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Informationen zu Verkehrsdelikten, für deren Ahndung unter Umständen nur eine Geldbuße vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 6.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.
Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Nachfolgend finden Sie eine Kurzbeschreibung der Abschnitte eines Strafverfahrens.
Das Strafverfahren teilt sich in drei Abschnitte auf: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren (einschließlich des Rechtsmittel- und Vollstreckungsverfahren).
- Ermittlungsverfahren: Die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) leiten ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Dabei soll aufgeklärt werden, ob der Verdacht gegen Sie begründet ist oder nicht. Zu diesem Zweck können verschiedene Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden, wie z. B. die Durchsuchung Ihrer Wohnung. Nach dem Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt oder gegen Sie Anklage erhoben wird.
- Zwischenverfahren: Im Zwischenverfahren prüft das Gericht die Anklage und entscheidet, ob das Verfahren beendet oder fortgeführt wird. Wenn das Gericht aufgrund der vorliegenden Beweise eine Verurteilung für wahrscheinlich hält, eröffnet es das Hauptverfahren.
- Hauptverfahren: Im Hauptverfahren bereitet das Gericht die Hauptverhandlung vor und führt die Hauptverhandlung durch. Der Anklagevorwurf wird in einer mündlichen Verhandlung anhand der zur Verfügung stehenden Beweismittel (Zeugen, Dokumente etc.) geprüft. Auch Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, den Anklagevorwurf aus Ihrer Sicht zu schildern bzw. sich zu diesem zu äußern. Wenn der Vorwurf sich bestätigt, werden Sie zu einer Strafe verurteilt. Wenn der Vorwurf sich nicht bestätigt, werden Sie freigesprochen. Innerhalb von bestimmten Fristen können Sie gegen eine Verurteilung ein Rechtsmittel einlegen. Im Berufungsverfahren wird vor einem höheren Gericht die Hauptverhandlung wiederholt. Im Revisionsverfahren wird das Urteil nur auf Rechtsfehler hin überprüft.
Es gibt Abweichungen von diesem Ablauf. Die wichtigsten sind das Strafbefehlsverfahren, die Einstellung des Verfahrens und das beschleunigte Verfahren.
Details zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur als Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission keine Funktion bei Strafverfahren in Mitgliedsstaaten hat und Ihnen nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen.
2 – Wie man anwaltlichen Rat erhält
3 – Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens
- Beschuldigtenvernehmung
- ED-Behandlung/körperliche Untersuchung
- Durchsuchung/Beschlagnahme/Abhören
- Festnahme
- Untersuchungshaft
- Anklage
4 – Meine Rechte im Verfahren vor dem Gericht
5 – Meine Rechte nach der Hauptverhandlung
6 – Verkehrsdelikte und geringfügige Vergehen
Links zum Thema
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.