ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
Für Beweisaufnahmeersuchen ist das Amtsgericht (in Budapest das Zentrale Bezirksgericht von Buda) zuständig, in dessen Bezirk
a) sich der inländische Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der zu vernehmenden Person befindet,
b) sich der Gegenstand, der geprüft werden soll, befindet, oder
c) sich ansonsten die Beweisführung am zweckdienlichsten durchführen lässt, insbesondere dann, wenn sich der inländische Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort mehrerer zu vernehmender Personen bzw. mehrere Gegenstände, die geprüft werden sollen, im Zuständigkeitsbereich verschiedener Gerichte befinden.
Artikel 3 – Zentralstelle
Die Aufgaben der Zentralstelle werden in Ungarn vom Justizminister wahrgenommen.
Justizministerium
Hauptabteilung für Internationales Privatrecht
Anschrift: Kossuth Lajos tér 2-4., 1055 Budapest
Postanschrift: Pf. 2., 1357 Budapest
Telefon: +36 1 795 6094
Fax: +36 1 795 0463
E-Mail: nmfo@im.gov.hu
Sprachkenntnisse: Ungarisch, Deutsch, Englisch und Französisch.
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Die ungarischen Gerichte nehmen die Ersuchen in ungarischer, englischer oder deutscher Sprache entgegen.
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Die ungarischen Gerichte nehmen die Ersuchen auf postalischem Weg, per Telefax oder per E-Mail entgegen.
Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
Die Aufgaben der Zentralstelle werden in Ungarn vom Justizminister wahrgenommen.
Justizministerium
Hauptabteilung für Internationales Privatrecht
Anschrift: Kossuth Lajos tér 2-4., 1055 Budapest
Postanschrift: Pf. 2., 1357 Budapest
Telefon: +36 1 795 6094
Fax: +36 1 795 0463
E-Mail: nmfo@im.gov.hu
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Letzte Aktualisierung: 09/11/2018