Beschuldigte (Strafverfahren)

Tschechien

In diesen Informationsblättern erfahren Sie, was geschieht, wenn eine Person einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird.

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Tschechien

Gemäß der tschechischen Verfassung können Sie nur nach den einschlägigen Gesetzen und in der darin festgelegten Weise bestraft werden. Bei diesen Gesetzen handelt es sich um das Strafgesetzbuchdas Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit und die Strafprozessordnung. Sie enthalten die Vorschriften für Strafverfahren, einschließlich der konkreten Bedingungen für die Ausübung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie hier umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten.

Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Nachfolgend werden die üblichen Abschnitte des Strafverfahrens zusammengefasst.

1) Vorverfahren

Dies ist der erste Abschnitt des Strafverfahrens und besteht aus zwei Teilen:

  • der Untersuchung, d. h. den Verfahrensabläufen bei den vor Beginn der Strafverfolgung für das Strafverfahren zuständigen Stellen, und
  • den Ermittlungen: also dem Abschnitt vom Beginn der Strafverfolgung bis zur Anklageerhebung oder anderweitigen Beendigung des Ermittlungsverfahrens.

2. Vorbesprechung der Anklage

Während der Vorbesprechung der Anklage prüft das Gericht, ob der Fall im Vorverfahren ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und ob die Anklage eine geeignete Grundlage für das weitere Verfahren bietet. Außerdem prüft es, ob es für den Fall zuständig ist.

3. Die Hauptverhandlung

Dies ist der wichtigste Teil des Strafverfahrens. Die Hauptverhandlung umfasst unter anderem die Beweisaufnahme und das Urteil in der Sache. In diesem Abschnitt des Strafverfahrens werden der oder die Angeklagte(n) und etwaige Zeugen sowie der oder die Geschädigte(n) vor Gericht vernommen. Die öffentlich und mündlich durchgeführte Hauptverhandlung wird in tschechischer Sprache geführt. Wenn Sie der tschechischen Sprache nicht mächtig sind, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher.

4. Rechtsmittelverfahren

Der Angeklagte, seine Familie, sein Verteidiger, die Staatsanwaltschaft oder der Geschädigte haben das Recht, innerhalb von acht Tagen Berufung einzulegen. Wird Berufung eingelegt, überprüft das Berufungsgericht das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie eine Beschwerde vorbringen wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie sich beschweren können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen

1 – Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens

2 – Meine Rechte während des Hauptverfahrens (Verhandlung)

3 – Meine Rechte nach dem Gerichtsverfahren

Links zum Thema

Tschechisches Justizministerium

Tschechisches Innenministerium

Tschechische Rechtsanwaltskammer

Informationen über Menschenrechte

Rechtsauskünfte für jedermann

Letzte Aktualisierung: 21/03/2023

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