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Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

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Irland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
(in civil and commercial matters)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Wenn der andere Elternteil nicht die elterliche Sorge innehat und es keine gerichtliche Anordnung gibt, die das Verbringen des Kindes ohne Einwilligung des anderen Elternteils untersagt.

Wenn nicht vor dem Verbringen des Kindes/der Kinder in ein anderes Hoheitsgebiet bei Gericht für das Kind/die Kinder das Sorgerecht oder ein Umgangsrecht beantragt wurde.

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge innehat

und/oder

wenn durch das Verbringen Sorge- und/oder Umgangsrechte beeinträchtigt werden

und/oder

wenn ein Gericht entschieden hat, das es für das Verbringen des Kindes in ein anderes Land der Einwilligung des anderen Elternteils oder einer anderen namentlich genannten Person bedarf.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

In diesem Fall kann bei Gericht beantragt werden, dass das Kind in ein anderes Land verbracht werden darf.

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Ja.

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