Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Englisch.
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Beschuldigte (Strafverfahren)

England und Wales

Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationsblätter nur auf England und Wales beziehen. Wenn Sie Informationen über Ihre Rechte in anderen Teilen des Vereinigten Königreichs einholen möchten, rufen Sie bitte die gesonderten Informationsblätter für Schottland und Nordirland auf. Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Informationen über geringfügige Vergehen, wie etwa Verkehrsdelikte, für die in der Regel nur eine Geldbuße vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.

Inhalt bereitgestellt von
England und Wales

Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Das Strafverfahren besteht in der Regel aus den folgenden Abschnitten:

  • Die Polizei ermittelt, ob eine Straftat vorliegt und wer sie begangen hat. Sie sammelt Beweise.
  • Wenn ein Tatverdächtiger identifiziert wurde, ist die Polizei befugt, Ihn nötigenfalls festzunehmen und ihn zum Tatvorwurf zu befragen und zu vernehmen.
  • Wenn die Polizei der Auffassung ist, dass der Tatverdächtige die Straftat tatsächlich begangen hat, stimmt Sie sich mit der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service (CPS)) darüber ab, ob Anklage erhoben und ein förmliches Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wird.
  • Der Crown Prosecution Service entscheidet, welche Tatvorwürfe zutreffend sind, und stellt dem Angeschuldigten ein förmliches Schriftstück zu, in dem die Anschuldigung dargelegt wird.
  • Vor der Hauptverhandlung wird in gerichtlichen Anhörungen in Erfahrung gebracht, ob der Angeschuldigte beabsichtigt, ein Geständnis abzulegen, und überprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung der Hauptverhandlung gegeben sind.
  • In der Hauptverhandlung legt der Staatsanwalt das Beweismaterial vor und auch der Angeklagte kann Beweise zu seiner Entlastung in die Verhandlung einbringen. Schwere Fälle werden durch ein Geschworenengericht entschieden, weniger schwere Fälle durch Friedensrichter.
  • Nach Abschluss der Beweisaufnahme verkünden der Friedensrichter bzw. die Geschworenen den Urteilsspruch.
  • Wurde der Angeklagte für schuldig befunden, legt der Richter das Strafmaß fest.
  • Gegen die Entscheidung des Gerichts können Rechtsmittel eingelegt werden.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Wie man Rechtsberatung erhält

2 - Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlung und bevor die Sache vor Gericht geht

  • Ermittlungsmaßnahmen und Festnahme
  • Vernehmung und Anklage
  • Gerichtstermine vor der Hauptverhandlung
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung durch die Verteidigung

3 - Ihre Rechte vor Gericht

4 - Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat

  • Nähere Informationen über Rechtsmittelverfahren

5 - Verkehrsdelikte

Links zum Thema

Crown Prosecution Service

Letzte Aktualisierung: 01/12/2016

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.