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Mediation in den Mitgliedstaaten

Belgien

Warum gleich vor Gericht gehen, anstatt zu versuchen, den Konflikt durch Mediation zu lösen? Die Mediation ist eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung, bei der ein Mediator die Parteien bei ihrer Suche nach Lösungsmöglichkeiten begleitet. In Belgien stehen sowohl Regierung als auch Juristen den Vorteilen einer Mediation aufgeschlossen gegenüber.

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Belgien

An welche Stelle kann man sich wenden?

Die Föderale Kommission für Mediation.

Die Föderale Kommission führt zwar selbst keine Mediationen durch, ist aber für die Regelung dieses Bereichs zuständig und führt eine Liste zertifizierter Mediatoren.

Das Sekretariat der Kommission stellt Informationen in niederländischer und französischer Sprache zur Verfügung. Sie erreichen das Sekretariat per E-mail oder unter folgender Adresse:

SPF Justice
Commission fédérale de médiation
Rue de la Loi, 34
1000 Bruxelles
Tel: (+32) 2 224 99 01
Fax: (+32) 2 224 99 07

Durch die Zertifizierung der Mediatoren stellt die Föderale Mediationskommission die Qualität und die Weiterentwicklung der Mediation sicher.

Die Liste der Mediatoren ist in niederländischer und französischer Sprache verfügbar.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation ist zulässig im:

  • Zivilrecht (einschließlich Familienstreitigkeiten)
  • Handelsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Darüber hinaus gibt es Mediation auch in Straf- und in Entschädigungssachen; diese Bereiche fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit der Föderalen Mediationskommission.

Am häufigsten kommt die Mediation im Zivilrecht zur Anwendung, vornehmlich bei Familienangelegenheiten.

Welche Vorschriften sind zu beachten?

Die Inanspruchnahme der Mediation ist eine freiwillige Entscheidung der Parteien. Scheitert sie, hat keine der Parteien Sanktionen zu befürchten.

Nach den in jüngerer Zeit erlassenen familienrechtlichen Bestimmungen muss der Richter die Parteien über die Möglichkeit und die Vorteile der Mediation aufklären.

Der Verhaltenskodex für Mediatoren ist in niederländischer und französischer Sprache verfügbar.

Information und Ausbildung

Im Internet finden Sie eine Fülle von Informationen zur Mediation in niederländischer und französischer Sprache, ebenso wie Auskünfte zu weiteren Aspekten der Mediation (Ablauf, Kosten, Adressen usw.)

Die „Profi-Ecke“ (coin des professionnels)

Unter dieser Rubrik der Website findet man die Zulassungs- und Ausbildungskriterien für Mediatoren.

Die föderale Mediationskommission hat zwar die Ausbildung von Mediatoren geregelt, die Ausbildung selbst liegt jedoch in der Hand privater Einrichtungen.

Das Schulungsprogramm umfasst eine Basisausbildung von 60 Stunden mit mindestens 25 Stunden theoretischem und 25 Stunden praktischem Unterricht.

  • Der theoretische Teil befasst sich mit den allgemeinen Grundsätze der Mediation (Ethik, Philosophie), den verschiedenen alternativen Verfahren zur Streitbeilegung, dem anwendbaren Recht, soziologischen und psychologischen Aspekten und dem Ablauf einer Mediation.
  • Die praktischen Übungen bestehen im Wesentlichen aus Rollenspielen zur Entwicklung und Vertiefung der Verhandlungs- und Kommunikationskompetenzen.

Neben der Basisausbildung gibt es für jede Mediationsart Sonderschulungen (mindestens 30 Stunden, frei aufgeteilt in theoretischen und praktischen Unterricht).

Für die Mediation in Familien-, Zivil-, Handels- und Sozialsachen werden Sonderprogramme angeboten.

Zulassungskriterien

  • Kriterien für die Zulassung als Mediator
  • Leitlinien für die Einreichung eines Antragsdossiers für die Zulassung als Mediator auf der Grundlage des Gesetzes vom 21. Februar 2005
  • Liste der für die Anerkennung als Mediator erforderlichen Antragsunterlagen (Word)

Aus- und Weiterbildung

Grundausbildung

  • Entscheid vom 1. Februar 2007 zur Festlegung der Bedingungen und Zulassungsverfahren für Ausbildungszentren und Ausbildungsprogramme für zertifizierte Mediatoren (PDF).
  • von der Föderalen Mediationskommission zugelassene Schulungs- und Ausbildungszentren.

Weiterbildung

  • Entscheid vom 18. Dezember 2008 über die Weiterbildungspflicht der zertifizierten Mediatoren und die Kriterien für die Zulassung von Weiterbildungsprogrammen.

Verhaltenskodex

  • Verhaltenskodex für zertifizierte Mediatoren (Word)

Umgang mit Bescherden

  • Entscheid über das Verfahren zum Entzug der Zertifizierung, die Festlegung von Sanktionen entsprechend dem Verhaltenskodex und deren Anwendung

Wie viel kostet die Mediation?

Eine Mediation ist nicht kostenlos. Das Honorar des Mediators ist nicht gesetzlich geregelt und wird zwischen dem privaten Mediator und den Parteien ausgehandelt. In der Regel teilen sich die Parteien die Mediationskosten.

Verfügt eine Partei nur über geringe Einkünfte, kann sie für die Mediationskosten eine Beihilfe beantragen, sofern der Mediator zertifiziert ist.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Nach der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss es möglich sein, einen Antrag auf Vollstreckung einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung zu stellen. Die Mitgliedstaaten geben an, bei welchen Gerichten oder sonstigen öffentlichen Stellen ein solcher Antrag gestellt werden kann. Belgien hat diesbezüglich noch keine Angaben gemacht.

Nach Artikel 1733 und 1736 der Prozessordnung (Code judiciaire) besteht jedoch die Möglichkeit, eine Mediationsvereinbarung gerichtlich anerkennen zu lassen. Durch die richterliche Anerkennung erlangt sie die Wirkung eines vollwertigen Gerichtsurteils.

Es gibt jedoch eine Alternative zur richterlichen Anerkennung. Durch notarielle Beurkundung wird die Mediationsvereinbarung ebenfalls verbindlich und vollstreckbar, eine Option, die jedoch das Einverständnis beider Parteien voraussetzt.

Links zum Thema

Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz

Föderale Mediationskommission

Letzte Aktualisierung: 06/08/2019

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