung ihrer Pflichten unabhängig von den Militärbehörden.

Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten der Republik Bulgarien auf Vorschlag des Obersten Justizrats (Vissh Sadeben Savet) (VSS) für einen Zeitraum von sieben Jahren ernannt (und entlassen); eine zweite Amtszeit ist nicht möglich.

Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats bestellt, befördert, herabgestuft, versetzt und entlassen.

Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats bestellt, befördert, herabgestuft, versetzt und entlassen:

  • Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts – mindestens zwölf Jahre Erfahrung im Rechtsdienst;
  • Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Militärappellationsgerichts und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität – mindestens zehn Jahre Erfahrung im Rechtsdienst, für einen Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Appellationsgerichts für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zwölf Jahre Erfahrung, davon mindestens acht Jahre als Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter;
  • Staatsanwalt bei der Bezirksstaatsanwaltschaft, Staatsanwalt bei einer Bezirksstaatsanwaltschaft der Militärgerichte, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität – mindestens acht Jahre Erfahrung im Rechtsdienst, für einen Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zehn Jahre Erfahrung, davon mindestens fünf Jahre als Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter;
  • Staatsanwalt bei der Kreisstaatsanwaltschaft – mindestens drei Jahre Erfahrung im Rechtsdienst;
  • Juniorstaatsanwalt – Diensterfahrung ist nicht erforderlich.

Staatsanwälte werden durch Beschluss des Obersten Justizrats nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit und nach einer umfassenden positiven Leistungsbeurteilung auf Dauer ernannt.

Amt und Aufgaben

Der Generalstaatsanwalt leitet das Büro der Staatsanwaltschaft und gibt Anweisungen und Leitlinien für die staatsanwaltschaftliche Arbeit heraus; zusammen mit Ministerien und staatlichen Einrichtungen richtet er fachübergreifende Referate zur Unterstützung von Ermittlungen unter der Verfahrensführung eines von ihm bestellten Staatsanwalts ein. Der Generalstaatsanwalt kann das Verfassungsgericht befassen.

Der Staatsanwalt führt die Aufsicht über die Ermittlungen. Er kann innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen Widerspruch einlegen und die Aufhebung oder Änderung rechtswidriger Maßnahmen beantragen. Er kann die Ausführung einer Maßnahme aussetzen, bis ein Widerspruch von der zuständigen Stelle geprüft worden ist. Gegen alle Handlungen einer Staatsanwaltschaft können bei der unmittelbar übergeordneten Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt werden, sofern sie nicht der Nachprüfung durch ein Gericht unterliegen. Ein übergeordneter Staatsanwalt oder ein Staatsanwalt einer übergeordneten Staatsanwaltschaft kann Handlungen ausführen, die in die Zuständigkeit von nachgeordneten Staatsanwälten fallen, und deren Entscheidungen in gesetzlich festgelegten Fällen schriftlich aussetzen oder aufheben.

Staatsanwälte üben ihr Amt unabhängig und im Einklang mit dem Gesetz aus. Sie sind politisch neutral und stützen sich bei ihren Entscheidungen auf das Gesetz und auf die in einem Fall erhobenen Beweise. Staatsanwälte lassen sich von ihrem Gewissen und ihren inneren Überzeugungen leiten.

Weitere Informationen sind auf der Website des Büros der Staatsanwaltschaft der Republik Bulgarien (Prokuraturata na Republika Balgariya) zu finden.

Die Vereinigung der Staatsanwälte in Bulgarien ist ein freiwilliger nichtpolitischer Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten, die in Staatsanwaltschaften des Landes tätig sind oder waren. Ziel der Vereinigung ist es, Staatsanwälte aus dem ganzen Land zusammenzubringen und ihnen ein Forum für die Bereitstellung notwendiger Informationen und den Meinungsaustausch zu Fragen der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zu bieten; zugleich sollen die internationalen Kontakte der Staatsanwaltschaften und ihrer Staatsanwälte ausgebaut werden. Weitere Informationen sind auf der Website der Vereinigung zu finden: http://ecocrime.bg.

Untersuchungsrichter

Nach dem Gesetz über das Justizsystem haben Untersuchungsrichter in der Republik Bulgarien den Status von Richtern und Staatsanwälten.

Die Ermittlungsbehörden sind der Nationale Ermittlungsdienst (NSIS), die Bezirksermittlungsabteilungen der Bezirksstaatsanwaltschaft und die Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität. Die Ermittlungsabteilung der Staatsanwaltschaft Sofia hat den Status einer Bezirksermittlungsabteilung.

