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Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.