Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen - Spanien
INHALTSVERZEICHNIS
1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?
Ja, das mündliche Verfahren für Forderungen bis 6000 EUR.
1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert
Forderungen bis 6000 EUR werden im mündlichen Verfahren behandelt.
1.2 Anwendung des Verfahrens
Durch eine schriftliche Klageerhebung.
1.3 Vordrucke
Es gibt kein vorgeschriebenes Formular. In den Geschäftsstellen der Gerichte ist aber üblicherweise ein Formblatt oder ein Vordruck für Forderungen bis 2000 EUR erhältlich.
Dieses Formblatt wird lediglich für die Klageschrift verwendet und die Verwendung ist freiwillig. Es kann von der folgenden Website heruntergeladen werden: Consejo General del Poder Judicial.
1.4 Beistand
Kläger können persönlich zum mündlichen Verfahren erscheinen. Übersteigt der Streitwert jedoch 2000 EUR, müssen ein Prozessbevollmächtigter und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung
Für die Beweisaufnahme finden die allgemeinen Vorschriften Anwendung: es wird jede Art Beweismittel akzeptiert und vor der Verhandlung können Beweismittel beantragt und vorgelegt werden.
1.6 Schriftliches Verfahren
Klage und Klageerwiderung erfolgen schriftlich. Verfahrensrechtliche Fragen werden im Prozess geklärt. Ähnlich werden Beweismittel mündlich angeboten und in erster Linie vor Gericht vorgelegt.
1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung
Das Urteil ergeht mit Urteilsbegründung und schriftlich, in derselben Form wie in jedem anderen Verfahren.
1.8 Übernahme der Prozesskosten
Wenn ein Prozessbevollmächtigter und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden müssen und Kosten auferlegt werden, kann die obsiegende Partei nach einer entsprechenden Bewertung eine Erstattung der Verfahrenskosten erhalten, sofern diese nicht ein Drittel des Verfahrensbetrags jeder der Streitparteien übersteigen, denen Kosten auferlegt wurden.
Wenn die obsiegende Partei vom Prozessort entfernt wohnt, kann sie eine Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten erhalten, selbst wenn dessen Beteiligung am Verfahren nicht vorgeschrieben ist.
1.9 Möglichkeit der Anfechtung
Das Urteil kann angefochten werden, wenn der Streitwert 3000 EUR übersteigt. Das Rechtsmittel wird bei demselben Gericht in Schriftform und innerhalb einer Frist von 20 Tagen eingelegt.
Das Provinzgericht (Audiencia Provincial) urteilt über das Rechtsmittel, wobei gegen sein Urteil kein Rechtsmittel eingelegt werden kann
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Letzte Aktualisierung: 26/07/2017