Der Nationale Ermittlungsdienst wird unmittelbar vom Generalstaatsanwalt oder vom Direktor geleitet, der bei Ermittlungen auch als stellvertretender Generalstaatsanwalt auftritt. Dem Direktor des Nationalen Ermittlungsdienstes obliegt die administrative und organisatorische Leitung der Untersuchungsrichter und ‑beamten des Dienstes; er gibt den Untersuchungsrichtern der Bezirksermittlungsabteilungen bei der Bezirksstaatsanwaltschaft methodische Leitlinien an die Hand.

Die Bezirksermittlungsabteilungen bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und die Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität bestehen aus Untersuchungsrichtern.

Die Untersuchungsrichter in den Bezirksermittlungsabteilungen bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und in der Ermittlungsabteilung bei der Staatsanwaltschaft des Strafgerichts für organisierte Kriminalität ermitteln in Fällen, die ihnen vom Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft zugewiesen werden.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Strafverfahren unterstehen die Ermittlungsbehörden der Leitung und Aufsicht eines Staatsanwalts.

Im Rahmen einer Ermittlung erlassene Anordnungen von Untersuchungsrichtern sind für alle staatlichen Stellen sowie juristische und natürliche Personen bindend.

Richter

Richter werden in Bulgarien durch Beschluss des Obersten Justizrats ernannt, befördert, herabgestuft, versetzt oder aus dem Amt entfernt.

Organisation

Für Richter gibt es die folgenden Funktionen bei entsprechender Erfahrung:

  • Richter am Obersten Kassationsgericht und Richter am Obersten Verwaltungsgericht – mindestens zwölf Jahre Erfahrung im Rechtsdienst;
  • Richter an einem Appellationsgericht, Richter an einem Militärappellationsgericht, Richter am Appellationsgericht für organisierte Kriminalität – mindestens zehn Jahre Erfahrung im Rechtsdienst, für Richter am Appellationsgericht für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zwölf Jahre Erfahrung, davon mindestens acht Jahre als Richter in Strafsachen;
  • Richter an einem Bezirksgericht, Richter an einem Verwaltungsgericht, Richter an einem Militärgericht, Richter am Strafgericht für organisierte Kriminalität – mindestens acht Jahre Erfahrung, für einen Richter am Strafgericht für organisierte Kriminalität jedoch mindestens zehn Jahre Erfahrung, davon mindestens fünf Jahre als Richter in Strafsachen;
  • Richter an einem Kreisgericht – mindestens drei Jahre Erfahrung;
  • Juniorrichter – Diensterfahrung ist nicht erforderlich.

Richter werden durch Beschluss des Obersten Justizrats nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit und nach einer umfassenden positiven Leistungsbeurteilung auf Dauer ernannt.

Die Union der Richter Bulgariens (SSB) wurde am 28. März 1997 in Sofia von 30 Gründungsmitgliedern gegründet, darunter Richter am Obersten Kassationsgericht und von Bezirks- und Kreisgerichten im ganzen Land.

Die Union trat die Nachfolge der Union bulgarischer Richter an, die 1919 gegründet wurde und bis 1945 als informelle Berufsorganisation von Richtern tätig war, und hat wie diese die Zielsetzung, die Richterschaft zu vereinen und die Berufsinteressen von Richtern zu schützen sowie Lösungen für ihre Probleme zu erörtern und herbeizuführen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Union der Richter Bulgariens (Sayuz na Sadiite v Balgariya) zu finden.

Der bulgarische Richterverband wurde gebildet, um Fairness, Transparenz und den Zugang der Öffentlichkeit zur Rechtsprechung sicherzustellen.

Im Rahmen des Justizsystems strebt der Verband an, gemäß der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen tätig zu sein und zugleich den Standesregeln zu folgen. Weitere Informationen sind auf der Website des bulgarischen Richterverbands https://judgesbg.org zu finden.

Aufgabe und Funktionen

Die Union der Richter Bulgariens führt Dossiers unter anderem über Disziplinarverfahren gegen Richter, tritt als Mediator bei Streitigkeiten zwischen Richtern und anderen öffentlichen Bediensteten auf, unterstützt den Gesetzgeber bei der Gesetzgebung, führt Register und gibt ein Journal heraus.

Gerichtsassistenten und Staatsanwaltsassistenten

An den Bezirks- und Verwaltungsgerichten, an den Appellationsgerichten, am Obersten Kassationsgericht und am Obersten Verwaltungsgericht sind Gerichtsassistenten tätig.

Bei den Bezirksstaatsanwaltschaften und den Staatsanwaltschaften bei den Appellationsgerichten, bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Kassationsgerichts und der Staatsanwaltschaft des Obersten Verwaltungsgerichts sind Staatsanwaltsassistenten tätig.

