Rechtsprechung der Mitgliedstaaten - Portugal
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur portugiesischen Rechtsprechung.
In Portugal ist das Recht auf Rechtsbelehrung ein Grundrecht der Bürger, auf das in Artikel 20 Absatz 2 der Verfassung der Portugiesischen Republik ausdrücklich Bezug genommen wird, wie er durch das Gesetz Nr. 34/2004 vom 29. Juli in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt wurde, in dem die Regeln für den Zugang zum Recht und zu den Gerichten festgelegt sind.
Nach Artikel 4 dieses Gesetzes obliegt es der Regierung, das Recht und die Rechtsordnung bekannt zu machen, wobei das Justizministerium entweder über Veröffentlichungen oder jede andere Form der Kommunikation rechtliche Informationen zur Verfügung stellt, um eine bessere Wahrnehmung der Rechte und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten.
Die Bekanntmachung gerichtlicher Entscheidungen ist ein internationaler Grundsatz, der sowohl in Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dieser Grundsatz wird zunächst in Artikel 206 der Verfassung (auch in Bezug auf Gerichtsverhandlungen) und in verschiedenen Gesetzen festgelegt, die unterschiedliche Rechtsordnungen regeln:
- Artikel 163 und 606 der Zivilprozessordnung
- Artikel 86 (1), 87 und 321 (3) der Zivilprozessordnung
- Artikel 3e 115 des Gesetzes über die Organisation, die Arbeitsweise und die Verfahren des Verfassungsgerichtshofs
- Artikel 30 der Verwaltungsgerichtsordnung
Daher stellt das Justizministerium die Pflege einer Reihe von Dokumentationsdatenbanken sicher, die unter folgender Adresse abrufbar ist: http://www.dgsi.pt/. Darüber hinaus werden sie im Diário da República veröffentlicht (Diário da República) und abrufbar unter
https://dre.pt/:
- Entscheidungen und Entscheidungen des Verfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit oder die Rechtswidrigkeitseinrede oder die Verfassungswidrigkeit einer Unterlassung
- Beschlüsse zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und des Rechnungshofs und Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts, denen das Gesetz eine allgemeine Verbindlichkeit verleiht;
- Allgemeine bindende Entscheidungen anderer Gerichte
Darstellung der Beschlüsse/Rubriken
Der Eintrag unter http://www.dgsi.pt/ ermöglicht den Zugang zu einer Reihe von Datenbanken und bibliografischen Datenbanken einiger Bibliotheken des Justizministeriums.
Bei ihrem Besuch finden Sie die neuesten Dokumente und eine Navigationsleiste, die den Zugang zu den verschiedenen Arten von Suchfunktionen ermöglichen (kostenlose Suche nach Bezeichnung, Fachgebiet und Deskriptor).
Entweder der Ort der Eintragung oder ein Ergebnis, das er erhalten hat, enthält die Dokumente in Form von Gutscheinen, die folgende Angaben enthalten:
- Verfahrensnummer
- Datum des Falls
- Berichterstatterin
- Deskriptor
Beispiel für Positionen
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
TAGUNG | VERFAHREN | BERICHTERSTATTERIN | DESKRIPTOR |
25-03-2009 | 08S2592 | BRAVO SERRA | ENDE DES ARBEITSVERTRAGS |
Formate
Der vollständige Wortlaut des Urteils steht (vorbehaltlich der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten) im HTML-Format zur Verfügung.
Betroffene Gerichte
Die auf der Website http://www.dgsi.pt/ verfügbaren Datenbanken enthalten folgende Gerichte/Einrichtungen:
- Oberster gerichtshof
- Appellationsgerichte (Coimbra, Évora, Lissabon, Porto und Guimarães)
- Das Verfassungsgericht
- Oberstes Verwaltungsgericht
- Zentrale Verwaltungsgerichte (Nord und Süd)
- Gerichtshof für Kompetenzkonflikte
- Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft
- Friedensrichter
Sonstige Verfahren
In Portugal liegen Informationen zu einer Reihe von Fällen vor, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist.
Informationen finden Sie unter: | Oberste Gerichte | Andere Gerichte |
Zu Rechtsmitteln? | Ja | Ja |
Ist ein Fall noch anhängig? | Nein | Nein |
Ergebnis der Berufungen? | Ja | Ja |
Unwiderruflichkeit der Entscheidung? | Nein | Nein |
Sonstige Verfahren | ||
Ein anderes nationales Gericht (Verfassungsgericht...)? Beim Gerichtshof der Europäischen Union? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? | Ja Ja Ja | Ja Ja Ja |
Bekanntmachungsvorschriften
Auf nationaler Ebene gibt es keine verbindlichen Regeln für die Veröffentlichung der Rechtsprechung. In Portugal gibt es jedoch verbindliche Regeln für die Veröffentlichung durch die Gerichte.
Nur die ausgewählte Rechtsprechung wird in Portugal veröffentlicht. Die angewandten Kriterien sind von Bedeutung und Relevanz.
Nützliche Links
Dies ist eine maschinelle Übersetzung des Inhalts. Der Urheber dieser Seite übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Qualität dieses maschinell übersetzten Texts.
Letzte Aktualisierung: 26/08/2019