Mediation in den Mitgliedstaaten

Slowakei

Warum sollte ein Streit nicht durch Mediation statt vor Gericht beigelegt werden? Die Mediation ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, bei dem ein Mediator den Streitparteien hilft, eine Einigung zu erzielen. Die Vorteile der Mediation sind in der Slowakei sowohl den staatlichen Stellen als auch den Angehörigen der Rechtsberufe bekannt.

Inhalt bereitgestellt von
Slowakei

An welche Stellen kann man sich wenden?

Auf der Website des slowakischen Justizministeriums gibt es einen Abschnitt über die Mediation, der ausschließlich in slowakischer Sprache verfügbar ist.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Das Mediationsverfahren ist in der geänderten Fassung des Gesetzes Nr. 420/2004 über die Mediation und zur Änderung mehrerer Gesetze beschrieben. Darin ist Folgendes festgelegt:

  • der Ablauf der Mediation,
  • Grundsätze der Mediation und
  • Organisation und Folgen der Mediation.

Dieses Gesetz findet auf zivil-, familien-, handels- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten Anwendung.

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines Mediators Streitigkeiten aus ihren vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Beziehungen beilegen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem zwei oder mehr Streitparteien mithilfe eines Mediators eine Streitigkeit beilegen.

In § 170 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 160/2015 (Zivilprozessordnung) in seiner geänderten Fassung, heißt es: „Soweit möglich und angemessen, versucht das Gericht, den Rechtsstreit gütlich beizulegen, oder empfiehlt den Parteien, eine gütliche Einigung durch Mediation anzustreben“.

Information und Ausbildung

Der Abschnitt über die Mediation auf der Website des slowakischen Justizministeriums enthält Informationen über die Mediation in slowakischer Sprache. Weitere Informationen sind auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes abrufbar.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Mediation ist eine entgeltliche Dienstleistung. Die Vergütung des Mediators hängt vom Einzelfall ab; im Regelfall wird sie auf der Grundlage eines Stundensatzes oder einer Pauschale berechnet. Die Mediation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, bei der es keine festen Kosten gibt.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Nach der Richtlinie 2008/52/EG können die Parteien einer schriftlichen Vereinbarung, die im Rahmen der Mediation zustande gekommen ist, die Vollstreckung dieser Vereinbarung beantragen. Die Mitgliedstaaten teilen dies den Gerichten und anderen für die Entgegennahme der entsprechenden Anträge zuständigen Behörden mit.

Die Mediation ist ein informelles, freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mithilfe eines Mediators. Das Ziel der Mediation besteht darin, eine Vereinbarung zu erreichen, die für beide Parteien annehmbar ist.

Die im Wege der Mediation herbeigeführte Vereinbarung muss schriftlich abgefasst werden. Sie gilt in erster Linie für die Parteien der Vereinbarung und ist für diese verbindlich. Auf der Grundlage der Vereinbarung kann die berechtigte Partei die gerichtliche Vollstreckung der Entscheidung oder eine Beschlagnahme beantragen, sofern die Vereinbarung

  • in Form einer notariellen Urkunde abgefasst ist,
  • als gütliche Einigung vor einem Gericht oder einer Schiedsstelle genehmigt wurde.

Wird im Wege der Mediation keine Vereinbarung erreicht, kann die Sache vor Gericht gebracht werden.

Links zum Thema

Justizministerium der Slowakischen Republik

Letzte Aktualisierung: 19/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.