Zum Gerichtsassistenten oder Staatsanwaltsassistenten wird ernannt, wer die Voraussetzungen für das Amt des Richters, des Staatsanwalts oder Untersuchungsrichters erfüllt und ein Auswahlverfahren für Justizbeamte mit Erfolg durchlaufen hat.

Gerichtsassistenten werden vom Verwaltungsleiter des jeweiligen Gerichts ernannt. Staatsanwaltsassistenten werden vom Generalstaatsanwalt oder vom Verwaltungsleiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft ernannt.

Organisation der Rechtsberufe: Rechtsanwälte

Rechtsanwälte

Der Beruf des Rechtsanwalts ist in der bulgarischen Verfassung festgeschrieben. Nur Personen, die einen Eid abgelegt haben und im Verzeichnis einer Anwaltskammer eingetragen sind, können als Rechtsanwalt tätig sein. In jedem Gerichtsbezirk eines Bezirksgerichts gibt es eine Anwaltskammer, die dem Obersten Rat der Anwaltschaft mit Sitz in Sofia untersteht. Im Anwaltschaftsgesetz sind der Status, die Rechte und die Pflichten von Rechtsanwälten festgelegt.

Der Oberste Rat der Anwaltschaft ist eine Körperschaft, die aus Vertretern der Anwaltskammern besteht; ein Vertreter repräsentiert 40 Rechtsanwälte.

Der Oberste Rat der Anwaltschaft beruft Tagungen der Generalversammlung der bulgarischen Rechtsanwälte ein und organisiert diese Tagungen, führt deren Beschlüsse durch, erstellt Berichte für die Generalversammlung und legt der Generalversammlung diese Berichte vor, bestimmt den Aufnahmebeitrag und die Jahresbeiträge der Rechtsanwälte zu seinem Haushalt, erlässt Verfügungen im Einklang mit dem Anwaltschaftsgesetz, befindet über Einsprüche gegen unrechtmäßige Beschlüsse von Generalversammlungen der Anwaltskammern und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlen von Anwaltsräten, befindet über Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen von Anwaltsräten über die Zulassung zum Rechtsanwaltsreferendariat und gegen die Ablehnung der Eintragung von Anwälten und gewährleistet und billigt Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit des Obersten Kontrollgremiums und dem Obersten Disziplinargericht.

Der Oberste Rat der Anwaltschaft führt ein Verzeichnis der Rechtsanwälte, ein Verzeichnis der Junioranwälte und Anwaltskanzleien und ein Verzeichnis ausländischer Rechtsanwälte, die berechtigt sind, als Anwalt der Verteidigung vor bulgarischen Gerichten aufzutreten.

Rechtsdatenbank

Weitere Informationen sind auf der Website des Obersten Rates der Anwaltschaft (Visshiya Advokatski Savet) zu finden.

Notare

Organisation

Der Notar ist eine Person, die vom Staat mit der Vornahme notarieller Handlungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen betraut wurde. Der Notar ist in der Ausübung seines Amts unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Der Justizminister überwacht die Tätigkeiten aller Notare, was die Einhaltung der Gesetze und der Satzung der Notarkammer anbelangt.

Der Status, die Rechte und die Pflichten des Notars sind im bulgarischen Notar- und Notariatsausübungsgesetz festgelegt.

Amt und Aufgaben

Die Notarkammer (Notarialnata Kamara) ist die Berufsvertretung der Notare in der Republik Bulgarien, die nach dem Notar- und Notariatsausübungsgesetz gegründet wurde. Alle Notare sind von Rechts wegen Mitglied. Die Notarkammer ist eine Körperschaft mit Sitz in Sofia

Die Leitungsorgane der Notarkammer sind die Generalversammlung, der Notarrat, der Aufsichtsrat und die Disziplinarkommission. Die Notarkammer wird vom Vorsitzenden des Notarrats vertreten.

Die Notarkammer organisiert und leistet Unterstützung für die Tätigkeit der Notare, schützt und fördert das Ansehen des Berufsstands und unterhält Beziehungen zu internationalen Organisationen, die vergleichbare Aufgaben wahrnehmen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Notarkammer (Notarialnata Kamara) zu finden.

Andere Rechtsberufe

Freiberufliche Gerichtsvollzieher

Freiberufliche Gerichtsvollzieher sind Personen, die der Staat mit der Vollstreckung ziviler Forderungen und der Beitreibung öffentlicher Forderungen betraut hat. Sie sind im Bezirk des für sie zuständigen Bezirksgerichts tätig.

