Mediation in den Mitgliedstaaten

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Das Mediationsgesetz von 2017 trat am 1. Januar 2018 in Kraft.  Das Gesetz bildet einen umfassenden Rechtsrahmen, mit dem alternativ zu gerichtlichen Verfahren Streitigkeiten durch Mediation beigelegt werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation als praktikable, wirksame und effiziente Alternative zu Gerichtsverfahren zu fördern und dadurch die Gerichtskosten zu senken, die Beilegung von Streitigkeiten zu beschleunigen und den Stress und die Verbitterung zu verringern, die häufig mit Gerichtsverfahren einhergehen.

Im Gesetz ist Folgendes festgelegt:

  • allgemeine Grundsätze für die Durchführung von Mediationsverfahren durch qualifizierte Mediatoren – Artikel 6 bis 8,
  • grundlegende Verfahrensregeln für die Durchführung von Mediationsverfahren durch qualifizierte Mediatoren – Artikel 9,
  • die Wahrung einer vertraulichen Kommunikation zwischen den Parteien – Artikel 10,
  • die mögliche Einrichtung eines Mediationsrates, der die Entwicklungen in diesem Bereich beobachtet – Artikel 12,
  • die Verpflichtung für Rechtsanwälte, die Parteien über Mediationsverfahren zu informieren, damit sie eine alternative Streitbeilegung in Betracht ziehen – Artikel 14 und 15,
  • die Möglichkeit, dass ein Gericht aus eigenem Antrieb oder auf Initiative der Parteien die Parteien auffordert, eine Mediation zur Streitbeilegung in Betracht zu ziehen – Artikel 16,
  • die Auswirkungen der Mediation auf Verjährungsfristen – Artikel 18,
  • die Möglichkeit des Gerichts – sofern es dies für angemessen hält –, eine ungerechtfertigte Ablehnung oder Weigerung der Parteien, ein Mediationsverfahren zu erwägen oder auf Vorschlag des Gerichts nach Artikel 16 daran teilzunehmen, bei der Kostenfestsetzung in Verfahren nach Artikel 16 des Gesetzes zu berücksichtigen – Artikel 20 und 21.

Das Gesetz enthält alle zivilrechtlichen Verfahren, die vor einem Gericht eingeleitet werden können, davon ausgenommen sind die in Artikel 3 des Gesetzes festgelegten Verfahren.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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