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Fachgerichte

Polen

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die Fachgerichtsbarkeit in Polen.

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Polen

Fachgerichtsbarkeit

Es gibt mehrere fachlich spezialisierte Gerichte in Polen.

Oberstes Gericht (Sąd Najwyższy)

Das Oberste Gericht ist das höchste Organ der Rechtspflege. Es führt die richterliche Aufsicht über die Entscheidungen aller anderen Gerichte und gewährleistet so eine kohärente Auslegung der Rechtsvorschriften und eine kohärente Rechtsprechung.

Das Oberste Gericht ist kein ordentliches Gericht. Es entscheidet in Kassationen und anderen Berufungen gegen Gerichtsurteile und fasst Entschließungen, mit denen Rechtsvorschriften geklärt werden sollen, die Zweifel hervorrufen oder deren Anwendung zu unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen führen. Es fasst außerdem Entschließungen, durch die an das Oberste Gericht verwiesene rechtliche Fragen im Zusammenhang mit bestimmten Fällen geklärt werden.

Das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) veröffentlicht seine Entscheidungen mit der entsprechenden Begründung auf seiner Website Oberstes Gericht von Polen, die auch auf Englisch zur Verfügung steht.

Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny)

Im polnischen Rechtssystem gilt der Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny) nicht als ordentliches Gericht.

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über:

  • die Verfassungsmäßigkeit nationaler Rechtsvorschriften und völkerrechtlicher Verträge
  • die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit völkerrechtlichen Verträgen, die vor ihrer Annahme durch das Parlament ratifiziert werden müssen
  • die Vereinbarkeit von Rechtsverordnungen, die von staatlichen Zentralbehörden erlassen wurden, von ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen und von sonstigen Rechtsakten mit der Verfassung
  • die Verfassungsmäßigkeit der Ziele und Aktivitäten politischer Parteien
  • Verfassungsbeschwerden.

Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes werden zusammen mit der entsprechenden Begründung auf der Website des polnischen Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht, die auch auf Englisch zur Verfügung steht.

Staatsgerichtshof (Trybunał Stanu)

Der Staatsgerichtshof (Trybunał Stanu) entscheidet in Rechtssachen, in denen Personen, die die höchsten Staatsämter innehaben (oder innehatten) wegen Verletzung der Verfassung oder anderer Rechtsakte angeklagt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des polnischen Staatsgerichtshofes.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst das Oberste Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) und die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte – eines pro Woiwodschaft oder Bezirk (wojewódzkie sądy administracyjne).

Das Oberste Verwaltungsgericht:

  • äußert sich zur Vereinbarkeit von Entschließungen der lokalen Gebietskörperschaften oder von Rechtsetzungsakten der Provinzbehörden (terenowe organy administracji publicznej) mit dem Gesetz
  • äußert sich zu Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen, zu Entscheidungen, die im Rahmen von Verwaltungsverfahren bei Beschwerden ergangen sind (oder schließt solche Verfahren ab), und zu Entscheidungen, gegen die aufgrund des jeweiligen Sachverhalts Rechtsmittel eingelegt werden können
  • entscheidet über bestimmte Entschließungen von Kommunalbehörden oder von Kommunalverbänden
  • gibt Antwort auf rechtliche Fragen, die ihm von den Berufungsinstanzen der lokalen Gebietskörperschaften zur Entscheidung vorgelegt werden.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat alle seine Entscheidungen seit 1. Oktober 2007 mit Begründung veröffentlicht. Entscheidungen, die vor dem 1. Oktober 2007 ergangen sind, werden derzeit in die Datenbank aufgenommen. Die Website des Gerichts steht nur auf Polnisch zur Verfügung.

Alle neuen Entscheidungen werden mit Begründung auf der Website des Obersten Verwaltungsgerichts (Naczelny Sąd Administracyjny) veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 10/12/2012

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