Die Kammer der freiberuflichen Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, den Berufsstand zu fördern und das Vollstreckungsverfahren in Bulgarien zu verbessern und gleichzeitig ihre Mitglieder zu unterstützen und das öffentliche Interesse zu schützen.

Rechtsdatenbank

Die Kammer der freiberuflichen Gerichtsvollzieher (Kamara na Chastnie Sadebni Izpalnitelni) führt ein Verzeichnis der freiberuflichen Gerichtsvollzieher.

Das Verzeichnis ist öffentlich und kann über die Website der Kammer eingesehen werden. Jeder ist berechtigt, das Verzeichnis einzusehen und Auszüge daraus zu erhalten (Gesetz über freiberufliche Gerichtsvollzieher).

Freiberufliche Gerichtsvollzieher müssen dem Justizministerium halbjährliche und jährliche Tätigkeitsberichte übermitteln, die vom Justizministerium als Grundlage für den Aufbau, die Pflege und die Weiterentwicklung eines Vollstreckungs-Informationssystems verwendet werden. Für die Nutzung des Informationssystems erhebt das Justizministerium eine Gebühr, deren Höhe in einer Gebührenordnung festgelegt und vom Ministerrat gebilligt wird. Der amtliche Zugriff auf das Informationssystem ist für Behörden, Organe der lokalen Gebietskörperschaften sowie für Amtsträger gebührenfrei.

Staatliche Gerichtsvollzieher

Staatliche Gerichtsvollzieher haben die Aufgabe, zivilrechtliche Forderungen zu vollstrecken. Sie können vom Staat auch mit der Beitreibung öffentlicher Forderungen betraut werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

Die Zahl der staatlichen Gerichtsvollzieher wird vom Justizminister festgelegt.

An Kreisgerichten ohne staatliche Gerichtsvollzieher werden deren Aufgaben von einem Kreisrichter wahrgenommen, der dafür vom Präsidenten des jeweiligen Gerichts benannt wird; der Justizminister wird darüber unterrichtet.

Staatliche Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren ernannt. Der Justizminister kann ein Auswahlverfahren auch auf Vorschlag des Präsidenten eines Kreisgerichts veranlassen.

Derbulgarische Verband staatlicher Gerichtsvollzieher (Asotsiatsiya na Darzhavnite Sadebni Izpalnitelni v Balgariya) ist eine unabhängige und freiwillige Standesorganisation für staatliche Gerichtsvollzieher in Bulgarien. Er setzt sich für die beruflichen, intellektuellen, kulturellen, sozialen und materiellen Interessen der staatlichen Gerichtsvollzieher ein und trägt zur Förderung des Berufes und seines Ansehens in Staat und Gesellschaft bei.

Rechtsdatenbank

Auf der Internet-Seite des bulgarischen Verbands staatlicher Gerichtsvollzieher ist das Verzeichnis staatlicher Gerichtsvollzieher (Registar na Darzhavnite Sadebni Izpalnitelni) abrufbar.

Registerrichter

Registerrichter sind an Kreisgerichten tätig und mit folgenden Aufgaben betraut:

Sie veranlassen oder verweigern Eintragungen, Vermerke oder Streichungen im Grundbuch und entscheiden über die Ausstellung von Auszügen und Bescheinigungen; sie nehmen notarielle oder sonstige gesetzlich vorgesehene Aufgaben wahr. Registerrichter dürfen nur in ihrem eigenen Kreis tätig werden.

Über die Anzahl der Registerrichter entscheidet der Justizminister.

An Kreisgerichten, an denen es keinen Registerrichter gibt oder der Registerrichter seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, werden seine Aufgaben von einem Kreisrichter wahrgenommen; der Justizminister wird darüber unterrichtet.

Der Justizminister kann einem staatlichen Gerichtsvollzieher am gleichen Gericht die Aufgaben eines Registerrichters zuweisen.

Registerrichter werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren ernannt. Der Justizminister kann ein Auswahlverfahren auch auf Vorschlag des Präsidenten eines Kreisgerichts veranlassen.

Der bulgarische Verband der Registerrichter ist eine unabhängige und freiwillige Standesorganisation, die sich für die beruflichen, intellektuellen, kulturellen, sozialen und materiellen Interessen der Registerrichter in Bulgarien einsetzt und zur Förderung des Berufes und seines Ansehens in Staat und Gesellschaft beiträgt. Weitere Informationen sind auf der Website des Verbands – http://www.basv.free.bg – zu finden.

Ausführlichere Informationen zur personellen Struktur der Gerichte sind hier PDF (378 Kb) en zu finden.

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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