Berücksichtigung früherer Verurteilungen - Vereinigtes Königreich
Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2022 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Letzte Aktualisierung: 28/07/2020