In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.
Fall Nr. 1 (Im Fall B – das Land, in dem die Ehefrau die Scheidung beantragt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Festgebühren 600 PLN | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor – 12 PLN pro Seite. | -- | Festgebühren 600 PLN | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Mindestens 360 PLN | Nein | -- | -- | Nein | Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | -- | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Wenn das Gericht die beklagte Partei für schuldig befindet, trägt die unterlegene Partei die Kosten; wenn das Gericht die beklagte Partei für nicht schuldig erklärt, tragen beide Parteien je die Hälfte der Verfahrenskosten. | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Sorgerecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Die Mutter erhebt Klage, um das Umgangsrecht des Vaters zu beschränken.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später erhebt die Mutter in Mitgliedstaat A Klage, um das Umgangsrecht des Vaters ändern zu lassen.
Fall Nr. 2: Im Fall B (das Land, in dem die Ehefrau klagt, ist Polen) sind die Gebühren, Auslagen und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/ | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Festgebühren 40 PLN | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- | Es gelten die allgemeinen Bestimmungen – die Gebühren betragen 40 PLN. | -- | -- | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Mindestens 120 PLN | Nein | -- | -- | Nein | Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | -- | -- | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen gilt dies? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie
| Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Unterhalt) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen Klage.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) und nehmen dort ihren Wohnsitz.
Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen in Mitgliedstaat A Klage.
Fall Nr. 3 (Im Fall 3 B – das Land, in dem die Mutter den Vater verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch. Die Tabelle braucht daher für den Fall B nicht ausgefüllt zu werden.)
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Bei Unterhaltsforderungen ist die Klage kostenlos. | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- | Bei Unterhaltsforderungen ist die Klage kostenlos. | -- | -- | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Mindestens 60 PLN | Nein | -- | -- | Nein | Gemäß der Kalkulation des Sachverständigen |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | ||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird so berechnet, dass er bei einer Zahlung in Teilbeträgen der Summe der Teilbeträge für das gesamte Jahr entspricht. Nach polnischem Recht (Zivilprozessordnung) gelten Unterhaltsforderungen als sich regelmäßig wiederholende Geldforderungen: 1. Wenn die Summe der Unterhaltsforderungen den Zahlungen für ein Jahr oder mehr als ein Jahr entspricht, ist der Gesamtbetrag Gegenstand des Rechtsstreits. 2. Wenn die Unterhaltszahlungen über einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr erfolgen, ist der Gesamtbetrag Gegenstand des Rechtsstreits. | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war.
Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.
Fall Nr. 4 (Im Fall 4 B – das Land, in dem der Verkäufer den Käufer verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch. Die Tabelle braucht daher für den Fall B nicht ausgefüllt zu werden.)
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | Alternative Streitschlichtung | |||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Eingangsgebühren | Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. Der Wert des Streitgegenstands kann sich jedoch während des Verfahrens ändern. Ist dies der Fall, berechnet sich die Gebühr auf gleiche Weise – der Prozentsatz bleibt gleich, die Endsumme jedoch nicht, da eine andere Berechnungsgrundlage verwendet wird. | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Wenn der Wert sich auf ungefähr 90 000 PLN beläuft, betragen die Gebühren mindestens 3 600 PLN. | Nein | -- | -- | Nein | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird berücksichtigt. | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Haftung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizgeräten liefert ein Heizgerät an einen Installateur. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur, Kunde) sind versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften zu erheben.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Heizgerätehersteller in Mitgliedstaat B liefert ein Heizgerät an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden in Mitgliedstaat A. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur und Kunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, in Mitgliedstaat A Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A zu erheben.
Fall Nr. 5 (Im Fall 5 B – das Land, in dem der Verbraucher den Monteur und den Hersteller verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | ||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | |
Fall A | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. | Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite. | -- |
Fallstudie | Rechtsmittelverfahren | ||
Eingangsgebühren | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | |
Fall A | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. Der Wert des Streitgegenstands kann sich jedoch während des Verfahrens ändern. Ist dies der Fall, berechnet sich die Gebühr auf gleiche Weise – der Prozentsatz bleibt gleich, die Endsumme jedoch nicht, da eine andere Berechnungsgrundlage verwendet wird. | -- | -- |
Fallstudie | Alternative Streitschlichtung | |
Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall? | Kosten | |
Fall A | Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen. | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab | Nein | -- | -- | Nein | Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN |
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja | Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen | Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird berücksichtigt. | Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab | -- | -- |
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung | |||||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraussetzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist. | Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab | Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen | Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen. | -- | Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht | -- |
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden | Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005 | -- | -- | -- | -- |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.